Benbenaini schrieb am 11.04.2012 um 16:02:53:Angenommen die Scheidung würde noch vollzogen - wäre es überhaupt machbar ein Langzeit- bzw. nationales Visum (FZF) für die Geburt eines ungeborenen deutschen Kindes zu bekommen?
Das waere der einfachste und fuer Dich wohl positivste Fall. Wenn die Scheidung vor Geburt des Kindes erfolgt, hat dieses keinen rechtlichen Vater. Du machst eine Vaterschaftsanerkennung - geht in Deutschland, am einfachsten wenngleich nicht billigsten beim Notar. Dazu benoetigst Du die Zustimmung Deiner Freundin, welche diese beim Konsulat in Beijing beurkunden lassen kann. Hierzu und fuer weitere Details siehe das 'Merkblatt zur Vaterschaftsanerkennung' unter
http://www.peking.diplo.de/Vertretung/china/de/01-service/familie/geburt/s.html.
Damit ist das ungeborene Kind dann Deutsche/r und deine Freundin kann einen Antrag auf
FZF zum ungeborenen Kind stellen, der relativ problemlos sein sollte.
Falls der Prozess von Scheidung, Vaterschaftsanerkennung und Visaerteilung zu lange dauert, die Scheidung aber noch vor Geburt wirksam wird, geht das ganze auch nach der Geburt.
Ebenfalls einfach aber wohl fuer dich weit weniger positiv ist der Fall, dass bis zur Geburt des Kindes keine Scheidung eingeleitet wird. Dann ist der Ehemann der rechtliche Vater und das Kind ist - und bleibt wohl - Chinese. Eine Vaterschaftsanerkennung Deinerseits duerfte daran nichts aendern koennen (§ 1594 BGB).
Schliesslich der Fall dass die Scheidung bei Geburt eingeleitet aber nicht abgeschlossen ist. Dann wirds extrem kompliziert (§ 1599 BGB) und ich hab keine Ahnung wie das mit den zwischenstaatlichen Komplikationen funktionieren wuerde....
Hope that helps a bit.