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ja,wieder keine geburtsurkunde (Gelesen: 18.829 mal)
Imanalienhere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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15.08.2011 um 17:18:17
 
Guten Tag, ich befinde mich in einer aussichtslosen Situation im Moment und hoffe, dass ihr mir helfen könnt.
Ich weiß die Geschichte habt ihr oft gehört, aber auch ich kam als Flüchtling nach Deutschland mit meinen Eltern ( mit 11 Jahren) und besitze leider keine Geburtsurkunde. Meine Geburt wurde nicht registriert, da meine Eltern aus einem Land geflohen sind und keine Dokumente besaßen, ich wurde aber im Land B geboren. Sinn der Geschichte: Eltern hatten keine Papiere, um meine Geburt anzumelden, nun ja ich würde mich gerne einbürgern lassen, aber ohne Geburtsurkunde-keine EB.
Alles was ich habe sind Schulzeugnisse von meinem Geburtsland, Ausweis für Flüchtlinge (ausgestellt in der Botschaft meines Geburtslandes), Nachweis, dass ich im Krankenhaus als Kind mehrmals geimpft wurde (mit meinem Namen,Gebursdatum usw) und Zeugen, die meine Geburt dort bezeugen können. Mehr leider nicht Traurig, ich hoffe, dass meine Situation nicht ganz hoffnungslos ist unentschlossen

Vielen Dank für die Antworten im Voraus
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Eduard
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Antwort #1 - 15.08.2011 um 17:25:17
 
Wenn ich das richtig verstehe, ist Dein Geburtsland also nicht das Land, aus dem ihr ursprünglich geflohen seid?
Wäre es möglich, Deine Geburt dort nachbeurkunden zu lassen? Entsprechende Nachweise scheinst Du ja zu haben.

Zitat:
Eltern hatten keine Papiere, um meine Geburt anzumelden,


Hat Dein Geburtsland die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet? Die Weigerung, die Geburt zu registrieren, auch wenn Papiere fehlen, verstößt gegen Artikel 7 dieser Konvention.

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Imanalienhere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.08.2011 um 17:36:24
 
Ich wurde in der Sowjetunion geboren, also in der Zeit wo es zu zerbrechen begann -1990. Meinen Eltern wurde nur gesagt, die sollten sich erst um ihre Pässe bemühen, dann könnte die Geburt registriert werden, war nicht möglich weil sie ja Flüchtlinge waren.
Ich war schon bei der Botschaft, allerdings ohne Erflog Traurig.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 15.08.2011 um 19:14:44
 
Falls Du im Krankenhaus geboren bist, dürfte es dort sicher Aufzeichnungen darüber geben, auf Grund derer dann eine Nachbeurkndung erfolgen könnte.

Allerdings wird es immer schwieriger, je mehr Zeit darüber verstreicht. So müssen leider die Kinder für die Versäumnisse ihrer Eltern die Konsequenzen tragen.
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Imanalienhere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.08.2011 um 19:50:51
 
alles versucht, die im krankenhaus meinten nur, dass solche Dokumente ( Bescheinigung der Geburt) nur einmal erteilt werden und in den Archiven steht nix.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit in Deutschland die Geburt durch Zeugen zu beweisen? oder vllt durch die Hebamme, falls sie überhaupt noch lebt?
Irgendwas muss doch gehen, man ist integriert, studiert, lebt nach den deutschen Gesetzen( keine Straftaten) und trotzdem wie ein Niemand behandelt unentschlossen
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sigi-n
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Antwort #5 - 15.08.2011 um 23:41:23
 
Zitat:
man ist integriert, studiert


Sehr lobenwert

Zitat:
lebt nach den deutschen Gesetzen( keine Straftaten)


Das kann das gastland ja wohl auch erwarten

Zitat:
trotzdem wie ein Niemand behandelt


Klingt hart aber ohne Papiere bist du ein Niemand, und das ist sicher nicht Verschulden von D

Ist zwar kein Trost aber es gibt Menschen die seit 50 Jahren in D leben als Staatenlos weil die Eltern Versäumnisse gemacht hatten

Was ist denn mit der Bescheinigung der Geburt? Auch wenn diese nur einmal ausgestellt wird müsste ja eine Ausfertigung existieren
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Imanalienhere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.08.2011 um 12:10:47
 
Ja das wird erwartet, es wird auch erwartet, dass man sich integriert, dennoch gibt es viele, die kaum Deutsch können und trotzdem mit dem schönem deutschen Pass rumlaufen...

Nun wegen dem Krankenhaus, das kann nur bezeugen, dass ich dort seit meiner Geburt behandelt wurde mehrmals. Jedoch die  Geburt selbst kann nicht bezeugt werden wegen fehlenden Unterlagen.
Ich dreh langsam durch, man möchte ein Teil der Gesellschaft werden, tut alles dafür und keiner kann helfen
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sigi-n
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Antwort #7 - 16.08.2011 um 12:39:46
 
Zitat:
dennoch gibt es viele, die kaum Deutsch können und trotzdem mit dem schönem deutschen Pass rumlaufen


Mit diesen polemischen Quatsch kommst du nicht weiter!
Jeden Tag fahren hunderte über ein rote Ampel, wenn man erwischt wird kann man dies sicher nicht als rechtfertigung anführen.
Sei doch mal logisch, wie soll eins der besten Urkundenwesen (das Deutsche) funktionieren wenn man Pässe ausstellt ohne das die Identität nachgewiesen ist.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 16.08.2011 um 12:42:26
 
Zitat:
Ich dreh langsam durch, man möchte ein Teil der Gesellschaft werden, tut alles dafür und keiner kann helfen 

Wozu braucht man dazu unbedingt einen deutschen Pass.
Ich kenne etliche Ausländer die hier seit Jahrzehnten glücklich leben (z.B. meine Frau) und sich trotzdem nicht einbürgern lassen, obwohl sie häufig dazu aufgefordert werden.
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« Zuletzt geändert: 16.08.2011 um 12:56:07 von Saxonicus »  

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Antwort #9 - 16.08.2011 um 12:46:33
 
Zitat:
Ich wurde in der Sowjetunion geboren, also in der Zeit wo es zu zerbrechen begann -1990. Meinen Eltern wurde nur gesagt, die sollten sich erst um ihre Pässe bemühen, dann könnte die Geburt registriert werden, war nicht möglich weil sie ja Flüchtlinge waren.

