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Freundin aus Thailand schwanger (Gelesen: 8.307 mal)
Themen Beschreibung: brauche hilfe!!!!!!
Tristan
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15.05.2012 um 07:01:10
 
hallo zusammen!
mein Name ist Tristan und ich bin 30 Jahre alt. ich habe ein Freundin in Thailand. sie 27 und noch mit einem thai verheiratet. aber seid 2 Jahren getrennt lebend. ich mache hier zum dritten mal Urlaub. und nun haben wir erfahren das wir Eltern werden Laut lachend und ich bin super glücklich. nun reise ich am 17.5.12 wieder ab Griesgrämig und wir möchten gerne das das Kind in Deutschland zur Welt kommt! außerdem möchte ich sie bei der Schwangerschaft begleiten und bei der Geburt dabei sein. denke es gibt nix schöneres für ein bald Papa diesen weg gemeinsam zu gehen! nun brauche ich euren Rat! was ich tun kann (muss) bitte hilft mir Dankeschön

Gruß Tristan
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Muleta
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Antwort #1 - 15.05.2012 um 07:38:20
 
solange sie noch verheiratet ist, gilt zunächst mal der Ehemann als rechtlicher Vater. Eine Einreise vor der Geburt dürfte damit schwierig werden.

s. auch ähnlich gelagert: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1334152973
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Tristan
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Antwort #2 - 15.05.2012 um 07:57:06
 
danke erstmal für deine Antwort. das heisst also das ohne Scheidung nix geht? das Problem ist das der Probleme macht! und wie siehts aus mit einem dna Test?

Gruß Tristan
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Muleta
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Antwort #3 - 15.05.2012 um 08:11:09
 
die Biologie spielt (erstmal) keine Rolle, vielmehr muss der Ehemann aus der rechtlichen Vaterrolle verdrängt werden.

Evtl. geht das in Thailand nach dortigen Gesetzen auch während einer bestehenden Ehe vorgeburtlich - das müsste dann aber dort geklärt werden, ggf. mit einem thailändischen Anwalt.

Ansonsten kann *nach* der Geburt eine Vaterschaftsanfechtung erfolgen - das läuft dann mit DNA-Test aber auch da müsste der derzeitige Ehemann ja "mitmachen", was sich ggf. lang hinziehen kann (die Anfechtung betrifft das Verhältnis Ehemann-Kind, insofern werden Proben dieser beiden gebraucht).

Erst wenn das Kind keinen rechtlichen Vater mehr hat, kann eine von Dir abgegebene Vaterschaftsanerkennung überhaupt wirksam werden. Ein DNA-Test ist dafür aber nicht erforderlich.
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Antwort #4 - 15.05.2012 um 10:01:51
 
ok
angenommen wir bekommen die Scheidungpapiere, und sie kommt nach Deutschland und wir heiraten. wie ist das dann mit den Geburtkosten? kann ich sie dann nicht mit versichern??

Tristan
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Antwort #5 - 15.05.2012 um 10:08:06
 
nach Heirat und Zuzug (oder umgekehrte Reihenfolge) kann sie natürlich in der Familienversicherung mitversichert werden - klar.

das setzt dann aber voraus, dass eine vorherige Scheidung *rechtskräftig* geworden ist, ein Verfahren zur Befreiung vom EFZ (vgl. http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltun... ) durchlaufen wurde und das Standesamt dann tatsächlich noch rechtzeitig einen Termin zur Trauung hinkriegt. Halte ich für eher unwahrtscheinlich. Ggf. würde eine Eheschließung in Thailand schneller gehen, aber auch dort müsste eine vorherige Scheidung wohl erstmal rechtskräftig "durch" sein. Vielleicht melden sich dazu noch Leute, die speziell mit Thailand noch Erfahrung haben - ich kann zu den Verhältnissen und Möglichkeiten vor Ort nichts beitragen.
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Antwort #6 - 15.05.2012 um 11:07:10
 
danke fuer die antwort Laut lachend naja sie ist jetzt im zweiten monat! und wenn wir nicht verheiratet sind? gibts da nen weg bz. der geburtskosten?

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Antwort #7 - 15.05.2012 um 11:18:12
 
Tristan schrieb am 15.05.2012 um 11:07:10:
gibts da nen weg bz. der geburtskosten?

in Deutschland?
mit welchem Visum sollte sie vor der Geburt (und Scheidung) nach D kommen?

(du hast immer noch nicht verstanden, dass es noch nicht selbstverständlich ist, dass sie für D ein Viusm erhält, solange dass Kind nicht offiziell als Deines gilt und Ihr nicht verheiratet seid)
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Antwort #8 - 15.05.2012 um 11:57:55
 
das mit der scheidung kann ganz schnell gehen, wenn das geld stimmt. dann koennte ich doch die vaterschaft anerkennen oder nicht?
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erne
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Antwort #9 - 15.05.2012 um 13:17:24
 
Tristan schrieb am 15.05.2012 um 11:57:55:
das mit der scheidung kann ganz schnell gehen, wenn das geld stimmt. dann koennte ich doch die vaterschaft anerkennen oder nicht?

wenn sie vor der Geburt geschieden wird, kannst du die Vaterschaft anerkennen, auch vorgeburtlich.

Wenn sie dann ein Visum zur Sorge über ein Deutsches Kind bekommt und damit einreist, Ihr vor der Geburt nicht verheiratet seid, kann sie versuchen, sich im Basistarif einer GKV zu versichern ... das kostet soviel wie eine Privatversicherung und die KV wird sich dagegen sträuben, da zumindest die Kosten für die Geburt absehbar sind.

"Einfach" wird es nur, wenn du in einer GKV bist, Ihr vor der Geburt heiraten könnt und sie dann vor der Geburt einfach in deine GKV als Familienversicherte reinkommt.
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Antwort #10 - 15.05.2012 um 18:31:56
 
erne schrieb am 15.05.2012 um 13:17:24:
"Einfach" wird es nur, wenn du in einer GKV bist, Ihr vor der Geburt heiraten könnt und sie dann vor der Geburt einfach in deine GKV als Familienversicherte reinkommt.

Eine Heirat in Deutschland und Thailand wird knapp. In Deutschland kann die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis für die Ehefrau Monate dauern. In Thailand gibt es eine Wartezeit von 310 Tagen für Wiederverheiratung nach einer Scheidung. Möglicherweise bleibt dann nur die Heirat in einem Drittstaat wie Dänemark.
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Antwort #11 - 05.06.2012 um 14:51:37
 
hallo
also die Scheidung haben wir ca. in 4 Wochen durch:-) möchte gerne wissen was ich jetzt als nächstes tun kann?? also mein Plan ist:
zum Jugendamt und die Vaterschaft anerkennen(muss ich dann die fertigen Dokumente zu ihr schicken?) und sie macht das selbe in dem zuständigen Amt? dann müsste ich einen Pass für das Kind beantragen?? und sie ein Visum zur Familienzusammenführung stellen? Geburttermin ist 10.01.2013 bin einfach total überfordert:-) brauche Hilfe!!!!!!! Entschuldigung für die vielen fragen! möchte einfach nur den Ablauf kennen! vielen dank für eure Hilfe
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Antwort #12 - 05.06.2012 um 15:08:50
 

Tristan schrieb am 05.06.2012 um 14:51:37:
möchte gerne wissen was ich jetzt als nächstes tun kann?? also mein Plan ist:zum Jugendamt und die Vaterschaft anerkennen(

Das geht aber erst dann, wenn die Scheidung rechtskräftig ist.
Danach muß das von Deiner Freundin akzeptiert und bei der Botschaft in Bangkok unterschrieben werden.

Tristan schrieb am 05.06.2012 um 14:51:37:
ann müsste ich einen Pass für das Kind beantragen?? 

Einen Pass für ein ungeborenes Kind gibt es nicht.

Das Visum zur Familenzusammenführung zu einem deutschen (bislang ungeborenen) Kind, kann sie erst beantragen, wenn die Vaterschaftsanerkennung abgeschlossen ist.

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Antwort #13 - 05.06.2012 um 15:21:40
 
bekomme ich denn auf die schnelle einen deutschen pass in thailand? will ich im Januar 1monat hinfliegen. und dann zurück mit ihr und dem kind? natürlich vorausgesetzt sie bekommt das Visum.
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Antwort #14 - 05.06.2012 um 16:02:28
 
Tristan schrieb am 05.06.2012 um 14:51:37:
Geburttermin ist 10.01.2013 

Tristan schrieb am 05.06.2012 um 15:21:40:
Januar 1monat hinfliegen. und dann zurück mit ihr und dem kind

bist du sicher, dass Ihr mit einem 1 monate altem Kind diese lange Flugreise machen wollt?
Viel "Spass" dabei.
(IMHO ziemlich verantwortungslos)
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