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unser Kind wird in Spanien geboren... wo anmelden??? (Gelesen: 13.113 mal)
Angelgirl0408
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i4a rocks!


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12.09.2011 um 14:23:28
 
Hallo,

ich habe mir jetzt die Finger wundgegoogelt und bin nun total verwirrt...  Griesgrämig

Also: ich bin zur Zeit schwanger und unser Kind wird im März zur Welt kommen. Unser Hauptwohnsitz ist in Deutschland, wir sind aber seit zwei Jahren als Expat in Spanien (mein Mann aus beruflichen Gründen). Nun werde ich im März mein Kind in Spanien bekommen.

Wir haben keine Ahnung, wie wir uns dann verhalten müssen/sollen. In Deutschland muss man ja innerhalb einer Woche aufs Standesamt und das Kind anmelden. Wie müssen wir uns hier in Spanien verhalten??? Und wie sieht das mit der Staatsbürgerschaft aus?

Wir möchten das Kind dann innerhalb des ersten halben Jahres auch in Deutschland taufen lassen - gibt es halt ein Wochenendaufenthalt mit Baby in Deutschland. Aber geht das denn alles so einfach??? Ich hab echt Angst, daß mein Mann das Kind nicht anmelden kann - aus welchen Gründen auch immer...

Auf dem Standesamt bei uns im Ort, wo wir "eigentlich" wohnen, möchte ich ungern nachfragen, weil ich beim Umschreiben meiner Papiere nach der Eheschliessung schon Probleme hatte (Hauptwohnsitz Spanien oder Deutschland etc. etc.etc.).

Es wäre superlieb, wenn ich hier eine Info bekommen könnte.

Vielen lieben Dank und sonnige Grüsse

Angelgirl0408
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.09.2011 um 15:53:57
 
Die Geburt muss in Spanien gemeldet werden, das Kind bekommt eine spanische Geburtsurkunde. Das muss also mit den Behörden dort geklärt werden.

Wenn ein Elternteil Deutsch ist, dann ist das Kind auch Deutsch. Ein deutscher (Kinder-)Pass kann bei der deutschen Botschaft/dem Konsulat beantragt werden mit der Geburtsurkunde des Kindes und den Pässen der Eltern.

Wenn der andere Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit hat, wird das Kind wahrscheinlich auch diese haben, das müsste mit der jeweiligen Botschaft geprüft werden.
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Angelgirl0408
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 12.09.2011 um 18:15:30
 
Viiielen Dank für die Antwort...

also wir sind beide deutsch, somit verstehe ich das richtig, daß das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat?

Also ist es NICHT richtig, daß ich bzw. mein Mann nach der Geburt zur deutschen Botschaft geht und das Kind DORT anmeldet?

Wir müssen relativ kurz nach der Geburt (ca. 8-12 Wochen) für  ein paar Tage nach Deutschland fliegen, das ist dann aber kein Problem, da das Kind ja dann, durch den Besuch bei der deutschen Botschaft, einen deutschen Pass hat?

Sorry für die vielen Fragen, aber mein spanisch ist so gut wie garnicht vorhanden und ich kann mich hier leider nicht wirklich schlaumachen... und ich habe Angst, daß ich hier irgendwas falsche mache (die Spanier können seeeehr schwierig sein) und dann Probleme bekomme bzgl. Kind anmelden, mit dem Kind fliegen etc....
Traurig
vielen, vielen Dank für die Mühe und liebe Grüsse

Angelgirl
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Saxonicus
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Antwort #3 - 12.09.2011 um 22:41:25
 
Angelgirl0408 schrieb am 12.09.2011 um 18:15:30:
mit dem Kind fliegen etc....

Um mit dem Kind fliegen zu können, braucht es einen Pass und den bekommst Du bei der D-Botschaft nur bei Vorlage der (spanischen) Geburtsurkunde.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.09.2011 um 22:56:08
 
Zitat:
also wir sind beide deutsch, somit verstehe ich das richtig, daß das Kind die deutsche Staatsbürgerschaft hat?


Ja hat es, automatisch kraft Geburt.

Angelgirl0408 schrieb am 12.09.2011 um 18:15:30:
Also ist es NICHT richtig, daß ich bzw. mein Mann nach der Geburt zur deutschen Botschaft geht und das Kind DORT anmeldet? 


