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geimeinsames Leben mit Türken in Deutschland - wie gehts? (Gelesen: 7.925 mal)
79sissy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.05.2011 um 10:15:40
 
Hallo,

ich bin neu hier und wußte nciht so recht wo ich meinen Beitrag einordnen sollte, daher versuch ich e hier mal:
Ich bin seit 2,5 Jahren mit meinem Freund (Türke) zusammen. ich selbst bin Deutsche. Unser Plan ist, das er nach Deutschland kommt und wenn das Zusammenleben gut funktioniert, er für mich bleiben würde (Arbeiten, Leben usw.). Ich habe leider überhaupt keine Ahnung in welcher Reihenfolge was zu tun ist. Ich finde in den Paragraphen zu Aufenthalt immer nur Angaben bei Ehepartnern. Von einer überstürtzen Hochzeit wollte ich eigentlch absehen Smiley. Hat irgendwer einen Tipp was wir tun können / müssen und in welcher Reihenfolge so das er möglichs bald kommen und im besten Fall direkt bleiben kann?

Mein Freund besitzt ein Staatsbürger Visum für Großbritanien. Er hat einen türkischen Pass indem ein Stempel seinen Daueraufenthalt für Großbritanien besigelt. Mit dieser Erlaubnis kann er allerdings nicht nach Deutschland einreisen.... haben wir schon versucht Griesgrämig
Würde mcih sehr freuen, wenn irgendwer einen Rat für mich hat!
Wie wäre die Lage bei einem gemeinsamen Kind?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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maki
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Antwort #1 - 11.05.2011 um 10:19:46
 
79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:15:40:
Unser Plan ist, das er nach Deutschland kommt und wenn das Zusammenleben gut funktioniert, er für mich bleiben würde (Arbeiten, Leben usw.). 

Das ist nicht vorgesehen im Gesetz, ist dir ja schon selber aufgefallen:
79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:15:40:
Ich finde in den Paragraphen zu Aufenthalt immer nur Angaben bei Ehepartnern.


Falls er die Voraussetzungen für ein Studium mitbringt, kann er das mal versuchen.

Ansosnten bleibt nur noch der Aufenthalt für ein paar Wochen als Tourist, falls das Visum genehmigt wird, oder eben Heirat.

79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:15:40:
Wie wäre die Lage bei einem gemeinsamen Kind?

Finde ich persönlich etwas schräg, wenn man einerseits keine überstürzte Hochzeit will, denn diese kann man wieder scheiden lassen.
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79sissy
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Antwort #2 - 11.05.2011 um 10:30:35
 
Studium ist keine Möglichkeit, aber wenn er ihr einen Job bekommen würde - könnte er darüber nach Deutschland kommen?

Heirat: Ich möchte nur heiraten wenn cih mir 100%sicher bin das es für immer ist. Scheidung ist extrem unromantisch und teuer! Ausserdem habe ich eigentlich auch keine Lust noch ständig wegen Scheinehe überprüft zu werden...
Ich habe mal gelesen das in Ausnahmefällen wohl auch eine Aufenthalsgenehmigung aufgrund eines partnerschaftlichen Zusammenlebens ohne Heirat möglich ist????

Also kurz: nach deiner Meinung geht nur Besuchsvsum - dann kann er 2 oder 3 Monate bleiben und dann müsste er für den psoitiven Fall zurück und ein Heiratsvisum beantragen??? Wie lange dauert so etwas???
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maki
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Antwort #3 - 11.05.2011 um 10:49:29
 
79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:30:35:
Studium ist keine Möglichkeit, aber wenn er ihr einen Job bekommen würde - könnte er darüber nach Deutschland kommen?

Nur wenn er Hochqualifiziert ist und es keine anderen Bewerber in D gibt, eher unwahrscheinlich.

79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:30:35:
Heirat: Ich möchte nur heiraten wenn cih mir 100%sicher bin das es für immer ist. Scheidung ist extrem unromantisch und teuer!

Dann wäre eine eine Heirat wohl die sicherste Möglichkeit.

Zitat:
Ausserdem habe ich eigentlich auch keine Lust noch ständig wegen Scheinehe überprüft zu werden...

Naja, wer hat schon Lust auf sowas.

79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:30:35:
Ich habe mal gelesen das in Ausnahmefällen wohl auch eine Aufenthalsgenehmigung aufgrund eines partnerschaftlichen Zusammenlebens ohne Heirat möglich ist????

Nein,das ist nicht möglich.

79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:30:35:
Also kurz: nach deiner Meinung geht nur Besuchsvsum - dann kann er 2 oder 3 Monate bleiben und dann müsste er für den psoitiven Fall zurück und ein Heiratsvisum beantragen??? Wie lange dauert so etwas???

Nein, meiner Meinung nach geht auch ein Studium, aber da fehlen wohl die Vorraussetzungen.
2-3 Monate als Besucher halte ich für sehr unwahrscheinlich, widerspricht der Verwurzulung im Heimatland, diese ist wichtig für die Rückkehrbereitschaft, 2-3 Wochen sind realistischer.
Zurück muss er danach auf jedenfall.

Wie gesagt, der Gesetzgeber hat "Zusammenleben auf Probe" nicht vorgesehen, da bleiben nicht mehr viel Möglchkeiten.
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79sissy
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Antwort #4 - 11.05.2011 um 10:52:50
 
Studium hat er bereits abgeschlossen.....

sein Onkel lebt in Deutschland... das hat aber auch nichts mit Familienzusammenführung zu tun... oder?

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Antwort #5 - 11.05.2011 um 10:53:13
 
79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:30:35:
Heirat: Ich möchte nur heiraten wenn cih mir 100%sicher bin das es für immer ist. Scheidung ist extrem unromantisch und teuer!


Wenn das deine Denkweise ist kannst du schon heute sicher sein als alte Jungfrau zu sterben. 100 %  never

entschuldige aber wie auch schon maki zweifle ich an deiner REIFE Scheidung teuer und unromantisch, aber Kind ohne Vater ist OK?

79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:30:35:
Ich habe mal gelesen das in Ausnahmefällen wohl auch eine Aufenthalsgenehmigung aufgrund eines partnerschaftlichen Zusammenlebens ohne Heirat möglich ist????


Dann nenn doch bitte mal die Quelle
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maki
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Antwort #6 - 11.05.2011 um 10:55:27
 
79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:52:50:
sein Onkel lebt in Deutschland... das hat aber auch nichts mit Familienzusammenführung zu tun... oder?

Familie im Sinne des Gesetzes: Ehegatten und minderjährige Kinder
Der "Rest" fällt unter "sonstige Verwandte".

Eine FZF zum Onkel scheidet also aus.
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Stefan-TR
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Antwort #7 - 11.05.2011 um 11:04:34
 
79sissy schrieb am 11.05.2011 um 10:15:40:
Mein Freund besitzt ein Staatsbürger Visum für Großbritanien. Er hat einen türkischen Pass indem ein Stempel seinen Daueraufenthalt für Großbritanien besigelt. Mit dieser Erlaubnis kann er allerdings nicht nach Deutschland einreisen.... haben wir schon versucht

Liebe 79sissy, was soll ein "Staatsbürger Visum für Großbritanien" denn bitte sein? Ist er UK Staatsbuerger oder nicht? Dein Problem klingt diesem Thread hier sehr aehnlich:

polpo_girl schrieb am 04.05.2011 um 10:02:24:
mein Freund ist Türke. Er hat 10 jahre in England gelebt, gearbeitet und war da auch verheiratet (mittlerweile geschieden) - dadurch hat er eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für England.

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79sissy
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Antwort #8 - 11.05.2011 um 11:07:49
 
Danke maki für die Onkel-Antwort!

Sigi-n: Die Frage mit dem Kind war nur theoretisch und Interesse halber. Habe ja nicht geschrieben das ich das vorhabe, ich bin selber Scheidungskind und weiß dhaer das es keine Alternative ist! Hatte eigentlich hier nur vor mich grob und zugegeben naiv zu erundigen was es für Möglichkeiten gibt bevor ich zur Ausländerbehörde gehe, aber das man gleich "beleidigt" wird hätte ich nicht gedacht - SCHADE!
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Antwort #9 - 11.05.2011 um 11:16:09
 
sigi-n schrieb am 11.05.2011 um 10:53:13:
Wenn das deine Denkweise ist kannst du schon heute sicher sein als alte Jungfrau zu sterben.



