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FZF nach Österreich oder Deutschland? (Gelesen: 3.792 mal)
lenchen
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30.05.2012 um 17:05:41
 
Hallo,

Ich habe mal wieder ein "Problem". Folgende Situation: Ich komme aus Hamburg und bin dort gemeldet (Erstwohnsitz). Ich studiere aber in Passau und wohne 10 Meter hinter der Grenze in Österreich. Mein Mann wird aber größtenteils in Hamburg wohnen und mich hier nur besuchen, da ich nur ein Einzelzimmer im Studentenwohnheim habe. In den Semesterferien sind wir zusammen in HH.

Mein Mann hat den FZF Antrag in der Deutschen Botschaft in Jakarta gestellt. Heute kam eine Mail der ABH in Hamburg, dass sie vorschlagen den Antrag zurückzuziehen und einen bei der österreichischen Botschaft zu stellen, da mein Mann wohl Freizügigkeit genießt ... sie meinte, dass sie dem Antrag wohl nicht zustimmen können, weil wir die gemeinsame Lebensgemeinschaft zur Zeit nicht in Hamburg führen können Griesgrämig

Was sollen wir machen?  unentschlossen
Verliert er das Recht auf den Integrationskurs, wenn er die Freizügigkeit hat?
Gilt in Österreich auch diese 15 Tage Regel wie in Deutschland?? Ich will nicht mehr warten Griesgrämig

Sollen wir den Antrag bei der Deutschen Botschaft weiterlaufen lassen und warten bis ich nach dem Semester zurück nach Hamburg gehe?

Oder sollte ich mir ein Zimmer in Deutschland nehmen und dann den FZF Antrag nach Passau laufen lassen?

Danke im vorraus für eure Hilfe!
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Saxonicus
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Antwort #1 - 30.05.2012 um 17:36:13
 
lenchen schrieb am 30.05.2012 um 17:05:41:
Gilt in Österreich auch diese 15 Tage Regel wie in Deutschland?? Ich will nicht mehr warten 

Was besagt diese Regel ?
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franky_23
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Antwort #2 - 30.05.2012 um 17:42:27
 
Das mit der Freizügigkeit würde ich bei den österreichischen Behörden näher hinterfragen.

Antworte beim Familiennachzug zum Deutschen, dass der Lebensmittelpunkt der Beziehung in Hamburg ist. Ein gleiches Problem würde entstehen, wenn eine Familie aus beruflichen Gründen in Hamburg lebt und einer beruflich während der Woche in Garmisch oder Passau arbeitet. Eine Parallele findet sich auch im Steuerrecht. Da entscheiden dann die Eheleute wo ihr Lebensmittelpunkt liegt. Ein Studium in Passau ist dieser Fallkonstelation vergleichbar. Selbst wenn ein Ehepaar gänzlich in getrennten Wohnungen leben würde, was hier nur wegen des Studiums temporär der fall ist, könnte eine Ehe unter dem Schutz des Art. 6 GG fallen. Hier liegen nicht einmal dauernd getrennte Wohnungen vor. Auch sind während des Semesters gegenseitige Besuche von Ehefrau oder Ehemann geplant.



Diese Argumentation verwenden auch geflissentlich Verwaltungsrichter.
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lenchen
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Antwort #3 - 30.05.2012 um 17:46:21
 
Ich glaube, dass ich hier mal gelesen, habe, dass die Antrage von EU Bürgern bevorzugt behandelt werden und dann innerhalb von 15 (?) Tagen beschlossen werden. Kann mich aber auch irren. Im Moment kann ich eh gerade keinen klaren Gedanken fassen.

Mir ist jetzt auch eingefallen, dass wir dann ja die Eheurkunde nochmal von der Österreichischen Botschaft legalisieren lassen müssten, aber die Urkunde habe ich hier in Deutschland.

Und muss bei EU Bürgern nicht auch der Lebensunterhalt gesichert sein? In Deutschland ist das ja egal und da ich zu hohe Ersparnisse habe, würde mein Mann auch keine Sozialhilfe oder sowas bekommen denke ich mal. Aber mit Unterhalt, Kindergeld und Nebenjob hab ich zur Zeit knapp 1000 Euro monatlich... das würde bestimmt nicht reichen um einen gesicherten Lebensunterhalt anzunehmen.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 30.05.2012 um 18:11:27
 
Vielleicht würden sie auch die dt. Überprüfung anerkennen.
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lenchen
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Antwort #5 - 30.05.2012 um 18:59:44
 
danke franky. Ich habe jetzt eine gefühlt drei Seiten lange E-Mail an die ABH geschickt und genau erklärt, dass wir planen zusammen in Hamburg zu wohnen und wie wir das mit den Besuchen regeln.

