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..die Wahrheit bei ABH sagen (Gelesen: 9.662 mal)
Themen Beschreibung: falsche Angaben bei ABH gemacht.....
blg-frank
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24.07.2011 um 17:24:54
 
Liebes info4alien Team,
hab lange überlegt dieses Thema hier rein zu stellen.
Folgendes:
Habe ja bereits schon Fragen bezüglich meiner Scheidung gestellt und auch hilfreiche Antworten bekommen.

Nach einem langen Gespräch mit Caritas und psychologen habe und konnte ich endlich den Mut aufbringen um über meine Situation zu reden.

Es wird sich jetzt blöd anhören, jedoch hat mich mein Mann massiv unter Druck gesetzt. Sogar auch gedroht. Ich musste wegen ihm eine Falschaussage damals bei der ABH machen.
Mir blieb gar nichts anderes übrig und die Angst bestraft zu werden war auch sehr groß. Traurig

Ich sollte angeben, dass wir uns im Kosovo kennengelernt hatten und nicht im Internet. Denn er war zur Zeit des kennenlernens in Deutschland. Illegal und das habe ich erst nach der Hochzeit erfahren. Da er schon bei der Botschaft gelogen hatte und mich so unter Druck gesetzt hatte das ich ne richtig heftige Strafe bekommen würde, wenn ich die Wahrheit sagen würde.

Ja, hört sich echt blöd an. Aber ich wusste nicht wie ich da wieder rauskommen sollte.

Nun, jetzt ist es so, dass ich mit dieser Lüge nicht leben will und kann. Ich will nun zusammen mit Caritas zur Ausländerbehörde gehen und alles richtig stellen.

Was meint ihr? Was kommt auf mich zu?

Gruß  Traurig
Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


...ich möchte noch Hinzufügen, dass ich das nicht aus Rache mache, sondern das ich für mich wieder ein reines Gewissen haben kann.
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« Zuletzt geändert: 24.07.2011 um 17:52:17 von Tippi »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 24.07.2011 um 17:45:32
 
Theoretisch könnte es ein Verfahren geben, weil Du jemanden mit Falschangaben zu einen Visum oder einer Aufenthaltserlaubnis verholfen hast.

Aber: Es gibt ja kein "öffentliches Interesse" an Deiner Verfolgung. Und zwei Drittel aller Verfahren werden sowieso eingestellt.

Ich würde der inneren Stimme folgen und reinen Tisch machen.

Ich würde die wichtigsten Punkte / Fakten schriftlich vorbereiten, damit Du hinterher genau weißt, welche Aussagen von Dir in der Akte abgeheftet sind. Du behältst eine Kopie. Und falls noch mal was kommst, erinnerst Du Dich genau, welche Fakten Du genannt hast.
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Antwort #2 - 24.07.2011 um 17:54:35
 
...Ich war so dumm und habe echt damals noch geglaubt, dass er mich wirklich liebt.

Hätte irgendjemand gesagt lass die Finger von diesem Mann, hätte ich Augen und Ohren zu gehalten.

Jetzt kann ich allen nur raten sich Zeit mit Heirat zu lassen.

Ich war damals im Glauben, dass er mit Visum in DE wäre. Und als er dann aufgegriffen worden ist, war ich im Glauben er wäre zu unrecht Abgeschoben worden.

Jetzt musste ich aus diesen Erfahrungen lernen. Liebe macht blind. Bin auch auf die Seite von 1001 Geschichten gestossen und so viele Frauen haben so ziemlich das gleiche mitgemacht.

Wie auch immer, ich habe schon ziemliche Angst vor meinem Mann, wenn er erfährt, dass ich reinen Tisch gemacht habe.

Gut, mit den Konsequenzen muss ich nun rechnen.

Hat irgendjemand schon ähnliche Erfahrungen machen können?

Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


...danke für die schnelle Antwort.

Wir haben bereits Fakten notiert und eine Kopie gemacht. Nun müssen wir nur noch zur ABH gehen.

Ich hoffe die Konsequenzen werden nicht so schlimm ausfallen für mich.
Vor der ABH habe ich keine Angst, denn die Damen dort sind sehr nett. Bereits im Oktober hatte ich schon lange Gespräche wegen meinem Mann. Nur habe ich da halt nicht den Mut aufgebracht um alles zu sagen. Aus Angst und Unsicherheit.

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« Zuletzt geändert: 24.07.2011 um 18:13:35 von Tippi »  
 
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blg-frank
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Antwort #3 - 24.07.2011 um 20:07:18
 
Hallo,
ich habe da noch eine Frage.
Polizeilich ist mein Noch-Ehemann bei mir gemeldet. Muss ich ihn abmelden?

Wo er sich jetzt aufhält weiß ich nicht.

Und was mache ich mit seiner Post?

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reinhard
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Antwort #4 - 24.07.2011 um 20:24:20
 
blg-frank schrieb am 24.07.2011 um 20:07:18:
Hallo,
ich habe da noch eine Frage.
Polizeilich ist mein Noch-Ehemann bei mir gemeldet. Muss ich ihn abmelden?


Ja, das solltest Du machen.

Zitat:
Und was mache ich mit seiner Post?


einfach mit Kugelschreiber draufschreiben "unbekannt verzogen" und in irgend einen Briefkasten am Straßenrand werfen.
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Antwort #5 - 24.07.2011 um 20:36:07
 
Ok, Reinhard. Werde morgen mal aufs Einwohnermeldeamt gehen.

