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Eheschliessung hier in der BRD, mit nigerianischen Asylsuchenden (Gelesen: 13.042 mal)
finchen76
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23.05.2011 um 17:28:46
 
Hallo, wie auf fons tip hin starte ich nochmal einen neuen thread der mich persönlich nun betrifft.
Ich würde gern eeinen wuerverweis zu meinem Thread vom juni 2010 machen, aber ich bin leider etwas pc-blond. Zwinkernd
Also kurz und knapp.
ich , deutsche, inzwischen geschieden, bin seit über einem jahr mit einen nigerianer zusammen, der hier asyl beantragt hat, er hat eine Aufenthaltsgestattung, bisher wurde das Asyl nicht abgelehnt.
Nach über einen Jahr Beziehung bin ich mir tausend pro sicher das das der Mann meiner Träume ist. wir liegen total auf einer Wellenlänge, wir sind eins geworden, auch mit meinem jetzt 13 jährigen Sohn ist es super. sie verstehen sich total gut, und er kümmert sich toll und liebevoll, auch um mich...
Nun wollen wir auch offiziell eins werden. bzw drei.. eigentlich würden wir gerne 4 werden... mal sehen ob es klappt Zwinkernd
Wir möchten hier in Deutschland heiraten.Der RA meines freundes sagte es sei kein großes Problem solange er noch nicht abgelehnt wurde wenn wir den Antrag auf Eheschliessung stellen.
Nun über legen wir wo heiraten wir?
hier bei mir in einer Großstadt, wo wahrscheinlich viele Eheschliessungen beantragt werden, und die Behörden überlastet sind?
Oder wo er im Moment angemeldet ist, eine kleine Ortschaft. bzw in der Kleinstadt daneben wo auch die Ausländerbehörde ist......
Die Kleinstadt wäre in Baden-Würtemberg. von dort habe ich auch ein Informationsblatt erhalten was er alles vorlegen muss da, alles in doppelter Ausführung sozusagen.
Was meint ihr? wer kann mir da tipps geben? wie lange dauert die Überprüfung der papiere, wieviel kostet es tatsächlich? es hiess so an die 300 bis 400 euro.....
ach am liebsten würde ich sofort heiraten, oder im Spätsommer........ Zwinkernd


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Antwort #1 - 23.05.2011 um 17:35:35
 
finchen76 schrieb am 23.05.2011 um 17:28:46:
Nun über legen wir wo heiraten wir?
hier bei mir in einer Großstadt, wo wahrscheinlich viele Eheschliessungen beantragt werden, und die Behörden überlastet sind?

Wenn das Eure einzigst Sorge ist ?
Wenn Du am Austausch und den Erfahrungen anderer interessiert bist, dann guckst Du hier:
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Antwort #2 - 23.05.2011 um 18:12:30
 
Ich weiß zwar nicht, was die Überprüfung der Papiere kostet, aber schon alleine der neue Reisepass kostet 300 € (s. http://nigeriaembassygermany.org/consular_forms.htm) zzgl. Reise nach Berlin. Für die Übersetzungen würde ich mal 200 € veranschlagen.
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Antwort #3 - 23.05.2011 um 22:26:11
 
@ Saxonycus, das ist natürlich nicht mein einzigstesn Probem, wobei ich es schon als problem sehe, will mir ja nicht selber ne strick drehen, deswegen überlege ich was besser wäre.
Meine Angst ist natürlich auch, das er wenn die Ausländerbehörde von der geplanten Eheschliessung erfährt ihn abschiebt.

Warum neuer Reisepass?

wir warten zur Zeit auf seine Papiere
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Antwort #4 - 24.05.2011 um 09:26:58
 
Hat er denn einen gueltigen Reisepass, der auch den deutschen Behoerden vorliegt? Ohne Pass auch keine Eheschliessung.
Sollte er einen haben und ihn verstecken ist das Passunterdrueckung, sollte er einen Pass in Nigeria beantragt haben, der ihm zugeschickt/mitgebracht wird, wuerde ich mal hier lesen, Stichwort Proxy Pass: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1093522541/all
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Antwort #5 - 24.05.2011 um 10:43:38
 
