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Einbürgerung Trotz Arbeitslosengeld 2??? (Gelesen: 3.220 mal)
ahmet0103
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20.09.2011 um 00:52:42
 
Hallo

Ich hatte alle Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt.Damals als ich mit Einbürgerung begonnen habe (Einbürgerungstest,Sprachtest etc.)   hatte meine Frau (deutsche Staatsbürgerin) auch gearbeitet.Aber dann war sie schwanger und wir haben unser Baby verloren.Dadurch konnte sie nicht mehr arbeiten und weil ich noch studiere kann ich leider nicht soviel verdienen (700 €) beziehen wir Alg 2.Meine frage lautet habe ich eine Schance auf Einbürgerung trotz der Sozialhilfe?
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Antwort #1 - 20.09.2011 um 07:33:35
 
ahmet0103 schrieb am 20.09.2011 um 00:52:42:
Ich hatte alle Voraussetzungen für Einbürgerung erfüllt.


ahmet0103 schrieb am 20.09.2011 um 00:52:42:
Meine frage lautet habe ich eine Schance auf Einbürgerung trotz der Sozialhilfe?
           


Um was für eine Einbürgerung geht es denn? Wenn es eine Regeleinbürgerung nach § 9 StAG ist (Ist Deine Frau deutsche Staatsangehörige?), dann wird es jetzt nichts mit der Einbürgerung, weil dafür hinreichende LU - Sicherung zwingende Voraussetzung ist.

Wenn es sich aber um eine Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG handelt, kann die Einbürgerung auch bei ALG II - Bezug erfolgen, wenn Du/Ihr den ALG II- Bezug nicht selbst verschuldet habt (das sollte bei Euch nicht das Problem sein) und wenn nachgewiesen werden kann, dass alles Zumutbare unternommen wurde und wird, aus diesem Bezug wieder herauszukommen. - Ob bzw. wann das nachgewiesen ist, bzw. was jeweils zumutbar ist, muss die EBH einzelfallbezogen entscheiden.

Man wird sicher nicht von Dir verlangen , dass Du das Studium jetzt abbrichst, aber man wird schauen, ab wann Deine Frau wieder arbeiten könnte ...

Eine exakte Prognose von hier aus ist aber letztlich (wegen der notwendigen Berücksichtigung aller Spezifika des Einzelfalles) nicht möglich.


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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ahmet0103
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Antwort #2 - 20.09.2011 um 11:44:18
 
Danke für ihre Antwort.

Zu ihren fragen

1 ja meine frau ist deutsche Staatsbürgerin
2 ich werde nach Paragraf 10 eingebürgert also bin seid länger als 10 Jahren in Deutschland.
3 Nein sie ist bei ihrem Arbeitslosigkeit nicht selbstverschuldet das Heist nachdem wir unseren Baby verloren haben war das eine sehr Schwere zeit für sie und sie war leider psychisch nicht in der Lage zu arbeiten.



Ich weis nicht wie die Behörden das sehen aber meiner Meinung nach ist es doch ein Positiv punkt das ich nach dem sie arbeitslos wurde gleich eine arbeit gefunden habe.Wie ich aber schon erwähnt habe kann ich durch mein Studium nicht soviel verdienen das wir ohne Hilfe auskommen können.
Soweit ich das von ihrem Posting entnehmen kann ist das in meiner Situation ein Spezialfall und  mann kann da nichts konkretes sagen.Damit ich das raus finden kann muss ich wahrscheinlich den Antrag stellen und abwarten was die Behörden entscheiden.


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schweitzer
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Antwort #3 - 20.09.2011 um 11:51:00
 
ahmet0103 schrieb am 20.09.2011 um 11:44:18:
Damit ich das raus finden kann muss ich wahrscheinlich den Antrag stellen und abwarten was die Behörden entscheiden.


Nein, anders herum.

Mache erst einen Termin bei der EBH und entscheide dann, ob es jetzt schon sinnvoll ist, den Antrag zu stellen oder nicht. - So verhinderst Du einen Ablehnung Deines Antrages , die mit Kosten für Dich verbunden wäre.


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