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Chinesische Freundin schwanger - FZF zum ungeborenen Kind?!!!?? (Gelesen: 5.018 mal)
Benbenaini
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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11.04.2012 um 16:02:53
 
Hallo ihr Lieben,

Meine Freundin ist nun in der 7. Woche schwanger. Bis vor kurzem war in noch bei ihr in Peking, aber mein Visum ist abgelaufen. Nun gibt es ein nicht unerhebliches Problem. Sie ist noch verheiratet. Ihr Mann weigert sich seit 2 Jahren die Scheidung zu akzeptieren. Dieser weiß allerdings noch nichts von der Schwangerschaft. Angenommen die Scheidung würde noch vollzogen - wäre es überhaupt machbar ein Langzeit- bzw. nationales Visum (FZF) für die Geburt eines ungeborenen deutschen Kindes zu bekommen? Wenn die Scheidung nicht erfolgt - kann ich dann trotzdem mit ihr die Vaterschaft anerkennen lassen? Ich habe bereits mit Jugendamt, Auslandsbehörde und der deutschen Botschaft in Peking telefoniert und alles sagen was anderes. Niemand ist wirklich auskunftsfreudig. Nun ist es so das ich im August nach meinem Studium noch eine Ausbildung anfange und eigentlich jetzt schon erneut rüberfliegen kann. Ich möchte allerdings schon vorher alle Papiere bereitstellen um für alle Fälle gerüstet zu sein. Optimal wäre wenn wir vor August noch gemeinsam nach Deutschland fliegen könnten um unsere neue kleine Familie zu gründen. Falls das nicht klappt kann meine Freundin natürlich in Peking gebären. Sie ist bereits zur prenatalen Vorsorge mit einem Krankenhaus in Peking bekannt. Diese weigern sich allerdings ein "Ausländerkind" zu entbinden.

kurz gesagt:

Ich bin um jede Hilfe dankbar.  hä?

Gruß

Benben
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Muleta
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Antwort #1 - 11.04.2012 um 20:54:03
 
Benbenaini schrieb am 11.04.2012 um 16:02:53:
Nun gibt es ein nicht unerhebliches Problem. Sie ist noch verheiratet. Ihr Mann weigert sich seit 2 Jahren die Scheidung zu akzeptieren. Dieser weiß allerdings noch nichts von der Schwangerschaft. Angenommen die Scheidung würde noch vollzogen - wäre es überhaupt machbar ein Langzeit- bzw. nationales Visum (FZF) für die Geburt eines ungeborenen deutschen Kindes zu bekommen? Wenn die Scheidung nicht erfolgt - kann ich dann trotzdem mit ihr die Vaterschaft anerkennen lassen? 


Nach deutschem Recht ist der Ehemann zunächst der Vater und damit geht dann im Hinblick auf einen Nachzug erstmal gar nichts. Entweder Scheidung noch vor der Geburt oder Vaterschaftsanfechtung nach der Geburt wären dann die Wege, die beschritten werden könnten.

Ob nach chin. Recht eine wirksame Vaterschaftsanerkennung trotz bestehender Ehe möglich ist, wäre ggf. dort zu klären.

Falls eine Einreise noch vor der Geburt erfolgt, sollte auch das Thema "Geburtskosten" vielleicht mal angedacht werden.
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Antwort #2 - 11.04.2012 um 21:09:23
 
Benbenaini schrieb am 11.04.2012 um 16:02:53:
Angenommen die Scheidung würde noch vollzogen - wäre es überhaupt machbar ein Langzeit- bzw. nationales Visum (FZF) für die Geburt eines ungeborenen deutschen Kindes zu bekommen? 


Das waere der einfachste und fuer Dich wohl positivste Fall. Wenn die Scheidung vor Geburt des Kindes erfolgt, hat dieses keinen rechtlichen Vater. Du machst eine Vaterschaftsanerkennung - geht in Deutschland, am einfachsten wenngleich nicht billigsten beim Notar. Dazu benoetigst Du die Zustimmung Deiner Freundin, welche diese beim Konsulat in Beijing beurkunden lassen kann. Hierzu und fuer weitere Details siehe das 'Merkblatt zur Vaterschaftsanerkennung' unter http://www.peking.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/familie/geburt/s.html.

Damit ist das ungeborene Kind dann Deutsche/r und deine Freundin kann einen Antrag auf FZF zum ungeborenen Kind stellen, der relativ problemlos sein sollte.

Falls der Prozess von Scheidung, Vaterschaftsanerkennung und Visaerteilung zu lange dauert, die Scheidung aber noch vor Geburt wirksam wird, geht das ganze auch nach der Geburt.

Ebenfalls einfach aber wohl fuer dich weit weniger positiv ist der Fall, dass bis zur Geburt des Kindes keine Scheidung eingeleitet wird. Dann ist der Ehemann der rechtliche Vater und das Kind ist - und bleibt wohl - Chinese. Eine  Vaterschaftsanerkennung Deinerseits duerfte daran nichts aendern koennen (§ 1594 BGB).