Heiraten könnt ihr, wie gesagt wenn der Paß da ist. Wenn seine Papier kommen werden diese vom Standesamt an die Deutsche Botschaft in Nigeria geschickt. Diese werden dann durch eine Vertrauensanwalt überprüft. Alles braucht seine zeit. Wenn nichts zu beanstanden ist, geht alles and das OLG damit er ein berfreiung zur beibringung des Ehefähifkeitszeugnisses bekommt. Wenn das positiv ist, dann könnt ihr eine termin zur Eheschliessung machen. Innerhalb von 6 Monaten, sonst fängt alles von vorne an!
Unsere Erfahrung (haben in einer kleine Stadt in Rheinland-Pfalz geheiratet (er war dort gemeldet), ich komme aus Berlin) Wir haben 22 Monate gewartet bis alle Papiere inklusive OLG beisammen waren.
Was das kostet? Kommt darauf an: War jedenfalls mehr als 400€, eher so um die 1750€ (Botschaft, Standesamt OLG, Übersetzungen, etc.) Aber letztendlich haben wir 2009 geheiratet.
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Antwort #6 - 24.05.2011 um 12:18:59
 
@finchen

In einem anderen Post habe ich gelesen, das dein Freund inzwischen eine Duldung hat. Damit kann man auch heiraten, fragt sich nur, ob die Zeit reicht.
Daher denke ich, das er keine Paß hat oder diesen unterdückt.

Oder ihr fliegt nach Nigeria und heiratet dort. Das Prozedere mit den Papieren ist das Gleiche. Ebenso der Aufwand und das Geld

Nigeria ist nicht so schlimm, bin öfter da.
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Antwort #7 - 25.05.2011 um 08:46:18
 
die duldung war der freund meiner Freundin, sie will in Dänemark heiraten,
meiner hat eine Gestattung. ich kenn mich da nicht so ganz mit aus.
boah 22 Monate? finde ich aber echt lang....

Das mit dem proxipass kenn ich, hatte das "Problem " mit meinem Exmann, wir hatten damals in Norwegen geheiratet und er wurde von da abgeschoben bevor er das Visa zur Familienzusammenführung bekam, nach BRD, hier angekommen musste er nach Nigeria, dort hat man seinen Pass eingezogen, da es ein proxipass sei.da musste auch ein neuer her.
Mein Freund überlegt (sein Pass ist noch gültig) ob er nach Berlin reist um einen neuen zu beantragen, dieser ganz neue.
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Antwort #8 - 25.05.2011 um 09:08:34
 
Ist es noch immer so, das ein gewisses Einkommen verlangt wird?
Wobei mir damals mal ein Anwalt sagte, das es bei Frauen, die Kinder erziehen nicht so ist. Aber das ist Jahre her.
Nun ich verdiene echt nicht schlecht, bin seit 16 Jahren an gleicher Stelle tätig vollzeit als Krankenschwester.
Habe natürlich auch meine monatlichen Ausgaben, Miete etc und ein kredit. der haut rein.
Es kann sein, das ich bald in anderen Umständen bin, und somit dann ja erstmal nicht voll arbeiten gehen kann, dachte mir während der Elterzeit geringfügig zu arbeiten was im KH ja gut möglich ist.(Wochenenddienste). Allerdings sieht es ja dann finanziell nicht mehr so dolle aus....
Kann das ein problem werden?
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Antwort #9 - 25.05.2011 um 10:18:04
 
finchen76 schrieb am 25.05.2011 um 09:08:34:
Ist es noch immer so, das ein gewisses Einkommen verlangt wird?


Im Kontext einer deutsch/ausländischen Ehe wird in der Regel kein bestimmtes Einkommen verlangt.

Klicke mal bitte auf das hier markierte Wort Regelausnahme - wenn für Dich das dort Genannte nicht zutreffend ist, musst Du Dir insoweit keine Sorgen machen.


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Antwort #10 - 25.05.2011 um 13:37:12
 
finchen76 schrieb am 25.05.2011 um 08:46:18:
Mein Freund überlegt (sein Pass ist noch gültig) ob er nach Berlin reist um einen neuen zu beantragen, dieser ganz neue.


Wenn Dein Freund im Asylverfahren sagt, dass die Regierung Nigerias ihn verfolgt, wäre es auffällig, wenn er sich an die Berliner Vertretung eben dieser Regierung wendet.

