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Blaue Karte (Blue Card)-Fragen und mehr (Gelesen: 3.800 mal)
Basti1
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na, Baden-Württemberg, Germany
na
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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08.05.2012 um 01:25:42
 
Hallo zusammen,

habe hier unter Anderem einige Fragen zur "Blue Card", Aufenthaltsgenemigung, und Arbeitserlaubnis von nicht-EU Bürgern.

Situation:

Habe eine Freundin aus Serbien
Sie besitzt ein Ingenieursdiplom, absolviert an einer Hochschule in Kragujevac
und arbeitet nun seit 6 Monaten in einem Automobilkonzern.
Sie würde gerne in Deutschland leben und arbeiten.
Sie hat bis dato leider noch keine Deutschkenntnisse,
wäre aber selbstverständlich bereit dafür Kurse zu belegen.


Nun zu meinen Fragen:

wie genau funktioniert diese Blue Card?
Hab nach stundenlangen Recherchen keine konkrete Vorgehensweise gefunden.
Dort steht nur: 6 Monate Aufenthaltsgenemigung zur Arbeitssuche und bei Vorlage eines Arbeitsvertrags (min 35.000 Jahresbrutto)
wird die Blue Card ausgestellt. (Alles folgende ist mal Nebensache)
Soweit so gut,
nur was genau gilt es bei der Einreise nach Deutschland zu tun, da das Touristenvisum ja bereits nach 3 Monaten abläuft.

Gibt es eventuell spezielle Jobangebote (Jobbörsen) für Blue Card Anwärter?

Habt Ihr mir vielleicht ein paar Tips wie man das mit der Jobsuche am besten anstellt?
(Vielleicht mit einem Praktikum davor?)


Bin euch für jede Hilfe und Stellungnahme dankbar.

Viele Grüße,
Basti




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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.05.2012 um 13:03:18
 
Das Gesetz gibt es ja noch gar nicht, aber vermutlich läuft es so:

1) Sie sucht sich entsprechende Arbeit.

2) Sie beantragt dann in Belgrad ein D-Visum (nationales Visum) zur Arbeit und legt den Arbeitsvertrag bei. Mit dem Visumantrag wird dann auch über die Arbeitserlaubnis entschieden.

3) Der Antrag mit allen Unterlagen wird an die Ausländerbehörde in DE geschickt, das sich mit der Agentur für Arbeit in Verbindung setzt, um darüber zu entscheiden.

4) Zwei bis drei Monate später bekommt sie Antwort und kann ggf. einreisen.

Sie muss einen Arbeitgeber finden, der zwischen Abschluss des Arbeitsvertrages und Arbeitsbeginn drei Monate Geduld hat.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.05.2012 um 13:29:12
 
reinhard schrieb am 08.05.2012 um 13:03:18:
Das Gesetz gibt es ja noch gar nicht, aber vermutlich läuft es so:


nein. Es gibt zwar noch keine konsolidierte Fassung inkl. aller Änderungen, aber es wird wohl einen § 18c AufenthG geben, mit dem Akademikern eine 6-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche eingeräumt wird. Für einen entsprechenden Visumsantrag wäre dann also *kein* konkretes Jobangebot mehr erforderlich.

Voraussetzung hierfür ist ein gesicherter LU (für die 6 Monate), was im Hinblick auf die KV wohl noch zu Problemen führen wird. Außerdem darf mit dieser Such-Erlaubnis dann nicht gearbeitet werden.

Die Bluecard (§ 19a) wird hingegen den Nachweis eines konkreten und qualifizierten Arbeitsplatzes erfordern.
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erne
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Antwort #3 - 08.05.2012 um 16:55:44
 
Basti1 schrieb am 08.05.2012 um 01:25:42:
Gibt es eventuell spezielle Jobangebote (Jobbörsen) für Blue Card Anwärter?

kann ich mir nicht vorstellen
(wäre ja eine Diskriminierung von Inländern)
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