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KFZ-Zulassung in Deutschland möglich? (Gelesen: 8.651 mal)
Themen Beschreibung: für Nicht-EU-Bürger (Tourist) oder EU-Bürger ohne Wohnsitz in D
paulienchen
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01.05.2012 um 13:17:16
 
Hallo zusammen
(und einen schönen Feiertag wünsch ich Zwinkernd)

Freunde haben gerade folgendes Problem und ich habe leider überhaupt keine Ahnung davon  Griesgrämig

Es sind zwei Nicht-Eu´ler (Israel) und ein EU´ler (Schweden). Sie sind gerade zu Besuch bei uns und wollen sich ein Auto kaufen, um dann für 3 Monate durch Europa zu touren. Soweit wir herausbekommen haben, ist Autokauf, Versicherungen, etc. kein Problem. ABER man darf wohl kein Auto anmelden/zulassen, wenn man keinen deutschen Wohnsitz und/oder Bankkonto hat und Nicht-EU-Bürger ist. Es soll da wohl Änderungen im Gesetz letztes Jahr gegeben haben. Um mit dem Auto fahren zu können, müsste man es aber zulassen, richtig. Ich bin leider völlig unqualifiziert. Mein Wissen beschränkt sich darauf, das Autos 4Räder haben und Metall drumherum ist :S
Wie kann man ein Auto in D zulassen, wenn man Tourist (Nicht-EU) ist, keinen Wohnsitz und Bankkonto hier hat?
Wie könnte man ein Auto zulassen, wenn man Tourist (EU-Bürger) ist und einen Wohnsitz plus Konto in der EU hat?
Gibt es Möglichkeiten einer zeitlich beschränkten Zulassung?

Ich hoffe, ihr könnt uns weiterhelfen  Smiley
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Antwort #1 - 01.05.2012 um 14:54:45
 
paulienchen schrieb am 01.05.2012 um 13:17:16:
Gibt es Möglichkeiten einer zeitlich beschränkten Zulassung?

Selbstverständlich gibt es diese Möglichkeit und die wird auch von vielen Ausländern genutzt, die hier ein Auto kaufen und dann damit in ihr Heimatland zurückfahren.

Das wäre auch m.M.n. das richtige Vorgehen im geschilderten Fall.
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paulienchen
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Antwort #2 - 01.05.2012 um 15:02:27
 
Lieben Dank erstmal für die Antwort.

Sie wollen mit dem Auto nicht in ihr Heimatland zurückfahren. Das wären exorbitante Summen zwecks Import/Export (bei Israel) und solche Überführungskennzeichen sind nur 5Werktage gültig, also wäre das auch mit der Option Schweden nicht sinnvoll. Vielmehr wollten sie dann wieder nach D kommen und es hier verkaufen. Also eher eine zeitlich beschränkte Zulassung ohne es ins Heimatland zu bringen... unentschlossen
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Antwort #3 - 01.05.2012 um 15:06:21
 
So wird das sicher nicht funktionieren. Ohne Wohnsitz keine Anmeldung.

Vielleicht sollten sie sich lieber ein Auto für die Zeit mieten.
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Antwort #4 - 01.05.2012 um 16:27:23
 
Es gibt sogenannte Kurzzeitkennzeichen, deren Gültigkeit bis zum ausgewiesenen Zeitpunkt befristet ist.
Guckst Du hier:
http://www.google.de/imgres?q=tempor%C3%A4res+kennzeichen+deutschland&um=1&hl=de...

Inwieweit bzw. ob dazu ein fester Wohnsitz in Deutschland erforderlich ist (ich glaube eher nicht), dürfte sich mit einem Anruf bei der KFZ-Zulassungsstelle klären lassen.
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Antwort #5 - 01.05.2012 um 19:44:06
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Kfz-Kennzeichen_(Deutschland)#Kurzzeitkennzeichen

Zitat:
Sie gelten für höchstens fünf Tage, das Ablaufdatum – der letzte Tag der Gültigkeit – ist in einem gelben Feld am rechten Rand vermerkt, oben der Tag, darunter der Monat und unten das Jahr. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Voraussetzung für die Erteilung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses nebst Meldebestätigung sowie eine gültige Versicherungsbescheinigung für fünf Tage. Bei vielen Versicherungen besteht die Möglichkeit, sich die Versicherungsprämien der Kurzzeitzulassung auf eine folgende „normale“ Anmeldung anrechnen zu lassen.
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paulienchen
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Antwort #6 - 01.05.2012 um 19:48:30
 
Lieben Dank.
Ja, bei den Kurzzeitkennzeichen gibt es eben dies für 5 Tage, wo keine Meldebescheinigung vorliegen muss und ein Saisonkennzeichen, wo aber eben eine Meldebescheinigung gebraucht wird. (zumindest nach Google) Das scheint also alles nicht zu passen.
Ein Auto für den Zeitraum zu mieten ist eben auch wieder sehr teuer.
Ich werde mal morgen explizit nachfragen, ob ein EU-Bürger ein Auto in D anmelden kann oder wie es aussieht, wenn ein EU-Bürger das Auto in dem Fall hier 3Monate nutzen will und dann nach Schweden mitnimmt. Ich vermute nur, da kommt noch ein Wust von Import-Export-Gebühren :S
Sollte noch jemand einen Tipp haben: ---> gerne Smiley
Ansonsten poste ich nochmal wie alles ausgegangen ist, für den Fall das andere mal in einer ähnlichen Situation landen.
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Antwort #7 - 01.05.2012 um 19:56:11
 
paulienchen schrieb am 01.05.2012 um 15:02:27:
Sie wollen mit dem Auto nicht in ihr Heimatland zurückfahren. 