Ich hoffe, dass sie das akzeptieren. Ansonsten werde ich morgen mein Zimmer kündigen und mir eins in Deutschland suchen. Drei Monatsmieten doppelt zahlen ist immer noch günstiger als der Flug nach Singapur und Indonesien um die Urkunde dahinzubringen...
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grisu1000
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Antwort #6 - 30.05.2012 um 20:30:36
 
lenchen schrieb am 30.05.2012 um 17:46:21:
Ich glaube, dass ich hier mal gelesen, habe, dass die Antrage von EU Bürgern bevorzugt behandelt werden und dann innerhalb von 15 (?) Tagen beschlossen werden. Kann mich aber auch irren. Im Moment kann ich eh gerade keinen klaren Gedanken fassen. 

Es ist nicht klar ob der Freizügigkeit Tatbestand erfüllt ist durch das Studium in Deutschland. Die 15 Tage kommen aus dem Visahandbuch. Da sich IMHO die österreichischen Behörden querstellen werden wird es länger Dauern und ggf den Rechtsweg erfordern.

lenchen schrieb am 30.05.2012 um 18:59:44:
danke franky. Ich habe jetzt eine gefühlt drei Seiten lange E-Mail an die ABH geschickt und genau erklärt, dass wir planen zusammen in Hamburg zu wohnen und wie wir das mit den Besuchen regeln. 


Mach es schriftlich in Briefform zur Aufnahme in die Akte. Ihr als Familie legt euren Hauptwohnsitz fest. Solange ihr beide dort mit Erstwohnsitz gemeldet seit und euch dort regelmäßig trefft, wird die Ehe gelebt. Da können sich die  Behörden anstellen wie sie wollen.

Man spielt mit dir klassisches Behörden-Ping-Pong, wahrscheinlich weil man Angst hat, dass dein Mann Anspruch auf Sozialleistungen hat, die natürlich die Stadt Hamburg zahlen muss.
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Antwort #7 - 30.05.2012 um 20:54:56
 
grisu1000 schrieb am 30.05.2012 um 20:30:36:
Man spielt mit dir klassisches Behörden-Ping-Pong, wahrscheinlich weil man Angst hat, dass dein Mann Anspruch auf Sozialleistungen hat, die natürlich die Stadt Hamburg zahlen muss.


Ich habe denen schon einen Kontoauszug geschickt, an dem sie sehen, dass mehr als der Freibetrag für Hartz 4 drauf ist... naja mal schauen, was da noch kommt. Die E-Mail hab ich gleich nochmal an die Botschaft geschickt, weil meine Sachbearbeiterin von der ABH meinte, sie hätte das mit der Botschaft abgesprochen... es müssen ja schließlich beide das ok geben.

Gibt es sonst noch etwas, was ich machen könnte?

Falls sie sich trotzdem querstellen, geh ich nächste Woche mal persönlich zur ABH... bin da zufällig in Hamburg. Ansonsten bleibt mir wirklich nur die Wohnung zu kündigen und 10 Meter weiter nach Deutschland ziehn Griesgrämig
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grisu1000
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Antwort #8 - 30.05.2012 um 21:08:16
 
lenchen schrieb am 30.05.2012 um 20:54:56:
Ansonsten bleibt mir wirklich nur die Wohnung zu kündigen und 10 Meter weiter nach Deutschland ziehn


Nö, es bleibt deinem Mann die Möglichkeit erstmal schriftlich und formlos einen Antrag zu stellen. Ist das schon passiert? Solange der Antrag läuft ist dein Mann in der Fiktion und rechtmäßig hier. Nur weil eine Sachbearbeiterin per E-Mail euch abwimmeln will ist das IMHO noch keine Ablehnung. Sie spricht ja von Rücknahme, das auf keinen Fall machen.

Wer sagt, das die Bayern kulanter sind, wenn euer beider Hauptwohnsitz in Hamburg ist?
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lenchen
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Antwort #9 - 30.05.2012 um 21:13:38
 
Er muss ja erst einmal hier sein um in die Fiktion zu kommen. Im Moment läuft ja noch der FZF Visumsantrag. Der wurde am 18.04. gestellt.
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Antwort #10 - 30.05.2012 um 21:24:30
 
lenchen schrieb am 30.05.2012 um 21:13:38:
Er muss ja erst einmal hier sein um in die Fiktion zu kommen. Im Moment läuft ja noch der FZF Visumsantrag. Der wurde am 18.04. gestellt