Die Geburt muss in Spanien gemeldet werden. Die deutsche Botschaft könnte euch vermutlich sagen, welche Behörde in Spanien zuständig ist und euch bei Bedarf eine Liste von Übersetzern Spanisch-Deutsch bzw. deutschsprachigen Anwälten geben, falls das wegen der Sprache einfacher wäre. Aber auf jeden Fall muss es in Spanien gemeldet werden und wird eine spanische Geburtsurkunde bekommen.

Angelgirl0408 schrieb am 12.09.2011 um 18:15:30:
Wir müssen relativ kurz nach der Geburt (ca. 8-12 Wochen) fürein paar Tage nach Deutschland fliegen, das ist dann aber kein Problem, da das Kind ja dann, durch den Besuch bei der deutschen Botschaft, einen deutschen Pass hat?


Sofern das Kind eine Geburtsurkunde hat, könnt ihr mit dieser bei der deutschen Botschaft einen Pass beantragen. Die Ausstellung des Passes könnte ein paar Wochen dauern, es könnte sich lohnen, die deutsche Botschaft über den Antrag/die nötigen Dokumente und die Bearbeitungszeit zu fragen. Mit dem Pass kann das Kind reisen. Aber der Pass kann erst ausgestellt werden, wenn die spanische Geburtsurkunde vorliegt.
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Angelgirl0408
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Antwort #5 - 13.09.2011 um 08:51:04
 
vielen, vielen Dank für die ausführliche Antwort...

das hilft mir echt weiter, dann weiss ich, was zu tun ist bzw. was mein Mann tun muss, wenn das Baby kommt...  Smiley Smiley Smiley Smiley

Ganz liebe Grüsse aus dem sonnigen Madrid
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Angelgirl0408
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Antwort #6 - 07.02.2012 um 13:24:25
 
Hallo ihr,

ich muss den Thread nochmal hochkramen... wir sind nicht wirklich weitergekommen und sind jetzt der Überzeugung, daß es am besten ist, wenn mein Mann nach der Geburt nach Deutschland fliegt (er muss eh beruflich viel reisen) und das Kind direkt anmeldet.

Nun habe ich da zwei-drei Fragen - ob mir nochmal wer eine Auskunft geben könnte...?  Augenrollen

Also, wenn das Kind in Spanien geboren ist (sagen wir in einem längeren Urlaub  Cool) - wir haben ja beide den Wohnsitz in Deutschland, kann dann mein Mann mit der Geburtsbescheinigung aus dem KH nach Deutschland fliegen und das Kind bei uns im Ort anmelden und in seinen Reisepass eintragen lassen? (sodaß wir dann mit der Kleinen fliegen können).

Oder andere Variante: muss er mit der Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus in Spanien aufs Amt (nicht Botschaft), und die Geburtsurkunde beantragen? und mit DIESER Geburtsurkunde kann er nach Deutschland fliegen und die Kleine anmelden???

Ich frage mich - gibt es Probleme auf dem Amt in Deutschland, wenn er mit einer spanischen Geburtsurkunde ankommt???

Was ist denn, wenn ein Kind im Ausland geboren wird, im Urlaub z.B. - da ist die Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus doch in einer anderen Sprache. Macht das Probleme???

Sorry - das war jetzt seeeehr verwirrend, glaub ich... bin ja selbst verwirrt... konnte mir noch jemand folgen...?

Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe  Kuss
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Stefan-TR
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Antwort #7 - 07.02.2012 um 13:41:54
 
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:
und das Kind bei uns im Ort anmelden und in seinen Reisepass eintragen lassen

Kinder kann man nicht mehr in den Reisepass eintragen lassen. Das Kind benoetigt seinen eigenen (Kinder)Reisepass.

Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:
und mit DIESER Geburtsurkunde kann er nach Deutschland fliegen und die Kleine anmelden

Richtig. Fragt am besten schon mal jetzt beim Standesamt eures deutschen Wohnsitzes nach, was die genau an Unterlagen dafuer haben wollen.

In Spanien solltet ihr problemlos eine internationale Geburtsurkunde nach dem CIEC Uebereinkommen bekommen koennen. Mit dieser duerfte die Nachregistrierung in Deutschland recht einfach moeglich sein.
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Runenwolf
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Antwort #8 - 07.02.2012 um 13:53:23
 
Wenn euer Kind in Spanien geboren wird, dann muss es dort zunächst beurkundet werden.
Das wird auf dem Standesamt der Gemeinde passieren, in der das Kind zur Welt kommt.
Wenn du im Krankenhaus entbindest, dann kann sein, dass das Krankenhaus da einiges an Verwaltungskram übernimmt (ist zumindest in Deutschland so).
Erkundige dich doch einfach mal in dem Krankenhaus, in dem du entbinden möchtest oder geh mit deinem Mann auf das dortige Standesamt. Die wissen das.

