Zitat:Also es wurde mir leider schön gesagt dass ich darf nicht die Antrag abgeben weil wenn ich ein Deutsch Ehegatte hatte und lebe nur seit 3 Jahre in Deutschland darf ich kein vorstrafe haben die mehr als 30 Tagssäzen und wenn mann lebt in Deutschland seit 8 Jahre dann nicht mehr als 180 Tagssäzen
Nein. Das ist falsch. Welche Strafen schädlich sind und welche nicht, haben wir Dir schon oben geschrieben.
Zitat:Zur info die Strafe ist seit 2006 also die 5 Jahre sind schön vorbei.Habe aber die Strafe in meine antrage angegeben,khabe ich damit falsch gemacht?
Nein, du hast das richtig gemacht, denn die Behörde hätte eh eine BZR Abfrage gemacht und es sowieso herausgefunden.
Zitat:und wann darf ich wieder ein neu Antrag stellen?
Danke.
Da die Strafe erst in nach 10 Jahren getilgt wird, solltest du den Antrag auf vorzeitige Löschung stellen, sonst musst du noch 5 Jahre warten oder du stellst trotzdem den Antrag und riskierst die Ablehnung. Wenn Du doch den Antrag stellst, dann kannst du natürlich Widerspruch einlegen und dich auf die nur geringfügige Überschreitung des unschädlichen Strafmaßes berufen, wie Odysseus schon schrieb. Dann kann die Behörde im Ermessen entscheiden. Chancen bestehen aber nur wenn:
Zitat: wenn z.B. die Sozialprognose des Einbürgerungsbewerbers günstig und seine Integration im Übrigen gut ist (z.B. er seinen Unterhalt selbst bestreiten kann).
Wie das bei euch aussieht weißt nur du.
Zitat:das war damals passiert wegen mein anwalt der hat mich falsch beratet. Ich war vor mein Heirat ohne aufenthalt und hat so gemeint ich soll selbts Anzeige gegen mein illegal aufenthalt stelle,
Nein, der Anwalt hat dich richtig beraten, denn dass du illegal da warst wäre aufgefallen bei der Beantragung der
AE und dann hätte die
ABH dich angezeigt. dann wäre die Strafe vllt. sogar noch größer.
Du hast gegen Gesetze verstoßen, jetzt hast du deswegen noch nach so vielen Jahren "Schwierigkeiten"
- lass Dir das eine Lehre sein und ändere deine Einstellung.