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kein Pass wg. nicht geleistetem Wehrdienst (Gelesen: 2.743 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung, Vertrag läuft ab, sich Arbeitssuchend melden, Konsequenzen
rockysigi
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28.09.2011 um 12:38:57
 

Ich lebe seit 1980 in Deutschland . Habe allerdings Vorstrafen ( mit Inhaftierung ) bin verheiratet mit einer deutschen Frau , Mein Problem ist es 1.Die Turken verlängern mein Reisepass nicht weil ich den Nachnamen von meiner Ehefrau angenommen habe .Habe mich zum Christentum bekannt . Seit Jahren habe ich Stress mit der Ausländerbehörde. Mein leibliches Kind (13J) lebt bei meiner Exfrau . Ich aber habe Umgangsrecht alle 2 wochen und es besteht eine verbindliche Ferienreglung die zur Hälfte geteilt ist . Bin türkischer Staatsbürger laut Pass was ich aber gar nicht sein will !!!. Die Ausländerbehörde stellt mir ständig und immer wieder nur Duldungen aus für 3Monate . Das geht jetzt schon so seit ca 2Jahren . 2. Ist es überhaupt erlaubt immer wieder eine Duldung auszustellen die ja auch beinhaltet das man zur Abschiebung ausgewiesen werden kann . 3 Mein Problem ist es auch noch das ich meine Bundeswehr noch nicht abgeleistet habe únd zum einen nicht in der Verfassung bin den Wehrdienst abzuleisten ( massiver Rückenschaden und Depressionen . ) habe aber den türkischen Behörden mitgeteilt das ich bereit bin eine Ratenzahlung mit Ihnen zu vereinbaren . 7.500 Euro habe ich nicht zur Verfügung 4. Ich kann mehere Gutachten vorzeigen das ich nicht tauglich bin zum Wehrdienst in der Türkei. Es wären schön und mir sehr wichtig wenn mir jemand einen guten Rat geben könnte .
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Odysseus
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Antwort #1 - 28.09.2011 um 13:03:09
 
rockysigi schrieb am 28.09.2011 um 12:38:57:
.... Habe allerdings Vorstrafen ( mit Inhaftierung )
.... Die Ausländerbehörde stellt mir ständig und immer wieder nur Duldungen aus für 3 Monate .


Unter diesen Gesichtspunkten ist die Einbürgerung derzeit nicht möglich.

Im Übrigen hättest Du einen neuen Thread eröffnen sollen, und Dich nicht einfach mit einem völlig anderen Sachverhalt an einen bestehenden Thread 'ranhängen sollen.


fons' Änderung:
Hab ich erledigt/abgetrennt: bitte für sowas
den Modalarm benutzen - danke
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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maki
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Antwort #2 - 28.09.2011 um 13:39:05
 
Der/die Mod/Admin hat zwar in den Titel geschrieben dass du keinen gültigen Pass hast, aber ich frage zur Sicherheit nochmals nach:

Hast du einen gültigen Pass?

Wenn nicht, wird die wohl keine AE erteilt weil du das wohl selber verschuldet hast.

Solltest die Wehrdienstgeschichte unbedingt mit den türk. Behörden klären.

Welche Sta. hat dein Kind?
Wie alt bist du denn?
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Mick
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Antwort #3 - 28.09.2011 um 14:01:26
 
Im Zusammenhang mit der Erfüllung der Passpflicht lautet der
Grundsatz, dass die Erfüllung der Wehrpflicht zumutbar ist. Die
Frage, wann von der Erfüllung der Passpflicht abgesehen wird,
ist in der Regel eine Einzelfallentscheidung. Um eine solche Ent-
scheidung mit Begründung zu erhalten, müsstest Du einen An-
trag auf Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer stellen.

