ahmet0103 schrieb am 20.09.2011 um 00:52:42:Ich hatte alle Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt.
ahmet0103 schrieb am 20.09.2011 um 00:52:42:Meine frage lautet habe ich eine Schance auf Einbürgerung trotz der Sozialhilfe?
Um was für eine Einbürgerung geht es denn? Wenn es eine Regeleinbürgerung nach § 9
StAG ist (Ist Deine Frau deutsche Staatsangehörige?), dann wird es jetzt nichts mit der Einbürgerung, weil dafür hinreichende
LU - Sicherung zwingende Voraussetzung ist.
Wenn es sich aber um eine Anspruchseinbürgerung nach § 10
StAG handelt,
kann die Einbürgerung auch bei ALG II - Bezug erfolgen, wenn Du/Ihr den ALG II- Bezug nicht selbst verschuldet habt (das sollte bei Euch nicht das Problem sein) und wenn nachgewiesen werden kann, dass alles Zumutbare unternommen wurde und wird, aus diesem Bezug wieder herauszukommen. - Ob bzw. wann das nachgewiesen ist, bzw. was jeweils zumutbar ist, muss die
EBH einzelfallbezogen entscheiden.
Man wird sicher nicht von Dir verlangen , dass Du das Studium jetzt abbrichst, aber man wird schauen, ab wann Deine Frau wieder arbeiten könnte ...
Eine exakte Prognose von hier aus ist aber letztlich (wegen der notwendigen Berücksichtigung aller Spezifika des Einzelfalles) nicht möglich.
=schweitzer=