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Freundin aus Thailand schwanger (Gelesen: 8.385 mal)
Themen Beschreibung: brauche hilfe!!!!!!
Tristan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #15 - 05.06.2012 um 16:23:21
 
naja wenn du alles weisst, dann kannste mir ja einen besseren Vorschlag machen!!!
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #16 - 05.06.2012 um 16:27:20
 
Für € 32 Expresszuschlag wäre der Pass laut Merkblatt in 10-20 Tagen da. Davor müßte das Kind natürlich zum Fotographen und dann mit zur Botschaft, wobei Du als Vater mit dabei sein musst, falls die Mutter Dir gemeinsames Sorgerecht einräumt.

Das Kind wird auch die thailändische Staatsangehörigkeit erhalten und braucht zum reisen auch einen thailändischen Pass, wenn die Mutter Thailänderin ist.

Der Antrag auf FZF braucht voraussichtlich eine längere Bearbeitungszeit als der Pass (egal ob mit oder ohne Expresszuschlag).

Sinnvoller wäre es bestimmt, nach der Scheidung die Vaterschaftsanerkennung zu machen, wobei die Mutter, wenn sie in der Botschaft ihre Zustimmung gibt, gleich den Antrag auf FZF zum ungeborenen Kind stellen soll. Daneben solltet ihr Euch gleich die für die Heirat nötigen Dokumente in der richtigen Form beschaffen und einen Termin mit dem Standesamt vor der Geburt ausmachen. Wenn die Mutter das Visum hat, kann sie rechtzeitig einreisen und, wenn sie möchte, Dich heiraten bevor das Kind in Deutschland geboren wird.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 05.06.2012 um 16:31:03
 
Bezüglich der Vaterschaftsanerkennung siehe: http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/866272/Daten/2088199/Vaterschaftsanerken...

Lt. Botschaft dauert die Ausstellung eines normalen Passes 4-6 Wochen (Express geht schneller, kostet aber auch mehr): http://www.bangkok.diplo.de/contentblob/1719356/Daten/937948/Passantrag_merkblat...

Das Kind braucht übrigens auch einen thailändischen Pass, um aus Thailand aureisen zu können.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #18 - 05.06.2012 um 17:22:27
 
Ob dieser bessere Vorschlag zeitlich klappt?

Sobald die Scheidung rechtskräftig ist, eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung abgeben.
In Deutschland beim Jugendamt oder Notar.

Das Dokument dann im Original zu ihr - sie erklärt vor einem deutschen Konsularbeamten die Zustimmung zu diese Vaterschaftsanerkennung.

Unmittelbar darauf beantragt sie ein Visum zur Geburt eines deutschen Kindes.
Weil ich eben zu faul bin, woanders zu suchen: http://www.sankt-petersburg.diplo.de/Vertretung/stpetersburg/de/visa/dokumente/k...

Und selbst wenn Ihr Euch dann entscheidet, nicht zur Geburt nach Deutschland zu fliegen und die Entbindung abwartet ... das Visumverfahren dürfte bis dahin positiv abgeschlossen sein.
Daß das Kind in der Zwischenzeit geboren ist, ist dann auch kein Hinderungsgrund, so daß der zügigen Erteilung eines nationalen Visums für die Mutter keine ernsthaften Gründe entgegenstehen dürften.
Vielleicht sogar aufgrund des schon gestellten Antrags "zur Geburt" ...

Ein deutscher Kinderreisepaß wird übrigens am Ort erstellt und ist, falls die Konsularabteilung nicht völlig überlastet ist, in wenigen Arbeitsstunden fertig ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Tristan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #19 - 06.06.2012 um 02:11:37
 
Super Antwort vielen dank!  Laut lachend
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ARJ
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i4a rocks!


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Oaxaca, Mexico
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #20 - 06.06.2012 um 04:20:30
 
Tristan,
ssoooo dramatisch ist es auch nicht, mit einem Neugeborenen zu fliegen, besonders, wenn ihr zu zweit seid. Ich bin mit meiner 4 Wochen alten Tochter Dtl.- Mex. geflogen und dann noch mit dem Bus weiter, und hatte noch einen Dreijährigen dabei - ging auch alles. Es gibt Schöneres, aber wat mutt dat mutt.
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Tristan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #21 - 06.06.2012 um 13:02:45
 
Das denke ich auch. Habe auch keine andere Wahl. Da ich beruflich auch eingespannt bin! Aber vielleicht bekommt sie ja das Visum vor der Geburt Laut lachend
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Tristan
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #22 - 07.06.2012 um 11:58:01
 
Weiß jemand evtl. Bescheid über die Dokumente, bezüglich heiraten? Müssen die übersetzt werden? Oder wie läuft das?
Dankeschön
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 07.06.2012 um 12:40:29
 
Tristan schrieb am 07.06.2012 um 11:58:01:
Weiß jemand evtl. Bescheid über die Dokumente, bezüglich heiraten? Müssen die übersetzt werden? Oder wie läuft das?

Das erfährst Du genauestens bei dem Standesamt, wo die Eheschließung stattfinden soll.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #24 - 07.06.2012 um 12:44:06
 
Tristan schrieb am 07.06.2012 um 11:58:01:
Bescheid über die Dokumente, bezüglich heiraten?

Zuverlässige Infos gibt es beim zuständigen Standesamt, ihr könnt an den Listen diverser Gerichte (hier, hier und hier) orientieren.

Infos bezüglich der Legalisation thailändischer Urkunden findest du hier.
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