79sissy schrieb am 11.05.2011 um 11:07:49:
aber das man gleich "beleidigt" wird hätte ich nicht gedacht - SCHADE! 


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Antwort #10 - 11.05.2011 um 12:31:15
 
Wie wäre es mit einem Deutschkurs? Dein Freund kann ein befristetes Aufenthalt für ein Deutschkurs beantragen. LU, KV etc. muss dabei gesichert sein, was auch durch Eigenmittel bzw. eine VE von Dir oder einer anderen Person geschehen kann. Arbeiten darf dann dein Freund in Deutschland nicht.

Es wäre sinnvoll A1 zuvor in GB zu machen. Dann kann dein Freund hier höhere Stufe erreichen. Was auch sehr sinnvoll wäre, da er beabsichtigt in Deutschland zu leben.

Rückkehrbereitschaft muss nachgewiesen werden. Und es muss ersichtlich werden, dass Zweck des Aufenthaltes das Erlernen der deutsche Sprache ist. Eine Zusage, dass er an einem Kurs teilnehmen kann, z.B. von einer VHS und eine Begründung, wozu er Deutsch braucht (weil es ihm z.B. beruflich nutzen kann), wären auch nicht schlecht.

Wenn Dein Freund tatsächlich den Kurs besucht, kann es
- Deutsch lernen
- mehrere Monate sich hier mir Dir aufhalten.
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79sissy
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Antwort #11 - 11.05.2011 um 12:49:10
 
Danke davith, das klingt nach einer prima Möglichkeit. Vielen Dank für deine Hilfe!!
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Antwort #12 - 11.05.2011 um 12:51:56
 
davith schrieb am 11.05.2011 um 12:31:15:
Eine Zusage, dass er an einem Kurs teilnehmen kann, z.B. von einer VHS und eine Begründung, wozu er Deutsch braucht (weil es ihm z.B. beruflich nutzen kann), wären auch nicht schlecht.

"wären auch nicht schlecht" ist der falsche Ausdruck, "sind unbedingt Vorraussetzung" ist richtig.

Vor allem die Frage, warum er keinen Deutschkurs in UK oder TR belegt muss beantwortet werden, ein "es ist einfacher Deutsch in Deutschland zu erlernen" reicht nicht.
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Antwort #13 - 11.05.2011 um 13:17:37
 
79sissy schrieb am 11.05.2011 um 12:49:10:
Danke davith, das klingt nach einer prima Möglichkeit. Vielen Dank für deine Hilfe!!


Es ist nur eine sehr kleine Chance, weil es in der Türkei Deutsch-Kurse gibt und deshalb eine besondere Begründung verlangt wird.

Es ist eine große Lücke im Aufenthaltsgesetz: Zwischen dem Besuchsvisum (zwei oder drei Wochen, lediglich theoretisch bis zu 3 Monate) und der Heirat gibt es faktisch keine Möglichkeit im Bereich "Kennenlernen", "Zusammenleben zur Probe" oder "Verlobungszeit". Und da immer wieder nach Möglichkeiten gesucht wird, sind die Prüfungen von Visumanträgen für eine "Zwischenlösung" relativ streng.
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Antwort #14 - 11.05.2011 um 14:15:54
 
Hallo,
ich muss mich jetzt auch mal einmischen, weil ich in der gleichen Lage war wie die 1. Userin. Mach Dir keine Hoffnungen, das Dein Freund ohne Heirat oder FZF in Deutschland längere Zeit bleiben darf. Wir haben vorher alles versucht, von Studium über Deutschkurs in Deutschland, bis hin zu einer Ausbildung (hätte sogar einen Platz gehabt), NEVER. Die einzige Möglichkeit war eine Hochzeit, wobei ich keine einzige Sekunde seit meiner Heirat bereue Smiley VG, Tiffany
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