Oha, lesen müsste man können. Trotzdem musst du den Visaantrag nicht zurücknehmen. Wenn der geplante Familienwohnsitz Hamburg ist, dann ist die ABH Hamburg zuständig.
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Muleta
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Antwort #11 - 30.05.2012 um 21:44:46
 
lenchen schrieb am 30.05.2012 um 17:05:41:
Mann hat den FZF Antrag in der Deutschen Botschaft in Jakarta gestellt. Heute kam eine Mail der ABH in Hamburg, dass sie vorschlagen den Antrag zurückzuziehen und einen bei der österreichischen Botschaft zu stellen, da mein Mann wohl Freizügigkeit genießt ... sie meinte, dass sie dem Antrag wohl nicht zustimmen können, weil wir die gemeinsame Lebensgemeinschaft zur Zeit nicht in Hamburg führen können


m.E. hat die Behörde dem Antrag zuzustimmen; studientbedingt getrennte Wohnsitze hindern die Führung einer ehelichen LG in Deutschland nicht (sehr aufschlussreich und lesenswert: VG Frankfurt/Main, 08.04.2010 - 7 K 2014/09      - ein deutlich krasserer Fall als bei Dir).

Ein Freizügigkeitsrecht in Österreich wage ich zu bezweifeln, da Du in AT wohl nicht erwerbstätig bist und nach einem Zuzug Deines Mannes wohl keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stehen würden. Außerdem könnte er dann nicht überwiegend in D aufhalten und hier arbeiten.

lenchen schrieb am 30.05.2012 um 20:54:56:
Ansonsten bleibt mir wirklich nur die Wohnung zu kündigen und 10 Meter weiter nach Deutschland ziehn


und was soll das bringen? Die ABH in Hamburg wird sich dann in der gleichen stumpfen Art auf den Standpunkt stellen, dass eine eheliche LG in Hamburg dadurch nicht zustande kommt und die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug nicht vorliegen. M.E. muss man sich dem absehbaren Konflikt mit der ABH halt stellen - vielleicht wollte da auch nur ein Sachbearbeiter ganz bequem einen Fall loswerden und knickt ein, wenn er Widerstand bemerkt.
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Antwort #12 - 30.05.2012 um 22:06:25
 
Muleta schrieb am 30.05.2012 um 21:44:46:
lenchen schrieb am Heute um 20:54:56:
Ansonsten bleibt mir wirklich nur die Wohnung zu kündigen und 10 Meter weiter nach Deutschland ziehn


und was soll das bringen? Die ABH in Hamburg wird sich dann in der gleichen stumpfen Art auf den Standpunkt stellen, dass eine eheliche LG in Hamburg dadurch nicht zustande kommt und die Voraussetzungen für den Ehegattennachzug nicht vorliegen. M.E. muss man sich dem absehbaren Konflikt mit der ABH halt stellen - vielleicht wollte da auch nur ein Sachbearbeiter ganz bequem einen Fall loswerden und knickt ein, wenn er Widerstand bemerkt. 



Ich dachte eher daran das Verfahren dann über die ABH Passau laufen zu lassen, weil man ja anscheinend annimmt, dass ich hier hauptsächlich wohne.
Aber dank Deines äußerst interessanten Links, den ich, wenn die ABH weiter auf nicht zuständig pocht, mit ein paar netten Kommentaren Richtung ABH und Botschaft schicken werde, denke ich nun nicht mehr, dass das notwendig sein wird.

Also erst einmal vielen Dank dafür. Du hast mir wirklich weiter geholfen. Wenn morgen die Antworten der ABH bzw. Botschaft da sind, werde ich berichten, was sich hier weiter abspielt.
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Antwort #13 - 31.05.2012 um 21:36:54
 
Heute kam eine Mail der ABH, dass sie ihre Stellungnahme zur Botschaft geschickt habe. Wie die Aussieht wurde leider nicht erwähnt.
Ich hoffe die Botschaft meldet sich morgen bei meinem Mann um bescheid zu sagen, wie es gelaufen ist (bis jetzt waren die immer extrem fix). Mal schauen ob meine Mails von gestern etwas gebracht haben...
Ich krieg die Krise, wenn diese Warterei noch lange weiter geht.
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Antwort #14 - 08.06.2012 um 12:35:09
 
Hallöchen,

heute kam der Anruf von der Botschaft in Jakarta. Mein Mann hat das Visum  Laut lachend

Nach meiner Mail kamen auch keine weiteren Nachfragen und insgesamt war das Verfahren mit 6 Wochen auch zeitlich voll im Rahmen.

Noch einmal vielen Dank an euch alle! Ihr habt mir wirklich sehr geholfen und ohne dieses Forum weiß ich wirklich nicht, ob das alles so gut geklappt hätte. Daumen hoch und macht weiter so!!!
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