schweitzer schrieb am 20.04.2011 um 15:56:06:das, was Du im Visahandbuch gelesen hast, bezieht sich auf Familienangehörige, die den EU-Bürger begleiten oder ihm nachziehen
Richtig, aber
schweitzer schrieb am 20.04.2011 um 15:56:06:also selbst einen Daueraufenthalt in Deutschland anstreben.
Nein es kommt
ausschließlich darauf an, dass der Antragsteller dem EU-Bürger begleitet oder nachzieht. Es kommt nicht darauf an, ob man für 1 Tag oder für immer bleiben will. Dafür gibt es keine Rechtsquelle.
Zitat:Dieser Abschnitt enthält Weisungen bezüglich der Abweichungen von den allgemeinen Bestimmungen des Visakodexes, die Anwendung finden, wenn festgestellt wurde, dass der Antragsteller unter die Richtlinie fällt und keine Befreiung von der Visumpflicht erfolgt.
Und dazu §2 der RL
Zitat:Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck
1. «Unionsbürger» jede Person, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt;
2. «Familienangehöriger»
a) den Ehegatten;
b) den Lebenspartner, mit dem der Unionsbürger auf der Grundlage der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats eine eingetragene Partnerschaft eingegangen ist, sofern nach den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats die eingetragene Partnerschaft der Ehe gleichgestellt ist und die in den einschlägigen Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats vorgesehenen Bedingungen erfuellt sind;
c) die Verwandten in gerader absteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b), die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder denen von diesen Unterhalt gewährt wird;
d) die Verwandten in gerader aufsteigender Linie des Unionsbürgers und des Ehegatten oder des Lebenspartners im Sinne von Buchstabe b), denen von diesen Unterhalt gewährt wird;
3. «Aufnahmemitgliedstaat» den Mitgliedstaat, in den sich der Unionsbürger begibt, um dort sein Recht auf Freizügigkeit oder Aufenthalt auszuüben.
-Die Eltern der Ehefrau fallen unter 2004/38
-Merke Absatz 3, "der Unionsbürger begibt...", es steht da nicht, dass Familienangehörigen nur Familienangehörigen sind, wenn sie ihm nachziehen und bleiben, sondern dadurch, dass der Unionsbürger freizügigkeitsberechtigt da ist. Dann sind Familienangehörigen eben Familienangehörigen.
Global schrieb am 20.04.2011 um 17:09:30:Ein Besuchsvisum für 6-8 Wochen ist aber nicht möglich, obwohl die Gewährung aller Erleichterungen zugesagt werden?
Durchaus. Die von dir erwähnten Vorschriften gelten.
Global schrieb am 20.04.2011 um 15:25:05:Ich leiste seit unserer Heirat einen jährlichen Unterhalt für meine
Schwiegereltern, nachweisbar durch Überweisungsbelege der Bank.
Zu klären wäre aber, ob das reicht. Siehe Punkt 2.1.4
KOM(2009) 313 endgültig für Details.
Solange das gilt, ist eben ein Einreisevisum gemäß der Richtlinie zu erteilen. Dazu auch Punkt 2.4 in diesem Dokument.
Falls das nicht gilt, müsste ein normales Besuchervisum doch beantragt werden.
Es könnte in der Praxis sein, dass man mit der Botschaft sprechen muss bzw. den Antrag gemäß 2004/38 (Teil III des Handbuchs) stellt und auf Bearbeitung pocht.