Muleta schrieb am 05.12.2011 um 17:28:33:war er nicht. Du lieferst nur in ganz kleinen Scheibchen Informationen und kriegst dementsprechend vieldeutige Antworten.
Stimmt überhaupt nicht. Er war doch der Meinung dass der Widerruf einer
NE in diesem Fall sehr unwahrscheinlich wäre:
"Also, wenn ich mir die Ausführungen der Verwaltungsvorschrift zu dem Thema ansehe, dann dürfte so ein Fall eher unwahrscheinlich sein." Zitat:die Frage kann man so pauschal nicht beantworten. Es ist möglich, aber nicht zwingend (und sehr unwahrscheinlich).
Das heißt, es ist am wichtigsten dass der Sachbearbeiter gut gelaunt ist?
Zitat:Du hast nur gefragt, ob ein Ausländer der seine StAng verliert auch seine
NE verlieren kann. Die Antwort lautete: "ja".
Nein, die Antwort war unklar. Einer sagte ja, der andere nein.
Zitat:Wie Dir schon mehrfach gesagt wurde, kommt es aber auf den Einzelfall an und da könnte unter Umständen Integration und Familie eine Rolle spielen, weshalb die
NE doch nicht weggenommen wird. Aber da Du ja eher für Verwirrung sorgst anstatt mal die Karten von vornherein klar auf den Tisch zu legen (vgl auch
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1319037274/27#27 ), kommen halt auch Antworten dabei raus, die auf Deine Situation nicht wirklich passen.
Hä? Wieso hab ich denn für Verwirrung gesorgt?
Welche Karten soll ich auf den Tisch legen? Mich interssiert wirklich was die Vorschriften hier sagen, und so wie ich das verstehe, sehe ich leider dass es sehr möglich ist die
NE in so einem Fall zu verlieren.
Ich dachte nur, dass jemand vielleicht mehr zu diesem Thema weiß.
Soweit habe ich folgenden Eindruck bekommen: Es ist möglich, aber unwahrscheinlich. Aber von was es abhängt, weiß keiner.
Danke an alle.