Hallo zusammen! Ich hoffe das ich hier auf ein Paar meiner Fragen kompetente Antworten bekommen kann.
Also fangen wir mit meinem Lebenslauf an:
Einreise als Minderjähriger nach Deutschland 1995 (14 Jahre alt), aus Lettland, Nationalität - russisch
Asylantrag wurde von meiner Mutter gestellt - abgelehnt.
Heirat eines Deutschen durch meine Mutter - Einbürgerung meiner Mutter erfolgte ca. 2000
Mein Fall wurde 1999 getrennt und ich bekam erstmal eine Duldung
Danach eine Fiktionsbescheigung
Nach meiner Klage beim
VerwG Stuttgart bekam ich einen blauen Stattenlosen Ausweis nach der Genfer Konvetion vom 1954
Habe meine Ausbildung (Kaufmann) meinen Hauptschulabschluss, und mehrere Jahre von abgabenpflichtiger Arbeit hinter mir.
Deutsch beherrsche ich.
Habe im März 2010 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt, hatte einen unbefristiten Arbeitsvertrag, eine eigene Wohnung, war nicht vorbestraft usw. Dieser wurde abgelehnt mit lauter Paragrafen (so wie ich verstehe weil ich nur geduldet bin, keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben soll (??? ein Witz) und ehemaliger Asylbewerber bin), habe diesen dannn zurücknehmen müssen (aus finanziellen Gründen, war ja schon in U-Haft)
Ich wurde 01.06.2010 verhaftet und zu 3 Jahren und 2 Monaten verurteilt, habe eine Dummheit begangen. Verkauf von BtM in nicht geringer Menge. Habe 14 Monate abgesessen. Zur Zeit bin ich auf einer Therapie, danach wird meine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt.
Zu meinen Problemen / Fragen:
Ist AufenthG 25 Abs. 5 bei mir überhaupt zutreffend? Mein Antrag auf ALG 2 wurde abgelehnt mit der Begründeung das mir Leistungen nach dem AsylBewLG zustehen würden. Der Witz an der Sache ich das ich schon 2 oder 3 Mal mit dem gleichen Pass schonmal ALG 2 bezogen habe (z.B. nach meiner Ausblildung), es waren aber andere Landkreise / Städte, hier wird es auf einemal nicht mehr bewilligt. Eine Ummeldung hat nichts gebracht, da das Ganze zentral gespeichert wurde.
Gibt es sowas wie Gewohnheitsrecht hier? (da ich schonmal Leistungen bekommen habe)
ALG 1 - da habe ich ja zwar Anspruch drauf, aber es werden weniger wie 200 euro sein, eine Aufstockung durch ALG 2 kommt ja nicht in Frage - oder?
Ich habe jetzt einen Job gesucht und gefunden, kann aber nichtmal zu der Probearbeit kommen weil ich kein Geld habe. Landratsamt meint - da können wir nichts machen.
Was kann ich tun, an wen mich wenden?Ich habe keine Wohnung und werde am 21.11.2011 hier entlassen -
was kann ich tun?Langsam bin ich echt am verzweifeln...