Mit dieser Geburtsurkunde geht ihr dann aufs Konsulat und beantragt einen Pass für das Kind. Mit diesem Pass könnt ihr dann reisen.

Ihr könnt nicht mit der Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus nach Deutschland fliegen und das Kind hier beim Standesamt anmelden. Die sind zunächst nur für die Kinder zuständig, die in dem Zuständigkeitsbereich geboren werden.

Es gibt aber eine Möglichkeit, wie ihr eine ganz normale deutsche Geburtsurkunde bekommt.
Ihr könnte die Geburt eures Kindes auch bei eurem Wohnsitzstandesamt in Deutschland nachbeurkunden lassen. Das ist das Standesamt, in dessen Bezirk ihr mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet seid. Dazu benötigt ihr in jedem Fall die spanische Geburtsurkunde eures Kindes und eure Heiratsurkunde. Was ihr noch an Unterlagen benötigt, lasst am besten bei eurem Standesamt sagen. Das könnten auch Eltern von euch übernehmen. 
Die Nachbeurkundung kostet ein bisschen Geld, aber ihr bekommt dann jederzeit und ohne Probleme eine deutsche Urkunde.


Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:
Ich frage mich - gibt es Probleme auf dem Amt in Deutschland, wenn er mit einer spanischen Geburtsurkunde ankommt??? 


Probleme wird das nicht geben, mit solchen Sachen sind die Ämter sehr häufig konfrontiert.
Fragt aber mal nach, ob ihr eine internationale Geburtsurkunde bekommt, dann dürfte es auf deutschen Behörden gar keine Probleme geben. Internationale Geburtsurkunden sind für jeden lesbar. 

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Angelgirl0408
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Antwort #9 - 07.02.2012 um 13:54:22
 
vielen Dank erst mal...

wusste ich garnicht, also bekommt das Kind nen eigenen Pass? Dann braucht man also ein Foto für den Pass von dem Baby?  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

jaaaaa das Nachfragen beim Standesamt... das möchte ich gerne vermeiden... denn ich bekomm das Kind ja hier im Urlaub...  Augenrollen Traurig Lippen versiegelt  deswegen frage ich ja hier ...  Cool Cool Cool Cool

und die Frist von 6 Tagen gilt auch dann? Oder hat er länger Zeit da das Kind ja im Ausland geboren wurde?
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Antwort #10 - 07.02.2012 um 13:58:21
 
Wenn du ins Krankenhaus zum Entbinden gehst, dann nimm dir mal in jedem Fall eure Eheurkunde mit und eure Pässe werdet ihr auch brauchen. Möglicherweise sogar eure Geburtsurkunden.

Wo habt ihr denn geheiratet? Wenn das in Deutschland war, dann empfehle ich dir, eine internationale Heiratsurkunde zu besorgen, dann müsst ihr da nix übersetzen lassen. Das könnten Verwandte von euch mit einer entsprechenden Vollmacht übernehmen.

Die Frist von 1 Woche für die Anmeldung gilt nur, wenn die Beurkundung in Deutschland erfolgen würde. Wenn ihr aber halt jetzt grad im Ausland seid, dann könnt ihr nach Einreise aufs Meldeamt gehen und das Kind anmelden und die Nachbeurkundung beim Standesamt beantragen.

Die Anmeldung wäre in dem Fall verpflichtend, da ein minderjähriges Kind zunächst den Wohnsitz der Eltern teilt.
Ihr wollt da ja auch, soweit ich das aus den Nachrichten herausgelesen habe.

