Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Rückübernahme von staatenlosen Personen bzw. Doppelte Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.124 mal)
Kikian
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückübernahme von staatenlosen Personen bzw. Doppelte Staatsangehörigkeit
20.09.2011 um 17:40:13
 
Hallo liebe Mitglieder,

ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen oder etwas Licht in diese Sache bringen.

Meine Familie und ich sind 1984 als Volksdeutsche mit einem Staatenlosenpass von Rumänien nach Deutschland ausgewandert. Die damalige Praxis mag einigen hier bekannt sein: Man konnte sich damals aus der rumänischen Staatsangehörigkeit "auskaufen" und erhielt im Gegenzug einen Staatenlosenpass. Dieser wurde mit den entsprechenden Visa (Ungarn, Österreich, Deutschland) versehen, sodass wir dann als Staatenlose bzw. volksdeutsche Spätaussiedler nach Deutschland einreisen durften. Hier erhielten wir dann auch sofort die deutsche Staatsangehörigkeit. Soviel zu der Vorgeschichte.

Bei meiner letzten Verlängerung für Pass und Perso wurde mir gesagt, dass ich aufgrund einer rückwirkenden Vereinbarung zw. der BRD und Rumänien auch rumänischer Staatsbürger bin, also eine doppelte Staatsbürgerschaft besitze. Die Vorlage meines Staatenlosenpasses (bin als Säugling bei meiner Mutter miteingetragen) half nicht, meine doppelte Staatsangehörigkeit zu streichen. Daraufhin habe ich mich etwas schlau gemacht...

Es handelt sich angeblich hierbei um eine Vereinbarung [BGBL. II 1999 Nr. 7, S. 172] zwischen der BRD und Rumänien vom 4. März 1999 über die Rückübernahme von staatenlosen Personen. Allerdings waren wir zu diesem Zeitpunkt schon längst deutsche Staatsbürger, darüber hinaus steht in Artikel 2:"Diese Verpflichtung (Rückübernahme Staatenloser) gilt nur für Personen, die nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung aus der Staatsangehörigkeit der ersuchten Vertragspartei (Rumänien) entlassen worden sind, ohne eine [...]Staatsangehörigkeit [...] der ersuchenden Vertragspartei (Deutschland) erhalten zu haben." Mit anderen Worten: Ich bin rückwirkend rumänischer Staatsbürger geworden ohne es zu wissen, obwohl ich staatenlos war und nichts darüber in der Vereinbarung vom 4. März zu lesen ist?! (Habe auch die anderen Artikel gelesen und ebenso nix gefunden)

Wäre sehr dankbar, wenn es jemanden hier gibt, der mir das nochmal genauer erklären kann und mehr Ahnung hat. Da ich beruflich viel im Ausland bin, mache ich mir da etwas Sorgen, vor allen Dingen in Sachen konsularischem Rechtsbeistand bzw. dessen Verweigerung aufgrund doppelter Staatsangehörigkeit.

Liebe Grüße und Danke im Voraus!

Kikian




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückübernahme von staatenlosen Personen bzw. Doppelte Staatsangehörigkeit
Antwort #1 - 20.09.2011 um 22:06:40
 
Kikian schrieb am 20.09.2011 um 17:40:13:
obwohl ich staatenlos war

Staatenlos warst du ja auf keinen Fall, du warst zu diesem Zeitpunkt
ja bereits Deutscher.

Ich verstehe auch das Problem nicht so wirklich, ein Problem
mit dem konsularischem Beistand kann ja höchstens bei
einem Aufenthalt in Rumänien bestehen, da dies aber inzwischen
Mitglied der Eu ist, ist so etwas doch eher unwahrscheinlich.

Ob die rumänische Staatsangehörigkeit nun tatsächlich
besteht oder nicht, kann letztlich nur die zuständige
rümänische Behörde feststellen.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema