Hab Dir erst einmal einen eigenen thread spendiert und dem auch einen aussagekräftigen Betreff verpasst.
Nun zu Deinen Fragen:
Prozedere in Deutschland nach der Einreise mit dem erforderlichen Visum (das ist das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs - bei Beantragung ist grundsätzlich der Nachweis von Sprachkenntnissen des Niveaus
A1 - regelmäßig nachzuweisen durch entsprechndes Zerrtifikat des Goetgheinstituts - erforderlich) ist etwa so:
Anmeldung der Ehe beim Einwohnermeldeamt (Pass mit Visum; Personalausweis, übersetzte, beglaubigte Eheurkunde mitnehmen)
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der
ABHDann das weitere (Krankenversicherung, Finanzamt etc.)
kathrina86 schrieb am 15.03.2012 um 20:55:57:Gibt es trotzdem die Möglichkeit, falls es nicht gleich mit einer Arbeit klappen sollte, eine Art Starthilfe in Form von Alg II oder ähnliche Mittel zu erhalten?
Dazu lies bitte
hier
nach. (Blaues bitte anklicken!)
Probleme vorab (also bei der Visaantragstellung)
könnte es geben, wenn Du die Kriterien einer
Regelausnahme (siehe dazu
hier
unter "
Regelausnahme ") erfüllst, aber insoweit
nur dann.
=schweitzer=