Die Nachbeurkundung der Geburt ist eine ganz freiwillige Sache, das könnt ihr, müsst es aber nicht.
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Angelgirl0408
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Antwort #11 - 07.02.2012 um 14:01:23
 
Wir haben in Deutschland geheiratet... Also eine internationale Heiratsurkunde? Aber wenn ich die in Deutschland beantrage, wird dann nicht "hinterfragt", wenn anschließend mein Mann kommt uns sagt, die Kleine wurde im Urlaub geboren...?  Cool Cool sorryyyyyyyyyyyyyyyyyyyy...
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Antwort #12 - 07.02.2012 um 14:04:48
 
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 14:01:23:
Wir haben in Deutschland geheiratet... Also eine internationale Heiratsurkunde? Aber wenn ich die in Deutschland beantrage, wird dann nicht "hinterfragt", wenn anschließend mein Mann kommt uns sagt, die Kleine wurde im Urlaub geboren...?sorryyyyyyyyyyyyyyyyyyyy... 



Jap, dann würde ich eine internationale Heiratsurkunde besorgen.
Und wer soll fragen, warum das Kind im Ausland geboren wurde? Das kommt immer mal wieder vor und es wäre nicht das einzige Kind, das im Urlaub zur Welt kommt.

Ich schreib dir noch eine PN
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Antwort #13 - 07.02.2012 um 14:18:24
 
Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:
Also, wenn das Kind in Spanien geboren ist (sagen wir in einem längeren UrlaubCool) - wir haben ja beide den Wohnsitz in Deutschland, kann dann mein Mann mit der Geburtsbescheinigung aus dem KH nach Deutschland fliegen und das Kind bei uns im Ort anmelden und in seinen Reisepass eintragen lassen? (sodaß wir dann mit der Kleinen fliegen können).


Nein, es gilt das Geburtsortprinzip. D.h. die deutschen Behörden wollen eine spanische Geburtsurkunde sehen. Eine Geburtsbescheinigung des Krankenhauses reicht nicht.

Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:
Ich frage mich - gibt es Probleme auf dem Amt in Deutschland, wenn er mit einer spanischen Geburtsurkunde ankommt???


Nein, lasst die Urkunde in internationaler Form (CIEC-Abkommen) (certificado de nacimiento plurilingüe) ausstellen. Damit wird die Urkunde in Deutschland ohne Beglaubigung anerkannt.

Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:
Oder andere Variante: muss er mit der Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus in Spanien aufs Amt (nicht Botschaft), und die Geburtsurkunde beantragen? und mit DIESER Geburtsurkunde kann er nach Deutschland fliegen und die Kleine anmelden???


Er muss die Geburt bei der spanischen örtlichen Personenstandsbehörde anmelden. Alles andere führt zur Katastrophe. Kennt ihr euch nicht aus beauftragt ggf. einen spanischen Anwalt der deutsch spricht.

Er kann die Kleine mit der Urkunde nach CIEC-Abkommen
1) Beim örtlichen Standeamt in Deutschland in das Geburtregister eintragen lassen (optional, damit gibst aber zusätzlich eine deutsche Geburtsurkunde). Ggf wird dazu zusätzlich die ausführliche spanische Geburtsurkunde benötigt. (Kann man direkt beim heimatlichen Standesamt nachfragen)
2) Die Kleine bei eurem Wohnsitz in Deutschland anmelden und einen Kinderpass Ausstellen lassen.

Angelgirl0408 schrieb am 07.02.2012 um 13:24:25:
Was ist denn, wenn ein Kind im Ausland geboren wird, im Urlaub z.B. - da ist die Geburtsbescheinigung aus dem Krankenhaus doch in einer anderen Sprache. Macht das Probleme???


Ja. die Geburtsbescheinigung wird keine deutsche Behörde anerkennen. Ihr braucht eine spanische Geburtsurkunde der Personenstandsbehörde.

Info der deutschen Botschaft:
http://www.madrid.diplo.de/contentblob/3009766/Daten/1484598/D_Datei_Namensfhrun...
Da ihr aber in Deutschland noch gemeldet seit könnt ihr das direkt in Deutschland machen.
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Angelgirl0408
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Antwort #14 - 07.02.2012 um 14:25:24
 
na das war ausführlich... DANKE !!!

Also, die Kleine kommt auf die Welt - wir gehen hier aufs Amt und legen die Geburtsbescheinigung vor - beantragen die Geburtsurkunde in internationaler Form. Mit dieser spanischen Geburtsurkunde kann mein Mann nach Deutschland fliegen, das Kind anmelden und gleichzeitig einen Pass beantragen? Richtig verstanden??? und für den Pass benötigen wir noch ein Foto, auch richtig? Und dann ist sie in Deutschland normal angemeldet, hat einen Pass und alles ist fein...? Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht
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