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Übersetzungen (Gelesen: 2.413 mal)
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I love i4a


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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07.05.2011 um 08:14:41
 
Man hat mir auf dem Standesamt gesagt das die Papiere meines Verlobten in Deutschland übersetzt werden müssen und die Adresse eines Übersetzungsbüros gegeben.Die sind aber sehr teuer...deshalb wollte ich alles im Heimatland übersetzen lassen...geht das nicht wenn man dort einen vom Konsulat anerkannten Übersetzer findet? Mein Scheidungsurteil zu übersetzen kostet hier schon über 150 Euro....das ist eine Menge Geld für ein Stück Papier und wir brauchen ja noch eine Menge anderer .....Heiraten wollen wir im Heimatland meines Verlobten...
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.05.2011 um 12:36:08
 
Hallo,

diese Frage kann dir verbindlich nur dein Standesamt beantworten.

Grundsätzlich sollen fremdsprachige Urkunden mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. Der Übersetzer soll nach Möglichkeit öffentlich beeidigt oder anerkannt sein (§ 2 PStV und Nr. 4.1.2 PStG-VwV). Damit sind natürlich in Deutschland beeidigte oder anerkannte Übersetzer gemeint. Das ist deshalb so, weil beeidigte und anerkannte Übersetzer die in Deutschland geltenden Regelungen für Übersetzungen kennen.

Manche Standesämter akzeptieren aber auch Übersetzungen von den den Übersetzern, die mit den Deutschen Botschaften oder Generalkonsulaten zusammenarbeiten. Die Namen und Anschriften erfährt man bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Die sind wohl etwas preisgünstiger wie Übersetzer in Deutschland.

Frage dein Standesamt, ob die auch Übersetzungen solcher Büros akzeptieren...

Viel Erfolg und alles Gute,

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.05.2011 um 16:00:25
 
Gibt häufig auch im Ausland lebende expats, die an einem Oberlandesgericht in D zugelassen sind und das genügt.

Meistens findest du auf der Homepage der Botschaft auch eine Liste anerkannter Übersetzer.

Wenn du im Ausland heiratest, frage doch einfach nach, ob es da das Scheidungsurteil sein muss, oder ob ein evt. notwendige Konsularbescheinigung (konsular. EFZ) mit dem Vermerk geschieden auch reicht, oder die (ausführliche) Meldebescheinigung die übersetzt wird und aus der der Familienstatus hervorgeht.

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shpresa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.05.2011 um 18:00:50
 
der übersetzer den ich konsultiert hatte sagte mir, das es auch verkürzte scheidungsurteile gibt, also wo eben nur drauf steht, wer, wo und wann geschieden wurde. war leider zu spät damals, hab einfach nur die papiere im büro abgegeben, weil er nicht da war. frag mal beim familiengericht nach. 150 euro sind aber schon ne menge, hab für alle meine papiere 170 euro gezahlt. sicher aber von land zu land verschieden. suche dir doch einen "privateren" dolmetscher. gib einfach mal dolmetscher sprache und wohnort in google ein. ach noch was, "mein" dolmetscher hatte ein reisebüro, vielleicht gibts ja ein reisebüro, die auch übersetzen. viel glück!
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #4 - 07.05.2011 um 19:23:28
 
shpresa schrieb am 07.05.2011 um 18:00:50:
der übersetzer den ich konsultiert hatte sagte mir, das es auch verkürzte scheidungsurteile gibt, also wo eben nur drauf steht, wer, wo und wann geschieden wurde.


Vorsicht!

Geht es darum, ein ausländisches Scheidungsurteil in D anerkennen zu lassen? Dann muss ein komplettes Scheidungsurteil, also mit Urteilsbegründung, vorgelegt werden.

Ich habe schon vor 15 Jahren ca. 800 DM für so eine Übersetzung ausgegeben (das Urteil mit Begründung bestand aus 8 engbedruckten Schreibmaschinenseiten).  unentschlossen
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 07.05.2011 um 19:26:39
 
shpresa schrieb am 07.05.2011 um 18:00:50:
suche dir doch einen "privateren" dolmetscher. gib einfach mal dolmetscher sprache und wohnort in google ein. ach noch was, "mein" dolmetscher hatte ein reisebüro, vielleicht gibts ja ein reisebüro, die auch übersetzen. viel glück!


Nein.

Geh direkt zu www.gerichts-uebersetzer.de, dort stehen alle drin, die zugelassen sind.

Dann kann man aber fünf anrufen und auch Preise vergleichen.

Ein Büro muss ja nicht nur selbst die Übersetzung bezahlen, sondern will auch als Büro noch dran verdienen – wenn Du direkt bei einer Übersetzerin anfragt, wird es weniger kosten.
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shpresa
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Antwort #6 - 08.05.2011 um 18:49:11
 
okay, das hatte ich wohl überlesen, das es ein ausländisches Scheidungsurteil ist, sorry.

"meiner" war auf jeden fall günstiger, als so ein "sammelbüro". da hatte ich auch schon vorher verglichen und es hätte mindestens 2 wochen gedauert. so hatte ich es am nächsten tag zurück. aber muss ja nicht überall so sein  Zwinkernd
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