Hierfür zur Lektüre empfohlen:

Nr. 3.3.0 ff AVwV-AufenthG


-------------------

Was war vor der Duldung? Da musst Du mal ein bissken mehr
erzählen. (Ausweisung, Aufenthaltserlaubnis? Verlängerung be-
reits abgelehnt?)
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Stefan-TR
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Antwort #4 - 29.09.2011 um 13:23:40
 
rockysigi schrieb am 28.09.2011 um 12:38:57:
Mein Problem ist es 1.Die Turken verlängern mein Reisepass nicht weil ich den Nachnamen von meiner Ehefrau angenommen habe .Habe mich zum Christentum bekannt .

Du kannst den Namen deiner Frau nach tuerkischem Recht nicht annehmen. Du kannst dich vielleicht im deutschen Rechtskreis den Namen deiner Frau als Ehenamen fuehren, aber was die Tuerkei angeht wirst du deinen alten Nachnamen behalten und auch nur einen Pass der auf diesen Namen lautet bekommen.

Ob du Christ oder Moslem bist hat mit der Passaustellung eigentlich nichts zu tun. Ich wuerde da bei den tuerkischen Behoerden auch gar nicht gross drauf rumreiten. Ob sie dich in ihrem System als Moslem oder nicht fuehren ist in Deutschland egal. Und selbst in der Tuerkei hat es vermutlich keine Auswirkungen (wie Z.B. Kirchensteuer oder aehnliches).
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rockysigi
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Antwort #5 - 02.10.2011 um 13:18:49
 
Mein großes Problem ist ,das ich seit 1980 in Deutschland lebe. Habe immer noch keinen richtigen Aufenthalt da ich inhaftiert war .Man hatte mir mit der Abschiebung in die Türkei gedroht .Ich und meine Ehefrau haben keinen anderen Ausweg gesehen so das wir geheiratet haben .Die Ausländerbehörde hat den Vorschlag gemacht Sie würden die Klage zurück ziehen beim  Verwalungsgericht in Düsseldorf und mir Aufenthalt gewähren . Der genaue Texstlaut lautet :Außergerichtlicher Vergleichsvorschlag .. im Gegenzug soll Klage und Eilantrag zurück genommen werden . Im Gegenzug wird Ihrem Mandanten Aufenthalserlaubnis erheilt nach § 28 Abs 1Nr 1.
Man stellt mir seit ca 2 Jahren immer wieder nur Duldungen aus. Man hattte uns versprochen nach der Heirat würde man eine Aufenthaltserlaubnis erteilen  was aber nicht passiert ist .Ich hätte sehr gerne endlich mal einen Pass  oder Passersatz . Zur seit mache ich eine Reha -Massnahme die auch ein 6 monatiges Praktikum umfasst was ich in Kürze antreten muss.Dazu muss ich mich vernünftig ausweisen können und nicht mit einer Dulung wo noch vermerkt ist zur Abschiebung ausgesetzt. Des weiteren kann ich nicht verreisen mit meiner Familie da der Aufenthalt auf NRW beschränkt ist würde so gerne mal mit meiner Familie weg fliegen zb. Spanien .Bei der Heirat habe ich den Namen von meiner deutschen Ehefrau angenommen was laut der türkischen Behörden verboten ist . Bin aber nach deutschem Recht verheiratet worden . Ich frage mich was das soll ???

Ich bin psychischen und pysisch sehr angeschlagen . Habe den Wehrdienst nicht abgeleistet und kann dieses auch nicht. Da ich immer noch an Depressionen leide die mittels Tabeletten behandelt werden müssen und immer noch schwer behandelbar sind bei mir .Des weiteren habe ich einen massiven Rücken und Halswirbelsäulenschaden der durch MRT Befund bestätigt ist . Das türkische Konsulat in Esssen hat mir damals ca vor 10 jahren geraten das ich in Hemer das psychosomatisches Krankenhaus aufsuchen soll und mir von den Professoren und von den damligen behandelden Ärzten ein Gutachten ausstellen lassen soll, das ich bundeswehr untauglich bin .Dieses habe ich gemacht und dieses Gutachten habe ich alle übersetzen lassen auf türkisch und im orginal deutsch u. türkisch an das türk. Konsulat in Essen übergeben . Dadurch sind mir Kosten in Höhe von mehren tausend Euro entstanden .
Ich habe mit dem türkischem Konsulat und den türkischen Behörden in der Türkei versucht zu reden und schriftlich zu erfragen ob es nicht möglich ist eine verbindliche Ratenzahlung zu vereinbaren . Darauf erhalte ich keinerlei Antwort .
Ich kann wirklich nicht in die Türkei reisen da sich mein Gesundheitszustand noch weiter verschlechtern würde . Zudem habe ich hier eine Familie und das Kind meiner Ehefrau muss auch noch mit betreut werden von mir die Tochter ist 12 Jahre und meine Frau ist berufstätig im 3 Schicht System als Krankenschwester . Das geht nicht da Nachts immer jemand da sein musss .Zudem habe ich selbst noch eine 13 jährige Tochter aus erster Ehe die alle 2 Wochen am WE und in den Ferien zur Hälfte bei mir habe ,dieses ist durch das Umgangsrecht geregelt worden . 

