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Ehegattennachzug aus Tunesien - Modalitäten in Deutschland (Gelesen: 2.120 mal)
kathrina86
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ehegattennachzug aus Tunesien - Modalitäten in Deutschland
15.03.2012 um 20:55:57
 
Hallo, ich bin 26 und habe in Tunesien meinen Mann den ich schon einpaar Jahre kenne geheiratet. Wir möchten nun da ich momentan neben meiner Arbeit noch am stdudieren bin den Ehegattennachzug planen.
Ich habe schon einiges in diesem und anderen Foren zu diesem Thema gelesen, aber ich bräuchte trotzdem noch ein paar Informationen wie ich das am besten angehe. Ich hoffe jemand hat Erfahrung mit diesem thema und kann mir weiterhelfen. Mein Mann will sich natürlich so schnell wie möglich wenn er nach Deutschland kommt nach Arbeit umsehen, da wir unseren Lebensunterhalt selbst bestreiten möchten und nicht von öffentlichen Mitteln abhängig sein möchten.
Gibt es trotzdem die Möglichkeit, falls es nicht gleich mit einer Arbeit klappen sollte, eine Art Starthilfe in Form von Alg II oder ähnliche Mittel zu erhalten? Ich habe zwar meine Arbeit aber ich bin ein wenig verängstigt, da eine solche Situation sicherlich nicht einfach sei wird. Außerdem wäre ich sehr dankbar wie sich das alles abspielt wenn mein Mann nach Deutschland kommt. Zu welchen Behörden müssen wir gehen. Für Hilfe wäre ich sehr sehr dankbar. Vielen Dank für Antworten schonmal im Vorraus.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug aus Tunesien - Modalitäten in Deutschland
Antwort #1 - 16.03.2012 um 10:36:42
 
Hab Dir erst einmal einen eigenen thread spendiert und dem auch einen aussagekräftigen Betreff verpasst.

Nun zu Deinen Fragen:

Prozedere in Deutschland nach der Einreise mit dem erforderlichen Visum (das ist das Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs - bei Beantragung ist grundsätzlich der Nachweis von Sprachkenntnissen des Niveaus A1 - regelmäßig nachzuweisen durch entsprechndes Zerrtifikat des Goetgheinstituts - erforderlich) ist etwa so:

Anmeldung der Ehe beim Einwohnermeldeamt (Pass mit Visum; Personalausweis, übersetzte, beglaubigte Eheurkunde mitnehmen)

Beantragung der Aufenthaltserlaubnis bei der ABH

Dann das weitere (Krankenversicherung, Finanzamt etc.)

kathrina86 schrieb am 15.03.2012 um 20:55:57:
Gibt es trotzdem die Möglichkeit, falls es nicht gleich mit einer Arbeit klappen sollte, eine Art Starthilfe in Form von Alg II oder ähnliche Mittel zu erhalten?


Dazu lies bitte
hier
nach. (Blaues bitte anklicken!)

Probleme vorab (also bei der Visaantragstellung) könnte es geben, wenn Du die Kriterien einer Regelausnahme (siehe dazu
hier
unter " Regelausnahme ") erfüllst, aber insoweit nur dann.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 16.03.2012 um 13:23:06 von Mick » 
Grund: sachliche Ergänzung 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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kathrina86
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Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ehegattennachzug aus Tunesien - Modalitäten in Deutschland
Antwort #2 - 16.03.2012 um 12:51:13
 
Hallo Schweitzer, vielen dank für deine schnelle Antwort. das hat mir schon sehr weitergeholfen. vielen Dank!
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