Hier gibt es vielleicht schon ein paar Leute die dir gute Tipps geben koennen, einige Board mitglieder haben persoenliche Erfahrung mit Nachfolgestaaten der Sowjetunion.

Aber du bist ja doch sehr zurueckhaltend damit irgendwelche handfesten Details anzugeben. Die SU war gross und gibt es nicht mehr. Wenn du wirklich hoffst, dass dir hier jemand helfen kann
(die meisten hier sind hilfsbereiter als sigi-n)
, dann beschreibe bitte detailliert deine Situation, inklusive der involvierten Staaten und Zeitraeume.
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Imanalienhere
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Antwort #10 - 16.08.2011 um 12:52:27
 
ja aufgefordert- nur so kann man sich integrieren, mein Problem ist es , dass ich keine Bürgerschaft von keinem Land habe, die Botschaften geben es zu , aber können nicht helfen.
Ohne Geburtsurkunde kann ich hier gar nix (Heiraten, Kinder anmelden etc.)
Könnte man gerichtlich was erreichen und ist alles aussichtslos?
Gegen Eltern klagen, dass sie das versäumt haben?
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Imanalienhere
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Antwort #11 - 16.08.2011 um 12:59:56
 
sigi-n schrieb am 16.08.2011 um 12:39:46:
Mit diesen polemischen Quatsch kommst du nicht weiter!
Jeden Tag fahren hunderte über ein rote Ampel, wenn man erwischt wird kann man dies sicher nicht als rechtfertigung anführen.
Sei doch mal logisch, wie soll eins der besten Urkundenwesen (das Deutsche) funktionieren wenn man Pässe ausstellt ohne das die Identität nachgewiesen ist.


Ich gebe dir Rechts, aber Ich hab eben Zeugnisse, Krankenhausbescheinigungen und einen Flüchtlingsausweis ausgestellt in meinem Herkunftsland.
Die Identität kann doch bewiesen werden... ich suche sogar meine Hebamme, hab 1000 Leute angerufen, ich hoffe sie ist noch am Leben.
Aber Deutschland kann dich nicht so einfach so tun, also würde sie das ganze nicht interessieren. Bürokratie ist eine Sache aber Menschlichkeit eine andere. Man war ein Flüchting
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Antwort #12 - 16.08.2011 um 13:00:57
 
Welche Staatsangehörigkeit haben denn Deine Eltern ?

Du erwartest hier konkrete Hilfestellung, hälst Dich aber selbst recht schamhaft zurück Details über Deine Herkunft bekannt zu geben.

So kannst Du auch kaum zielführende Informationen erhalten.

Welches ist denn nun Dein Herkunftsland ?
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Imanalienhere
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 16.08.2011 um 13:08:35
 
Abchasien ist mein Herkunftsland- ist eine Anatomie in Georgien.
Meine Eltern sind Armenier und wurden vertrieben aus Aserbaidshan. Die aser. Botschaft hat anerkannt, dass sie wirklich dort gelebt haben in Aserbaidshan und nicht die Staatsangehörigkeiten deren besitzen.
Mein Problem ist nicht Aserbaishan, sondern Georgien und Abchasien- es gibt viele Nachweise , dass ich dort geboren wurde ( viele Zeugen etc.) aber keine Geburtsurkunde...
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Antwort #14 - 16.08.2011 um 14:22:55
 
Zitat:
Abchasien ist mein Herkunftsland- ist eine Anatomie in Georgien.

Abchasien wird nur von vier Staaten als eigenständiger Staat anerkannt.

Im Verständnis der Bundesrepublik Deutschland und dem der meisten anderen Länder gehört diese Region völkerrechtlich zu Georgien.

Deshalb solltest Du versuchen über die georgische AV in Deutschland einen Pass zu erlangen.

Botschaft Georgien,
Rauchstraße 11,
10787 Berlin

Telefon
(030) 4849 07 0, Konsularabteilung (030) 4849 07 19
 
 
Fax 030-48 49 0720
 
www.germany.mfa.gov.ge
 
Konsularabteilung (berlin.konsulat@mfa.gov.ge): Telefonische Auskunft bzw Terminvergabe für Vorsprache: Di, Mi, Fr 9.30-13.00 Uhr. Besuchszeiten Mo - Do 9.30-15.00 Uhr. Leiter: Außerordentliche und bevollmächtigte Botschafterin: I.E. Frau Gabriela Habsburg-Lothringen, Konsularbezirk: Bundesgebiet

Ohne entsprechende nachweisbare Bemühungen Deinerseits bei dieser Botschaft wirst Du nicht weiterkommen.

Die BOtschafterin ist übrigens eine sehr schöne junge Frau.


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« Zuletzt geändert: 16.08.2011 um 14:34:14 von Saxonicus »  

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