Schliesslich der Fall dass die Scheidung bei Geburt eingeleitet aber nicht abgeschlossen ist. Dann wirds extrem kompliziert (§ 1599 BGB) und ich hab keine Ahnung wie das mit den zwischenstaatlichen Komplikationen funktionieren wuerde....

Hope that helps a bit.
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Antwort #3 - 11.04.2012 um 21:58:22
 
DoctorZ schrieb am 11.04.2012 um 21:09:23:
EineVaterschaftsanerkennung Deinerseits duerfte daran nichts aendern koennen


aber ggf. eine Vaterschaftsanfechtung

Wie einfach oder kompliziert das aber in China ist .....?
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Benbenaini
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Antwort #4 - 12.04.2012 um 16:33:36
 
Hi,

vielen Dank für Eure Antworten! i4a is great

DoctorZ schrieb am 11.04.2012 um 21:09:23:
Damit ist das ungeborene Kind dann Deutsche/r und deine Freundin kann einen Antrag auf FZF zum ungeborenen Kind stellen, der relativ problemlos sein sollte. 


Das hört sich gut an, dass der Antrag FZF dann relativ problemlos sein sollte.

Mittlerweile hat meine Freundin auch ihren (ex-) Freund/Mann erreicht, er sei bereit und hätte zum 1.Mai hin Zeit um die 13-stündige Reise nach Hunan auf sich zu nehmen um sich scheiden zu lassen. Glauben tu ich's erst dann.

Muleta schrieb am 11.04.2012 um 20:54:03:
Falls eine Einreise noch vor der Geburt erfolgt, sollte auch das Thema "Geburtskosten" vielleicht mal angedacht werden. 


Habe in vorherigen Threads gelesen die Hanse-Merkur übernähme (als Reiseversicherung) Geburtskosten...
Ansonsten könnten wir ja nach der Scheidung auch noch heiraten und meine Frau dann während meiner Ausbildung mitversichern lassen. Aber das ist ja nochmals ein gehöriger Papierkram...

Nochmals vielen Dank. Als nächstes werde ich schonmal eine internationale Geburtsurkunde besorgen....

Gruß

Benben

chor
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Antwort #5 - 12.04.2012 um 16:54:11
 
Benbenaini schrieb am 12.04.2012 um 16:33:36:
Habe in vorherigen Threads gelesen die Hanse-Merkur übernähme (als Reiseversicherung) Geburtskosten...

hä? glaueb ich erst, wenn ich das schwarz auf weiss in den Versicherungsbedingungen lese.
Bedenke: hier ist von einem Versicherungsfall die Rede, der von vornherein eintretten soll!  Keine Kalkulation der Wahrscheinlichkeit und Statistik.
Jedoch: wenn die Versicherungsprämie so hoch ist, dass damit die Kosten gedeckt sind, dann glaube ich das auch.

Benbenaini schrieb am 11.04.2012 um 16:02:53:
Meine Freundin ist nun in der 7. Woche schwanger

+
Benbenaini schrieb am 12.04.2012 um 16:33:36:
Als nächstes werde ich schonmal eine internationale Geburtsurkunde besorgen.... 


cool, viel Glück dabei

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Antwort #6 - 12.04.2012 um 17:01:10
 
Benbenaini schrieb am 12.04.2012 um 16:33:36:
Habe in vorherigen Threads gelesen die Hanse-Merkur übernähme (als Reiseversicherung) Geburtskosten...


das bezweifel ich ohne die Details der Versicherung zu kennen. In solchen Reiseversicherungen ist ggf. die unplante Geburt enthalten, d.h. eine unerwartet frühe Geburt, die normalerweis außerhalb des Besuchszeitraumes stattfindet.

Der Versicherungsschutz von Reiseversicherungen umfasst jedoch in der Regel nicht solche Entbindungskosten, die vorhersehbar angefallen sind. Außerdem endet in vielen Fällen der Versicherungsschutz auch in Gänze(!) bereits dann, wenn ein fester Wohnsitz genommen wird, also kein "Besuchsaufenthalt" mehr vorliegt.

Man sollte da sorgfältig das Kleingedruckte lesen.
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Antwort #7 - 12.04.2012 um 17:31:12
 
erne schrieb am 12.04.2012 um 16:54:11:
hä? glaueb ich erst, wenn ich das schwarz auf weiss in den Versicherungsbedingungen lese.


Muleta schrieb am 12.04.2012 um 17:01:10:
In solchen Reiseversicherungen ist ggf. die unplante Geburt enthalten, d.h. eine unerwartet frühe Geburt, die normalerweis außerhalb des Besuchszeitraumes stattfindet. 


Das macht alles Sinn was ihr sagt.  Nun wird eine Hochzeit in Hunan immer wahrscheinlicher.

Leute, Leute! It's a jungle out there.

erne schrieb am 12.04.2012 um 16:54:11:
cool, viel Glück dabei



¡Muchas gracias!
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