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ABH Mannheim (Gelesen: 1.652 mal)
Virgil
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i4a rocks!


Beiträge: 157

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Deutschland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag ABH Mannheim
18.03.2012 um 22:00:54
 
Hallo,

meine Frau hat am Freitag das FZF Visum beantragt und ich wollte nachsehen, was die lokale ABH dafür verlangt.
Nachdem ich die Website durchgesehen habe, werden hier entweder nur Nachweise für ausländische Ehepartner aufgelistet oder man hat  hier nicht die geringste Ahnung vom Ausländerrecht?
Vielleicht versteht das einer hier genauer?

http://www.mannheim.de/buerger-sein/familiennachzug

"Allgemeine Nachweise

  Formloses Einladungsschreiben mit beglaubigter Unterschrift. Inhalt: Wer lädt wen warum ein. Die gesamten Kosten nach §§ 66 - 68 Zuwanderungsgesetz werden übernommen. (Hinweis: Unterschriftsbeglaubigungen werden auch von jedem Vorortbürgerdienst vorgenommen)

    Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag bzw. Kaufvertrag oder Grundbuchauszug mit Angabe der Wohnungsgröße -Quadratmeterzahl-)

    Nachweis über die Höhe der monatlichen Kosten für die Wohnung ( Höhe der monatlichen Warmmiete)

    Nachweis der Sicherung des Lebensunterhaltes, zum Beispiel Lohn- und Gehaltszahlungen der letzten drei Monate, letzter Einkommenssteuerbescheid oder aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Steuerberaters plus derzeitige Arbeitgeberbestätigung, bzw. Arbeitsvertrag mit Angaben über Art und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses

    Nachweis über eine Krankenversicherung

    ggf. andere Nachweise über die Bestreitung des Lebensunterhaltes wie z.B. Rentenbescheid, Bescheid über Zusatzversorgung/Betriebsrente, Arbeitslosengeldbescheid, Bundeserziehungsgeldbescheid, Kindergeldnachweis

bei Ehegattennachzug zusätzlich:

    Original oder Ausfertigung der Heiratsurkunde (ggf. mit Legalisationsvermerk)

    beglaubigte deutsche Übersetzung der Heiratsurkunde, falls es sich nicht um eine internationale Urkunde handelt

    ggf. Scheidungsurteil der früheren Ehe mit beglaubigter deutscher Übersetzung

   Zertifikat des Goethe-Instituts über die Sprachprüfung A1 „Start Deutsch 1“ "


hä?

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.03.2012 um 22:08:33
 
Ja auf der Website werden die Bedingungen zum Nachzug zu Ausländern genannt, wenn einer der Ehepartner Deutscher ist kann man die Informationen dort getrost ignorieren.
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Virgil
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i4a rocks!


Beiträge: 157

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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 18.03.2012 um 22:11:48
 
@Bayraqiano

O.K. Danke.
Dann werde ich die Infos wohl persönlich per e-mail einholen müssen.
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.03.2012 um 22:12:15
 
Virgil schrieb am 18.03.2012 um 22:00:54:
Vielleicht versteht das einer hier genauer?

Einfach abwarten wenn sich die ABH bei dir meldet und was sie will.
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