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Arbeitsmarktzugang Ghanaer mit "Regimen Comunitario" (Gelesen: 1.843 mal)
Themen Beschreibung: Ghanaer/Spanier
Naolis
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18.04.2011 um 16:54:08
 
Hallo, ein Ehepaar aus Spanien (sie Spanierin, er Ghanaer, er verfügt über den Aufenthaltstitel "Regimen Comunitario") möchte in Deutschland arbeiten. Haben Sie Anspruch auf eine Arbeitserlaubnis? Wird der Mann bei der Jobsuche als EU-Bürger oder als Drittstaatler behandelt (bezogen auf die Vorrangigkeitsprüfung)? Haben Sie nach der Einreise nur 90 Tage Zeit, um sich Arbeit zu suchen? Haben sie für die Zeit, bis sie Arbeit gefunden haben, Anspruch aufs ALG2? Vielen Dank für Ihre/eure Antworten im Voraus!
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Antwort #1 - 18.04.2011 um 18:35:28
 
Eine Spanierin ist in ganz EU (ausser Spanien Smiley ) freizügigkeitsberechtigt, dies schliesst auch eine Arbeitserlaubnis ein. Ihr Ehemann geniesst eine von der spanischen Ehefrau abgeleitete Freizügigkeit (sofern sie gemeinsam in z.B. D sind) und darf dann auch, wie seine Frau, arbeiten.

Naolis schrieb am 18.04.2011 um 16:54:08:
Haben sie für die Zeit, bis sie Arbeit gefunden haben, Anspruch aufs ALG2?

nein ... denn dann ist der Freizügigkeitstatbestand nicht erfüllt.
Man muss sich seine Existenz hier inkl. KV selbst sichern.

Naolis schrieb am 18.04.2011 um 16:54:08:
Haben Sie nach der Einreise nur 90 Tage Zeit, um sich Arbeit zu suchen? 

nein, sie können sich Arbeit suchen so lange wie sie sich ihre Existenz ohne Arbeitseinküfte in D sichern können.
Sie müssen sich allerdings während dieser Zeit Arbeit suchen und ggf. das auch nachweisen.

genaueres hier: http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm
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Naolis
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Antwort #2 - 19.04.2011 um 10:25:00
 
Danke, erne!
Gruss, naolis
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