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Familienzusammenführung (Gelesen: 2.172 mal)
Themen Beschreibung: Staatsbürgerschaft für meinen Sohn
Alejandro
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Beiträge: 5

Frankfurt am Main, Rheinland-Pfalz, Germany
Frankfurt am Main
Rheinland-Pfalz
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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25.05.2012 um 22:21:01
 
Hallo
ich bin ziemlich neu hier und brauche eure Hilfe
Ich bin mit einer Indonesierin seit Januar 2012 rechtmässig verheiratet. Wir haben in Indonesien geheiratet und die Ehebücher sind von 3 Ministerien in Jakarta abgestempelt und von der deutschen Botschaft legalisiert worden.
wir haben einen Sohn, der aber ist vor unserer Eheschliessung im März 2011 gebohren. In der Indonesischen Geburtsurkunde steht momentan nur der Name meiner Frau. Somit hat mein Sohn automatisch die Indonesische Staatsbürgerschaft. Ich habe jetzt in Deutschland beim Jugendamt die Vaterschaftsanerkennungsurkunde ausstellen lassen, sowie eine für meine Frau und eine für das Standesamt hier in Deutschland. Diese Vaterschaftsanerkennungsurkunde tritt in Kraft wenn meine Frau dem zustimmt. Diese Vaterschaftsanerkennungsurkunde werde ich hier von deutsch ins Indonesische übersetzen und beglaubigen lassen und meiner Frau nach Indonesien senden.
Frage: weiss jemand wo meine Frau in Indonesien hin gehen muss das mein Name in die Geburtsurkunde unseres Sohnes eingetragen wird. Meine Frau sagte sie müsse zu Gericht und ich müsste auch persönlich dort erscheinen. Die deutsche Botschaft in Jakarta sagt, meine Frau müsse nur auf das Amt wo die Geburtsurkunde unseres Sohnes ausgestellt wurde, gehen und durch Vorlage meiner übersetzten Vaterschaftsanerkennungsurkunde und der Ehebücher, würde man dann meinen Namen als Vater in die Geburtsurkunde unseres Sohnes eintragen.Frage: was ist denn jetzt richtig ?????
Weiterhin sagte die deutsche Botschaft in Jakarta, nach Eintrag meines Namens in die Geburtsurkunde, müsste diese übersetzt werden und von den 3 Ministerien wie in den Ehebüchern in Jakarta abgestempelt werden und danach müssten wir beide meine Frau und ich mit diesen Dokumenten zur deutschen Botschaft in Jakarta kommen und für meinen Sohn den deutschen Reisepass ausstellen lassen.Frage: kann ich das nicht auch in Deutschland für meinen Sohn machen lassen wenn mein Name in der Geburtsurkunde eingetragen ist ????? Frage: Ist mein Sohn mit dem Eintrag meines Namens in die Geburtsurkunde dann schon automatisch Deutscher ????
Frage: sollten wir für unseren Sohn zuerst einen einen Indonesischen Reisepass austellen lassen und dann den deutschen Reisepass danach oder umgedeht ????? dann hätte unser Sohn 2 Staatsbürgerschaften ???? oder muss unser Sohn auf die Indonesische Staatsbürgerschaft dann verzichten ????? unser Sohn ist 1 Jahr und 2 Monate alt. Wenn unser Sohn den deutschen Reisepass bekommt, kann er ohne Visum als deutscher Staatsbürger einreisen, da er aber mit 14 Monaten zu klein ist zum reisen Frage: bekommt die Mutter als Begleitperson ein Visum auf Familienzusammenführung und was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein das meine Frau als Begleitperson ein ständiges Aufenthaltsvisum erhält ??????
Meine Frau hatte 2 mal ein Besuchsvisum beantragt ohne unseren Sohn für 90 Tage um zu sehen ob und überhaupt Ihr ein ständiger Aufenthalt in Deutschland zusagen würde. Dies wurde 2 mal von der deutschen Botschaft in Jakarta mit folgenden Brgründungen abgelehnt 1.) Es besteht der Verdacht das meine Frau das Besuchsvisum dafür nutzen will für immer in Deutschland zu bleiben, dafür müsste Sie aber ein ständiges Einreisevisum beantragen. 2.) man könne es sich von Seiten der Botschaft nicht vostellen das eine Mutter Ihr 14 Monate altes Kind 90 Tage von der Großmutter versorgen lässt. Für das ständige Einreisevisum benötigt meine Frau den A1 deutsch Test. Das nächste Goethe Institut wo meine Frau diese Schulung absolvieren müsste für 3 Monate ist aber 6 Busstunden von Ihrem Wohnort entfernt, darum müsste meine Frau auch sich für 90 Tage der Schulung in der Nähe des Goethe Institutes ein Zimmer mieten, aber für die Absolvierung
dieses 90 tägigen A1 Testes, da wird von Seiten der Botschft meiner Frau zugemutet das unser Sohn von der Großmutter 90 Tage betreut werden kann. Ich sehe da einen glatten Wiederspruch in der Begründung seitens der Botschaft. Frage: gibt es Sonderregelungen für so einen Fall das meine Frau diesen A1 Test auch unter diesen Umständen in Deutschland absolvieren kann ?????
Weitere Frage: Wie hoch muss mein Gehalt sein um meine Frau und Kind nach Deutschland zu bekommen und was für gestzliche Vorgaben müssen noch erfüllt sein, daß die Familie endlich zusammen kommen kann.
Für eure hoffentlich ehrliche and aussagekräftigen Antworten meinen besten Dank im Voraus.
Alejandro
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.05.2012 um 00:02:07
 
