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Familienzusammenführung trotz hartz 4??? bitte um Hilfe... (Gelesen: 7.990 mal)
yellow
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i4a rocks!


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11.07.2011 um 21:27:28
 
Hallo,

meine Bekannte hat mir dieses Forum empohlen Sie meinte hier wäre die Leute sehr behilflich. Ich bin deutsche und habe einen Türken in der Türkei geheiratet....habe im april meinen Antrag auf Familienzusammenführung gestellt ( ist alles noch in bearbeitung ) da ich hartz 4 beziehe hat meine Mama für mich die verpflichtungserklärung gemacht ( Sie verdient 1.800 euro netto monatlich ) meine frage ist..... wenn meine Mutter für mich als Bürge bis ich eine anstellung gefunden habe eingesprungen ist...wie sind meine chancen das mein Mann kommen kann? Spielt das eine Rolle? Ich habe eine Wohnung 60 qm. Die Zeitgleiche Ehegattenbefragung haben wir bereits hinter uns, obwohl ich mich frage ob das bei jedem so ist? Oder ob das nur bei manchen leuten so gemacht wird...wäre sehr dankbar über hilfe.

lg yellow

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sorry für meine tipfehler...meine tastatur hängt gelegentlich.
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« Zuletzt geändert: 11.07.2011 um 21:59:45 von Mick » 
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grisu1000
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Antwort #1 - 11.07.2011 um 22:49:13
 
yellow schrieb am 11.07.2011 um 21:27:28:
Ich bin deutsche und habe einen Türken in der Türkei geheiratet


Erst mal herzlichen Glückwunsch

yellow schrieb am 11.07.2011 um 21:27:28:
) da ich hartz 4 beziehe hat meine Mama für mich die verpflichtungserklärung gemacht ( Sie verdient 1.800 euro netto monatlich


Das war ein Fehler. Ihr braucht keinen Bürgen. Dein Mann hat einen Rechtsanspruch auf eine FZF, Wohnraum und dein Einkommen sind unbeachtlich. Das einzige was hierbei zu prüfen wäre, ist die Regelausnahme.

Durch die Verpflichtungserklärung kann nun deine Mutter für den Unterhalt deines Mannes herangezogen werden, obwohl das nicht notwendig wäre. Hat das die ABH gesagt, dass ihre eine Verpflchtungserlärung braucht?  Ihr solltet, wenn möglich, die Verpflichtungserklärung zurücknehmen.

yellow schrieb am 11.07.2011 um 21:27:28:
Die Zeitgleiche Ehegattenbefragung haben wir bereits hinter uns, obwohl ich mich frage ob das bei jedem so ist?


Nein, wird bei einem Anfangsverdacht auf Scheinehe gemacht. Trotzdem ruhig bleiben und abwarten, wenn z.B, der Alterunterschied groß ist oder die Paare sich nicht lange kennen wird das gemacht.
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yellow
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Antwort #2 - 11.07.2011 um 22:57:35
 
hallo,


vielen dank für deine antwort...ja ich bin 32 mein mann 22 obwohl ich optisch ( sag ich nicht nur so ) nicht aussehe wie 32 ( ohne schminke und schnick schnack) wir sind 2 jahre zusammen.....ich wusste auch alle antworten die ich gefragt wurde ...mein mann auch da wir keine scheinehe führen....wie kann man den so eine verpflichtungserklärung zurücknehmen? danke im voraus.

...

ja die abh hat das gesagt......

...

grisu1000 schrieb am 11.07.2011 um 22:49:13:
Das einzige was hierbei zu prüfen wäre, ist die Regelausnahme.

.


was ist denn die regelausnahme?

...

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« Zuletzt geändert: 12.07.2011 um 00:44:40 von N/V »  
 
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grisu1000
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Antwort #3 - 11.07.2011 um 23:09:21
 
yellow schrieb am 11.07.2011 um 22:58:28:
ja die abh hat das gesagt......