Warum meldest Du dann nicht dieses Auto an und überläßt es ihnen für ihre Rundreise ?
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Antwort #8 - 01.05.2012 um 20:18:33
 
Saxonicus schrieb am 01.05.2012 um 19:56:11:
Warum meldest Du dann nicht dieses Auto an und überläßt es ihnen für ihre Rundreise ? 



...weil ich schlichtweg keine Ahnung davon habe. Welche Pflichten entstehen dadurch für mich? Was passiert, wenn z.B. das Auto gestohlen wird, oder ein Unfall passiert, Steuern, Nachforderungen, etc. Wenn das Auto auf mich zugelassen wäre, dann wäre es doch "mein" Auto, oder? Würde es dann nicht auch als "mein Besitz" gelten? Mein Mann und ich sind als Ehepaar noch bis Ausbildungsbeginn für ihn im Herbst z.B von Wohngeld abhängig. Ich möchte also nicht für etwas unterschreiben, bei dem ich nicht abschätzen kann, welche Konsequenzen es wirklich haben kann. Und ich habe auch keinen Führerschein (falls man sowas braucht für eine Zulassung).
Ich hoffe ja, dass es über die EU/den EU-Bürger noch eine Mögichkeit gibt  unentschlossen
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Antwort #9 - 01.05.2012 um 20:50:11
 
Dann solltest Du Dich einfach bei der entsprechenden Behörde (KFZ-Zulassungsstelle) erkundigen, den Sachverhalt darlegen und ich bin mir ziemlich sicher, daß Du dort alle Deine Fragen kompetent beantwortet und vorhandene Möglichkeiten aufgezeigt bekommst.
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Antwort #10 - 04.05.2012 um 02:15:35
 
um es zum Abschluß zu bringen:
Man kann in dieser Kombination nur ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. Dafür wird kein Bankkonto bzw. Einzugermächtigung und deutscher Wohnsitz benötigt. Alles nötigen Dinge werden im Voraus bezahlt und nach Ablauf der zugelassenen Monate ist die Sache für die deutsche Zulasungsstelle "erledigt". So erklrte man uns es zumindest.
Hier ein Link (sofern das erlaubt ist) zu der Berliner Seite mit allen Infos:
http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/121476/
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Antwort #11 - 04.05.2012 um 09:32:25
 
paulienchen schrieb am 04.05.2012 um 02:15:35:
Man kann in dieser Kombination nur ein Ausfuhrkennzeichen beantragen. 

So hatte ich es bereits in der Antwort #1 vorgeschlagen.
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Antwort #12 - 04.05.2012 um 18:47:39
 
paulienchen schrieb am 01.05.2012 um 20:18:33:
Und ich habe auch keinen Führerschein (falls man sowas braucht für eine Zulassung

braucht man nicht (Autos werden auch auf GmbH zugelassen und ich kenne keine GmbH, die einen FS hat)

paulienchen schrieb am 01.05.2012 um 20:18:33:
Was passiert, wenn z.B. das Auto gestohlen wird, oder ein Unfall passiert, Steuern, Nachforderungen, etc.

Unfall regelt die Versicherung
Steuern sind aber deine Sache.

die Frage ist dann aber, ob man ein Auto in D versichern kann, wenn man keinen dt. Wohnsitz hat ... damit habe ich mich nie befasst.
Wenn du das Auto versicherst, dann kannst du eigentlich beim unfall nur den "Rabatt" (unfallfreie Jahre) verlieren. --- brauchst du ohne FS aber wohl ohnehin nicht.



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Antwort #13 - 05.05.2012 um 13:10:30
 
@ saxonius: Ja, aber eigentlich sollte das Auto ja nicht ausgeführt werden, sondern wieder nach Deutschland zurück. Daher hatte ich nach einer anderen Variante gesucht, aber die Ausfuhr ist in der Tat die einzige Möglichkeit für wen-auch-immer ohne deutschen Wohnsitz und Konto.

Zu den Versicherungen weiß ich nur Folgendes: Es gibt nur eine kleine Auswahl von Versicherungen die bei Ausfuhr ohne deutschen Wohnsitz versichern. Kostenpunkt liegt meines Wissens bei 60/70€ im Monat aufwärts. Die Zulassung für die Ausfuhr wird nur so lange genehmigt, wie man die Versicherung zuvor abgeschlossen und bezahlt hat.
So wie ich es verstanden habe, ist nach Ablauf dieser Zeit zumindest für die deutsche Behörde die Sache "gegessen".
Wie gesagt, vielleicht stolpert nochmal jemand darüber und findet den Thread hier  Zwinkernd
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Antwort #14 - 05.05.2012 um 19:31:48
 
paulienchen schrieb am 05.05.2012 um 13:10:30:
Die Zulassung für die Ausfuhr wird nur so lange genehmigt, wie man die Versicherung zuvor abgeschlossen und bezahlt hat. 

Deshalb sollten sie diese Versicherung mindestens für den Zeitraum bezahlen für den sie das Auto nutzen wollen. Wenn sie es dann verkaufen, muß der neue Besitzer ohnehin eine neue Versicherung abschließen. Man kann doch auch ein nichtversichertes Fahrzeug verkaufen. Nur im öffentlichen Verkehrsraum darf man unversichertes Fahrzeug nicht abstellen, auf einem privaten Gelände, z.B. beim Händler, allerdings schon.
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