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Eltern aus China Zuzug nach Deutschland (Gelesen: 17.339 mal)
msdong
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i4a rocks!


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23.05.2011 um 09:50:34
 
Hallo!
Habe eine Frage bezüglich Eltern Nachzug aus China nach Deutschland.

Bin mit einer Chinesin seit ca 10 Jahren verheiratet und wir wollten nun die chinesischen Eltern nach Deutschland holen (dauerhaftes Visum) um Sie im Alter pflegen zu können. Meine Frau ist das einzige Kind. Nun habe ich aber gelesen das das ganze gar nicht so einfach ist und sich gewisse Hürden auftun.


Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das Ihre Eltern hier nach D-Land kommen können mit einem dauerhaften Visum?

Meine Frau bezieht ein gutes Einkommen (Dr.) und Wohnraum stünde auch zur Verfügung. Habe mal gelesen das man nachweisen muss das die Eltern Pflegebedürftig (Härtefallregel ) sind um bessere Chancen für eine Familienzusammenführung zu haben?

Oder ist es vielleicht sinnvoller und einfacher wenn meine Frau die deutsche Staatsbürgerschaft animmt?

Gibt es vielleicht Ausnahmenregelungen für hochqualifizierte Wissenschaftler?

Würde mich über ein paar Tipps und Erfahrungen von Betroffenen sehr freuen. Vielen Dank.

P.S: Wir leben in Baden Württemberg...

Viele Grüße
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maki
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Antwort #1 - 23.05.2011 um 10:27:24
 
msdong schrieb am 23.05.2011 um 09:50:34:
Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das Ihre Eltern hier nach D-Land kommen können mit einem dauerhaften Visum?

Nur nach §36 Abs. 2 AufenthG
Zitat:
§ 36 Nachzug der Eltern sonstiger Familienangehöriger

...
(2) Sonstigen Familienangehörigen eines Ausländers kann zum Familiennachzug eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es zur Vermeidung einer außergewöhnlichen Härte erforderlich ist. Auf volljährige Familienangehörige sind § 30 Abs. 3 und § 31, auf minderjährige Familienangehörige ist § 34 entsprechend anzuwenden.

Die "außergewöhnliche Härte" ist einer der Knackpunkte, ist so gut wie nie gegeben.
Der andere Knackpunkt wäre die erforderliche Krankenversicherung, wenn man eine findet, dann liegen die monatlichen Beiträge im 4 stelligen Bereich.

Also eigentlich fast umöglich, dabei ist es egal ob es sich um  die ausländischen Eltern eines D. Sta. handelt oder eines Ausländers.

Kannst ja mal im Forum suchen, die Frage kommt recht häufig.
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Runenwolf
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Antwort #2 - 23.05.2011 um 10:37:54
 
Hallo,

es wird tatsächlich sehr sehr schwierig werden, deine Schwiegereltern nach Deutschland zu holen.

Ein Nachzug der Eltern zu einem volljährigen Kind, ginge über § 36 AufenthG. Dazu muss zunächst eine außergewöhnliche Härte vorliegen, das nachzuweisen, wird sehr schwer werden. Es muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, die es erforderlich macht, dass eine familiäre Pflege notwendig ist, die nur von deiner Frau erbracht werden kann. Wenn die Schwiegereltern aber so krank sind, dass diese außergewöhnliche Härte bejaht wird, wie soll diese familiäre Pflege dann von statten gehen, ohne dass deine Frau ihren Arbeitsplatz aufgibt?

Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 36 AufenthG geht aber nur, wenn deine Schwiegereltern bei euch leben. Was, wenn eine Heimunterbringung notwendig werden sollte, weil sich der Gesundheitszustand so verschlechtert? Ausgeschlossen ist das nicht. Dann wird die familiäre Gemeinschaft aufgehoben. Und selbst wenn deine Frau viel verdient, könnt ihr einen eventuellen Heimaufenthalt tatsächlich selbst finanzieren? Selbst bei den "einfach" ausgestatteten Pflegeheimen können da Kosten von ca. 3.000,00 € pro Monat anfallen ... pro Person.