Hattest du einen Zeugen dabei? Mündliche Aussagen der Behörden sind nun mal nicht rechtsgültig. Deine Mutter sollte im ersten Versuch einfach freundlich um Herausgabe bitten mit der Begründung das bei einem FZF-Visa ja keine Verpflichtungserklärung benötigt wird.
Weigert sich die Behörde dann das ganze schriftlich.
Dritte Stufe der Eskalation wäre dann die Fachaufsichtsbeschwerde bei der fachlich Vorgesetzten Dienststelle. (Bezirksregierung oder Landesministerium, je nach Bundesland)

Regelausnahme bitte klicken. Bedeutet das dir Ausnahmsweise zugemutet werden kann, da du nicht genug in DEU verdienst, deine Ehe in der Türkei zu führen.

Sprichst du fließend türkisch?, hast du dort bereits jahrelang gewohnt? Wenn nein, ist es dir nicht zuzumuten.
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yellow
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Antwort #4 - 11.07.2011 um 23:10:14
 
als wir das gemacht haben waren nur meine mutter und ich dort und der beamte.
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Antwort #5 - 12.07.2011 um 08:05:08
 
Guten Morgen,

hätte nochmal eine Frage..... bei dieser Befragung ich war auch sehr aufgeregt, da mein Sachbearbeiter sehr unfreundlich ist.....wenn man vielleicht 1 oder 2 fragen nicht ganz richtig beantwortet hat ist das sehr schlimm? z.b eine wüsste ich ich wurde nach der Adresse meines Mannes gefragt da dieser aber in einem Dorf mit 3 Häusern wohnt und diese Adresse total merwürdig ist konnte ich mir diese spontan nicht merken, sagte also nur die Ortschaft.....ist das schlimm?
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Antwort #6 - 12.07.2011 um 08:12:42
 
Eine absolut 100% Übereinstimmung wäre eher wieder verdächtig - will also sagen:

Es kommt regelmäßig nicht darauf an, dass es, einzelne Fragen betreffend, auch mal keine Übereinstimmung gibt, oder man etwas nicht ganz genau zu sagen wusste. - Es kommt auf den Gesamteindruck, die Übereinstimmung im Grundsätzlichen an.

Insoweit bleibt jetzt nur, erst einmal so gelassen, wie es denn überhaupt möglich ist, abzuwarten ...


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Antwort #7 - 12.07.2011 um 08:26:55
 
Hi Schweitzer,

danke für die schnelle Antwort,

habe soeben angerufen bei der ABH die Papiere meines Mannes wurden gestern zurück geschickt...weisst du wielange das jetzt noch dauern kann bis wir da eine Antwort erhalten? Das warten macht mich noch wahnsinnig Griesgrämig
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Antwort #8 - 12.07.2011 um 08:44:16
 
Eine ganz genaue Vorhersage ist unmöglich yellow - normalerweise erfolgt eine elektronische Vorabübermittlung. -

Habe schon gehört, das mitunter sehr schnell danach die Entscheidung der Botschaft kam - kenne aber auch Fälle, wo noch drei Wochen ins Land gegangen sind...


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Antwort #9 - 12.07.2011 um 08:45:38
 
dann heisst es wohl noch ein wenig warten.....Danke Dir für Deine Hilfe Smiley
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Antwort #10 - 12.07.2011 um 13:14:51
 
Yellow, hat Dein Mann schon das A1-Zertifikat? Das solltest Du auf JEDEN Fall beachten!!
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Antwort #11 - 12.07.2011 um 13:19:01
 
Zitat:
hat Dein Mann schon das A1-Zertifikat?


Davon ist auszugehen - die Botschaft hätte sonst die Unterlagen kaum an die zu beteiligende ABH weitergeleitet.


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Antwort #12 - 12.07.2011 um 21:18:14
 
Hallo Yellow,da ich in einer solchen Situation bin wie Du  kann ich Dir nur sagen, dass Du einen Rechtsanspruch hast lt § 28 Grundgesetz und § 6 Grundgesetz abgesehen von deinen Einkünften. Auch meine Sachbearbeiterin ist sehr unfreundlich und gibt auch keine weiteren Infos. Ich habe mich an die Härtefallkommission und an Politiker gewandt. Wenn Du Hilfe brauchst schreibe mir eine private Nachricht dann können wir uns austauschen. Ich drücke Dir die Daumen!! Kann Dir auch noch weitere Infos geben die ich hier in privaten Nachrichten erhalten habe.

Liebe Grüsse Katrin
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