Alejandro schrieb am 25.05.2012 um 22:21:01:
dann hätte unser Sohn 2 Staatsbürgerschaften ?

ja

Alejandro schrieb am 25.05.2012 um 22:21:01:
oder muss unser Sohn auf die Indonesische Staatsbürgerschaft dann verzichten ?

nein

er wäre durch dich Deutscher und durch seine Mutter Indonesier

Alejandro schrieb am 25.05.2012 um 22:21:01:
bekommt die Mutter als Begleitperson ein Visum auf Familienzusammenführung und was für Voraussetzungen müssen erfüllt sein das meine Frau als Begleitperson ein ständiges Aufenthaltsvisum erhält ?


sie muss einen Antrag auf FZF Visum zur Personensorge über ein dt. Kind stellen.
Mit Visum einreisen und dann bei der ABH eine AE nach §28.1.3 beantragen.
Die AE wird erstmal 1-3 Jahre gelten und wird entspechend immer wieder verlängert werden müssen, bis sie die Voraussetzungen für eine NE erfüllt.

Alejandro schrieb am 25.05.2012 um 22:21:01:
Für das ständige Einreisevisum benötigt meine Frau den A1 deutsch Test

Als Ehefrau: ja
Als Mutter eines dt. Kindes: nein

Alejandro schrieb am 25.05.2012 um 22:21:01:
Weitere Frage: Wie hoch muss mein Gehalt sein um meine Frau und Kind nach Deutschland zu bekommen

Kind ist Deutsch, es kann einfach einreisen (mit dt. Pass)
Und da du Deutscher bist, ist eine LU Sicherung nicht erforderlich.
Und da sie Mutter eines dt. Kindes ist, ist eine LU Sicherung nicht erforderlich.
Also: Höhe Deines Gehaltes ist egal




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Ralf
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Antwort #2 - 26.05.2012 um 23:02:32
 
Alejandro schrieb am 25.05.2012 um 22:21:01:
Frage: Ist mein Sohn mit dem Eintrag meines Namens in die Geburtsurkunde dann schon automatisch Deutscher ?

Er ist Deutscher, sobald eine nach deutschem Recht
wirksame Vaterschaftsanerkennung existiert, und
das dann rückwirkend ab Geburt. Auf irgendwelche
Eintragungen in ausländischen Geburtsurkunden kommt
es dabei eher nicht an.
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Alejandro
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Antwort #3 - 28.05.2012 um 18:40:01
 
Hallo hier ist noch einmal Alejandro
Ich möchte mich bei allen ganz rechtherzlich bedanken
für die beantwortung meiner vielen Fragen.
Wirklich grosse klasse danke vielmals
Alejandro Smiley
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