Hinzu kommt noch, dass der Lebensunterhalt sichergestellt sein muss. Das könntet ihr über eine Verpflichtungserklärung machen.
Zum Lebensunterhalt gehört in diesem Fall aber auch eine ausreichende Krankenversicherung und das wird nicht einfach werden und kostet auch eine Menge.
Wegen einer solchen Sache habe ich mich kürzlich mit einer privaten Krankenkasse in Verbindung gesetzt, die könnten eine Versicherung anbieten, die unabhängig von Vorerkrankungen die Behandlungskosten übernimmt. Kostet allerdings 750,00 € pro Monat ... pro Person.

Ihr solltet also gut überlegen, was ihr macht.

Gruß
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msdong
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Antwort #3 - 23.05.2011 um 11:29:01
 
Hallo!
Nochmals vielen Dank für die schnellen Antworten Smiley

Das hört sich ja alles gar nicht gut an. Wie schaut es den im europ. Ausland wie Belgien aus? Geht das dort nicht einfacher mit dem Visum und danach wieder zurück nach Deutschland?

Ich bedanke mich nocheinmal im voraus bei euch für die guten Infos..

Gruss
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Runenwolf
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Antwort #4 - 23.05.2011 um 11:30:53
 
msdong schrieb am 23.05.2011 um 11:29:01:
Das hört sich ja alles gar nicht gut an. Wie schaut es den im europ. Ausland wie Belgien aus? Geht das dort nicht einfacher mit dem Visum und danach wieder zurück nach Deutschland?



Die Frage kapier ich jetzt nicht ganz? Du meinst, mit Visum in beispielsweise Belgien einreisen und dann weiter nach Deutschland und einen Daueraufenthalt beantragen?
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maki
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Antwort #5 - 23.05.2011 um 11:36:57
 
msdong schrieb am 23.05.2011 um 11:29:01:
Das hört sich ja alles gar nicht gut an. Wie schaut es den im europ. Ausland wie Belgien aus?

Du meinst, dass du und deine Frau nach Belgien auswandert und dann als Freizügigkeitsberchtigte EUler behandelt werdet?

Das ist prinzipiell möglich, kannst dir ja mal diesen Thread durchlesen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1303305905/9

Das Problem mit der KV wird aber bleiben IMHO.
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msdong
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Antwort #6 - 23.05.2011 um 11:48:58
 
Hi!
Das Problem der Krankenversicherung denke ich ist gelöst wenn man sichon in einem anderen euro. Land versichert war.

Beispiel Deutscher + Weißrussin gehen nach Holland ( oder irgend ein EU Land ). Deutsche ist Freizügig in NL und damit auch der Ehepartner . Ausländer möchte jetzt seine Mutter nachziehen lassen. Er muss dafür nachweisen, das er Mutter unterstützt. ( Was ja nicht so schwer sein sollte ) Dann kann Mutter auch nach NL und bekommt dort eine EU AE für 5 Jahre. Die KV ist zb. in Holland auch nicht so schwer zu bekommen, und kostet auch viel weniger als in D.

Nach zb. 6 Monaten wird wieder nach Deutschland gezogen. Deutschland MUSS die Rückkehrer dann so behandeln, als wenn es sich um NL Bürger handeln würde, und nicht um Deutsche / Belarussen. D.h. Ehefrau und Mutter bekommen eine EU AE für 5 Jahre. Die Deutsche KV MUSS die Ausländer aufnehmen, da die ja schon in einem anderen EU Land versichert waren. Bei uns wird es ja am Einkommen fest gemacht, d.h. kein Einkommen = Geringster Beitragssatz. Selbst Hartz 4 ist möglich. ( nach 3 Monaten )
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Antwort #7 - 23.05.2011 um 12:09:02
 
msdong schrieb am 23.05.2011 um 11:48:58:
Er muss dafür nachweisen, das er Mutter unterstützt. ( Was ja nicht so schwer sein sollte )

In dem von mir verlinkten Thread steht ein Auzug aus einem Urteil, daran kann man sehen ob es "schwer sein sollte" die Unterstützung nachzuweisen, einmal im Jahr bzw. monatlich ein bisschen Geld zur Aufbesserung der Rente zu schicken reicht im Normalfal nicht aus, zB. wenn die Eltern auch von ihrer Rente ohne den Unterhalt leben könnten.
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msdong
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Antwort #8 - 23.05.2011 um 13:04:22
 
Hallo!
Wie schaut es denn mit einer günstigen langfristigen Reisekrankenversicherung aus? Wird die von den Ausländerbehörden anerkannt???