Ich wünsche mir und hoffe das Sie mir und meiner Familie helfen können

Ich habe versucht mich nochmal etwas klarer auszudrücken

Ich bedanke mich im Vorraus mit freundlichem Gruß

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Antwort #6 - 02.10.2011 um 14:47:41
 
rockysigi schrieb am 02.10.2011 um 13:18:49:
Im Gegenzug wird Ihrem Mandanten Aufenthalserlaubnis erheilt nach § 28 Abs 1Nr 1.


Wird man auch machen wenn du was vorlegst worin sie es kleben können!

rockysigi schrieb am 02.10.2011 um 13:18:49:
Des weiteren kann ich nicht verreisen mit meiner Familie da der Aufenthalt auf NRW beschränkt ist würde so gerne mal mit meiner Familie weg fliegen zb. Spanien


rockysigi schrieb am 02.10.2011 um 13:18:49:
Ich kann wirklich nicht in die Türkei reisen da sich mein Gesundheitszustand noch weiter verschlechtern würde 


Wenn du das erzählst kommt sich jeder verar... vor
Urlaub Spanien =OK
Regelung deiner Angelegenheit in TR=Krank

rockysigi schrieb am 02.10.2011 um 13:18:49:
Das türkische Konsulat in Esssen hat mir damals ca vor 10 jahren geraten das ich in Hemer das psychosomatisches Krankenhaus aufsuchen soll und mir von den Professoren und von den damligen behandelden Ärzten ein Gutachten ausstellen lassen soll, das ich bundeswehr untauglich bin .Dieses habe ich gemacht und dieses Gutachten habe ich alle übersetzen lassen auf türkisch und im orginal deutsch u. türkisch an das türk. Konsulat in Essen übergeben . Dadurch sind mir Kosten in Höhe von mehren tausend Euro entstanden .
Ich habe mit dem türkischem Konsulat und den türkischen Behörden in der Türkei versucht zu reden und schriftlich zu erfragen ob es nicht möglich ist eine verbindliche Ratenzahlung zu vereinbaren . Darauf erhalte ich keinerlei Antwort .


Deine Heimatland ist das Problem, du bist nun mal Türke und kein Deutscher, also kann D in diesem Fall  nichts für dich tun
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Antwort #7 - 03.10.2011 um 08:30:48
 
rockysigi schrieb am 02.10.2011 um 13:18:49:
Bei der Heirat habe ich den Namen von meiner deutschen Ehefrau angenommen was laut der türkischen Behörden verboten ist . Bin aber nach deutschem Recht verheiratet worden . Ich frage mich was das soll ??? 

Es ist nicht verboten dass du den Namen deiner Frau angenommen hast, es ist einfach nur ohne Belang und interessiert die tuerkischen Behoerden nicht. Du wirst weiterhin so heissen, wie du schon immer geheissen hast. Fertig.

Wo ist denn nun dein Problem mit dem Pass? Du hast immer noch nicht erklaert warum du keinen ausgestellt bekommst. Am Namen sollte es nicht liegen, so lange du akzeptierst, dass du fuer alle tuerkischen Belange (z.B. Pass) weiterhin deinen tuerkischen Nachnamen traegst.
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