Und das mit seiner Post werde ich auch so machen "unbekannt verzogen".

Was wenn er aber rechtliche Schritte gegen mich unternimmt? Er wird sich das bestimmt nicht gefallen lassen und schon gar nicht das ich mich bei der ABH stelle.
Mein Mann wird doch alles leugnen.
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reinhard
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Antwort #6 - 24.07.2011 um 20:40:10
 
blg-frank schrieb am 24.07.2011 um 20:36:07:
Was wenn er aber rechtliche Schritte gegen mich unternimmt? Er wird sich das bestimmt nicht gefallen lassen und schon gar nicht das ich mich bei der ABH stelle.
Mein Mann wird doch alles leugnen.


Da verlass Dich ruhig auf die ABH. Die hat viel Erfahrung mit solchen Fragen.

Sie wird Briefe an Deinen Mann, falls sie ihm überhaupt welche schicken kann, so formulieren, dass es so aussieht, als wären sie selbst drauf gekommen. Sie haben ja die Bestätigung der Meldebehörde zur Abmeldung bekommen – ist ist immer der erste Ansatzpunkt der ABH. Wenn jemand aus der ehelichen Wohnung abgemeldet ist, entfällt der Zweck der AE "eheliches Zusammenleben".

Und irgendwelche Männer, die irgend etwas leugnen – glaubst Du wirklich, Dein Mann ist der erste, der das bei der Ausländerbehörde versucht?

Du hast die Unterstützung der Caritas, die Ausländerbehörde hat eine jahrelange Erfahrung. Da hast Du doch wirklich links und rechts von Dir Partner, so dass niemand mehr Angst haben muss.
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Antwort #7 - 24.07.2011 um 20:45:33
 
Vielen Dank für deine schnellen Antworten.

Du hast recht ich habe von Seiten der Caritas unterstützung. Es ist nur die momentane Verzweiflung.

Ich werde berichten, was rauskommen wird.

Wünsch noch einen schönen Abend
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Antwort #8 - 25.07.2011 um 09:54:51
 
Ich war heute morgen auf Einwohnermeldeamt, um meinen Mann abzumelden.

Das ging nicht, laut Amt müsse er sich selbst drum kümmern. Ich könne da gar nichts machen. Griesgrämig

Jetzt hoffentlich macht er das auch.

Wünsch euch noch einen schönen Tag  Smiley
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Antwort #9 - 25.07.2011 um 11:00:04
 
blg-frank schrieb am 25.07.2011 um 09:54:51:
Ich war heute morgen auf Einwohnermeldeamt, um meinen Mann abzumelden.

Das ging nicht, laut Amt müsse er sich selbst drum kümmern. Ich könne da gar nichts machen.


Ich würde da gar nicht diskutieren: Schick einen Brief hin: "Mein Mann ist ausgezogen, seine neue Adresse kennen ich nicht, ich melde ihn hiermit ab."

Eine Kopie hebst Du für Dich auf, eine gibst Du der ABH. Und damit hast Du Deine Pflicht erfüllt – worum sich Dein Mann kümmern muss, sollen sie ihm selbst sagen.

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Antwort #10 - 25.07.2011 um 12:16:57
 
Unser Einwohnermeldeamt würde das auch nicht akzeptieren. Wir würden liebend gerne einen Ex-Mieter abmelden. Aber das kann nur er selber.
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Antwort #11 - 25.07.2011 um 12:20:07
 
Man kann sich nur selber abmelden, das ist richtig.

Die Info dass der Ehemann nicht mehr im Haushalt lebt ist eher für die ABH interessant.
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Antwort #12 - 25.07.2011 um 12:29:27
 
maki schrieb am 25.07.2011 um 12:20:07:
Die Info dass der Ehemann nicht mehr im Haushalt lebt ist eher für die ABH interessant. 

Die ist durchaus auch für die Meldebehörde interessant,
da sie das Melderegister von Amts wegen ändern muss,
wenn bekannt wird, dass die Angaben im Register nicht
mehr stimmen. Ggf. erfolgt eine Überprüfung durch den
Außendienst.

Sofern die Angaben dann bestätigt sind, erfolgt keine Ab-
meldung, sondern eine sogenannte "Registerbereinigung".
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #13 - 25.07.2011 um 20:37:11
 
Bei unserer Meldebehörde wird das tatsächlich so nicht gehandhabt.

Unser Ex-Mieter wird polizeilich gesucht. Die Polizei rückt also regelmäßig an und stellt fest, dass der Herr hier nicht mehr wohnt. Abmelden kann er sich laut Auskunft der Behörde aber nur selber.
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Antwort #14 - 26.07.2011 um 07:15:45
 
Dann mache die Meldebehörde auf die Rechtsvorschriften
aufmerksam:


§ 4a Hessisches Meldegesetz:

Zitat:
(1) Ist das Melderegister unrichtig oder unvollständig, hat es die Meldebehörde von Amts wegen zu berichtigen oder zu ergänzen (Fortschreibung). Von der Fortschreibung sind unverzüglich diejenigen Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.

(2) Liegen der Meldebehörde bezüglich einzelner oder einer Vielzahl namentlich bekannter Einwohnerinnen oder Einwohner konkrete Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Melderegisters vor, hat sie den Sachverhalt von Amts wegen zu ermitteln.

[...]




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