Gruss
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Antwort #9 - 23.05.2011 um 13:08:19
 
Nein. Für einen angestrebten Daueraufenthalt reicht das im Sinne hinreichender Lebensunterhaltssicherung nicht.

Eine solche Krankenversicherung deckt in aller Regel auch nicht alle Erkrankungen ab, insbesondere nicht solche, die schon vor Reiseantritt bestanden haben, chronische Erkrankungen usw.

Schon deshalb ist sie im o.g. Sinne nicht ausreichend.


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Antwort #10 - 23.05.2011 um 13:20:44
 
msdong schrieb am 23.05.2011 um 13:04:22:

Wie schaut es denn mit einer günstigen langfristigen Reisekrankenversicherung aus? Wird die von den Ausländerbehörden anerkannt???


Du solltest dich nicht nur fragen, ob die von den Ausländerbehörden anerkannt wird, sondern ob die Krankenversicherung noch leistet, wenn die Eltern sich hier mit dem Ziel eines Daueraufenthaltes in Deutschland anmelden.

Wenn ich dauerhaft einen Wohnsitz in Deutschland nehmen möchte, wieso sollte dann eine Reisekrankenversicherung Leistungen übernehmen?
Außerdem müsst ihr da auch aufpassen. Eine Reisekrankenversicherung kannst du ganz schnell abschließen und auch bezahlt ist sie schnell. Ob die dann letztendlich im Leistungsfall auch leisten, ist die andere Frage.
Kann sein, dass ihr dann zwar eine Krankenversicherung abgeschlossen habt, die aber die Übernahme von Kosten ablehnt, weil die Eltern sich mittlerweile in Deutschland mit dem Ziel eines dauerhaften Aufenthaltes aufhalten und weil es sich um Vorerkrankungen handelt.
Und dann habt ihr den Versicherungstarif gezahlt, bleibt aber trotzdem auf den Kosten sitzen.

Ist hier bei uns grad jemandem passiert.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 24.05.2011 um 01:12:59
 
msdong schrieb am 23.05.2011 um 11:48:58:
Nach zb. 6 Monaten wird wieder nach Deutschland gezogen. Deutschland MUSS die Rückkehrer dann so behandeln, als wenn es sich um NL Bürger handeln würde, und nicht um Deutsche / Belarussen. D.h. Ehefrau und Mutter bekommen eine EU AE für 5 Jahre. 


Bei dieser Konstellation wird die ABH prüfen ob der Umzug nach den Niederlanden nur herbeigeführt wurde, um die  Schwiegereltern nach Deutschland zu holen. Bei positiver Prüfung wird sie einen Missbrauch vermuten und die Freizügigkeit verweigern.

AVwV zum FreizügG Punkt 3.0.2:
Zitat:
....diesen „Rückkehrerfällen“ liegt ein grenzüberschreitender Bezug vor, bei dem sich der Deutsche und seine Familienangehörigen in einer Situation befinden, die der Situation des Unionsbürgers gleicht, der von seinem Freizügigkeitsrecht Gebrauch macht und von seinem Herkunftsstaat mit seiner Familie nach Deutschland kommt. Wenn ein solcher Gemeinschaftsbezug vorliegt, sind ausnahmsweise die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/ EU auch auf die drittstaatsangehörigen Familienangehörigen Deutscher anwendbar. Unerheblich ist dabei, ob die Ehe oder das Verwandtschaftsverhältnis erst während des Aufenthalts des Deutschen im anderen EU-/EWRMitgliedstaat begründet worden ist. In diesen Fällen muss jedoch darauf geachtet werden, ob es sich um eine „echte“ Rückkehr eines Deutschen handelt. Besteht ein hinreichender Verdacht, dass die Ausreise lediglich vorübergehend war und dem Zweck der Umgehung nationaler Familiennachzugsregelungen diente, ist das Bestehen der Freizügigkeit wegen Rechtsmissbrauchs zu versagen.
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anyade
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Antwort #12 - 14.07.2013 um 20:36:02
 
Mich würde aus persönlichen Gründen interessieren, ob jemand in der Problematik von msdong erfolgreich war.

Vielen Dank
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