Er sollte solch einen Antrag unbedingt mit seinem Anwalt absprechen.
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Antwort #11 - 26.05.2011 um 11:49:20
 
Danke,
nun im Ausland könnte ich ja eher nicht leben. A) habe ich hier einen festen Job seit mehr als 16 Jahren, b) würden meine Englishkenntnisse nicht aussreichen um in Nigeria arbeiten zu können (ich spreche zwar fleissend englisch, aber das "medizinische" englisch da hapert es) und ausserdem habe ich einen 13 Jährigen Sohn, der hier zur Schule geht etc. Das Einkommen würde knapp reichen für drei, ausserdem würde ich ja in Steuer drei wechseln, da sind dann ja noch mal ein paar euronen mehr zur Verfügung im Monat.

Mein Freund hat Montag einen Termin bei seinem RA, wäre gerne mit ihm hingefahren, aber arbeitstechnisch geht es nicht.Griesgrämig

wie ist es denn wenn ich jetzt vor der Eheschliessung schon schwanger werde?
Ich habe überlegt,ob ich dann eine Vaterschaftsanerkenntnis der Leibesfrucht machen lasse.
Noch wurde er ja nicht abgelehnt ( das Asyl) aber das kann sich ja jeden Tag ändern, oder?

ach warum muss das so kompliziert sein?

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Antwort #12 - 26.05.2011 um 11:59:48
 
Asyl: Wenn ein Asylantrag als "unbegründet" abgelehnt wird, hat er zwei Wochen Zeit, gegen die Ablehnung zu klagen (und vier Wochen, die Klage zu begründen). Wird die Klage rechtzeitig eingereicht, wird die Aufenthaltsgestattung verlängert. Gibt es eine andere Ablehnung (offensichtlich unbegründet), muss er klagen und die Abschiebung in der Wartezeit vom Gericht verbieten lassen (am besten über einen Anwalt), dann bekommt er eine Duldung – auf jeden Fall ist eine Heirat auch nach einer möglichen Ablehnung des Asylantrages noch möglich, wenn auch nicht so einfach.

Vaterschaftsanerkennung: Er kann das machen, wenn Du schwanger bist. Einen Rechtsanspruch daraus herleiten kann er aber erst nach der Geburt. Der Status "Vater eines deutschen Kindes" setzt die Existenz eines Kindes voraus, nicht einer Schangerschaft. Aber wenn eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, ist in der Regel auch mit der Behörde eine "Zwischenlösung" möglich.
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Antwort #13 - 26.05.2011 um 13:02:35
 
reinhard schrieb am 26.05.2011 um 11:59:48:
Einen Rechtsanspruch daraus herleiten kann er aber erst nach der Geburt. 


... hinsichtlich eines Aufenthaltsrechts allerdings grundsätzlich nur dann, wenn er das halbe Sorgerecht über das Kind innehat.

Wenn das Kind also nicht ehelich geboren wird, Du das Sorgerecht aber teilen willst (das ist natürlich Deine und ggf. keine einfache Entscheidung, die Du gut überlegen musst), könnte neben einer Erklärung zur Anerkennung der Vaterschaft auch eine zur Teilung des Sorgerechts beim Jugendamt abgegeben werden, übrigens schon vor der Geburt. - Für wirksame Erklärungen dieser Art ist aber auch wieder der Pass eine Bedingung ...


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Antwort #14 - 26.05.2011 um 18:21:52
 
Danke für die Antworten,
Mein Freund hat ja noch keine Ablehnung des Asyl bekommen. Er hat eine Gestattung bisher, aber die können ja das von einen Moment auf den anderen das ändern.
Aber ich bin froh das auch wenn er abgelehnt werden würde, also erstmal eine Duldung bekommen würde, wir trotzdem noch heiraten könnten.

Ich hatte damals bei meinem Sohn (also 1997) auch eine Anerkennung der Leibesfrucht gemacht. Das haben wir mit seinem "Asylausweis" gemacht, und seiner original Geburtsurkunde. Glaub ich zumindestens, ist schon 14 jahre fast her...... das das natürlich das gemeinsame Sorgerecht bei nicht verheirateten nach sich zieht weiss ich von damals noch, finde ich auch gut so.
Nun ja in etwa 2 Wochen weiss sich ja Bescheid. Also ob ich mit ihm eine Anerkennung mache..... Augenrollen
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