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Aufenthaltsgenehmigung zweck der Kindererziehung / Reiseausweis für Ausländer (Gelesen: 7.464 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltsgenehmigung zweck der Kindererziehung
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05.04.2011 um 20:46:14
 
Guten Abend,

hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

KV ist deutsch, Kind ist deutsch, KM hat eine Duldung zur Aussetzung der Abschiebung. Beide haben ein gemeinsames Kind, Vaterschaft wurde bereits durch den KV anerkannt. Desweiteren haben KV und KM ein gemeinsames Sorgerecht fürs Kind.

KM hat bereits 5 Ablehnungen bei der jeweiligen Botschaft, bzw. beim jeweiligen Konsulat bzgl. der Regiestrierung/Passbeantrung erhalten.


Welche möglichkeit besteht für die KM um einen Reiseausweis für Ausländer zu beantragen. Oder hat Sie kein Anrecht darauf.

Danke für eure Zahlreichen Antworten.

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Antwort #1 - 05.04.2011 um 21:23:56
 
Das ist sehr, sehr einzelfall-abhängig: Herkunftsland, Vorgeschichte, Verhalten der Botschaft (Nachweis!).

Als Mutter eines deutschen Kindes hat sie nach der Geburt Anspruch auf eine AE als Familienangehörige (§ 28 Aufenthaltsgesetz) mit Rechten "fast wie eine Deutsche". Sie darf also von Hartz-IV bis Firma-Gründen fast alles.

Voraussetzung für jede AE ist ein Pass. Die Ausländerbehörde müsste ihr einen Ersatzpass geben, wird aber nicht locker lassen, dass sie sich um ihren Nationalpass bemühen muss. Das sollte sie auch tun, denn sonst gibt es ewig Probleme von Auslandsreisen bis zur Einbürgerung.

Manche Länder geben bei einer Duldung keinen Pass, weil sie nicht so viele Abschiebungen haben wollen, bei einer AE für eine Mutter aber schon. Auch das hängt vom konkreten Herkunftsland ab.

Als Mutter hat sie es auf jeden Fall (nur bei diesem Problem) leichter.
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Antwort #2 - 05.04.2011 um 22:30:42
 
reinhard schrieb am 05.04.2011 um 21:23:56:
AE als Familienangehörige (§ 28 Aufenthaltsgesetz)


Also kann Sie an den jeweiligen Konsulat schreiben das Sie Anspruch auf eine AE hat, somit würden Sie das ganze erleichtern und möglicherweise der Registrierung zustimmen !?!?

Müsste Sie dafür irgendwelche Dokumente/Bestättigung von der jeweiligen ABH einholen.

Oder würde das jeweilige Konsulat diesbezüglich nicht zustimmen da andere deren Registrierungen abgelehnt  wurden darauf dann auch ein Anrecht hätten und somit Ihre Abschiebungen gefährdet wären?
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Antwort #3 - 06.04.2011 um 00:20:28
 
Die Frage ist doch warum sich das Konsulat weigert die Kindesmutter zu registrieren oder ihr einen Pass auszustellen.

Das kann viele Gruende haben, welche wurden denn genannt?
Um welches Land geht es?
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reinhard
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Antwort #4 - 06.04.2011 um 11:11:43
 
freeroad schrieb am 05.04.2011 um 22:30:42:
Also kann Sie an den jeweiligen Konsulat schreiben das Sie Anspruch auf eine AE hat, somit würden Sie das ganze erleichtern und möglicherweise der Registrierung zustimmen !?!?

Müsste Sie dafür irgendwelche Dokumente/Bestättigung von der jeweiligen ABH einholen.


Sie sollte NACH der Geburt die übliche Bestätigung abholen – entweder eine AE im Ersatzpass oder den Breif "Wir beabsichtigen Frau XYZ eine AE zu erteilen...

Zitat:
Oder würde das jeweilige Konsulat diesbezüglich nicht zustimmen da andere deren Registrierungen abgelehnt  wurden darauf dann auch ein Anrecht hätten und somit Ihre Abschiebungen gefährdet wären?


Das jeweilige Konsulat? Die einen so, die anderen so. Du solltest Dich zuerst bei der Betroffenen erkundigen, welche Konsulate denn so in Frage kommen.
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Antwort #5 - 02.02.2017 um 02:38:42
 
Reiseausweis für Ausländer hat KM erhalten.

KM bemüht sich weiterhin einen Türkischen Pass zu erhalten.

Trotz mehrere Anträge beim Türkischen Konsulat und unter anderem vor Ort in der Türkei wurde ein Eintrag in den Türkischen Register abgelehnt.



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Antwort #6 - 02.02.2017 um 02:42:32
 
Und warum wurde die Kindsmutter nicht registriert?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 02.02.2017 um 16:13:52
 
Weil Sie nicht von den Eltern registriert wurde.

Restliche Geschwister sind allesamt registriert.

Da Sie bereits über 21 Jahre alt ist gibt es keine Möglichkeit für Sie sich zu registrieren.

Alle Anträge im Konsulat wurden abgelehnt. Beim letzten Antrag teilte man mit das ggfls. die Großmutter vor Ort bezeugen kann das Sie Ihre Enkelin ist und dann die Registrierung vorgenommen werden kann. Vor Ort in der Türkei hat man die Registrierung aber abgelehnt. Nach Aussage vor Ort müssen die leiblichen Eltern bezeugen das es Ihre Tochter ist. Das ist wiederum nicht möglich.

Aktuell besitzt Sie einen Reiseausweis für Ausländer mit AE28.
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Antwort #8 - 02.02.2017 um 16:21:53
 
Sind die Eltern tot?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #9 - 02.02.2017 um 16:48:29
 
freeroad schrieb am 02.02.2017 um 02:38:42:
KM bemüht sich weiterhin einen Türkischen Pass zu erhalten.

Trotz mehrere Anträge beim Türkischen Konsulat und unter anderem vor Ort in der Türkei wurde ein Eintrag in den Türkischen Register abgelehnt. 

freeroad schrieb am 02.02.2017 um 16:13:52:
Weil Sie nicht von den Eltern registriert wurde.
...
Da Sie bereits über 21 Jahre alt ist gibt es keine Möglichkeit für Sie sich zu registrieren.

gem. TR-STA Gesetz 2009 engl. ---> www.ecoi.net/file_upload/1504_1252914796_citizenship-law.pdf
bzw.
TR-STA Gesetz 2009 (Art. 7 Abstammung) ---> www.tuerkei-recht.de/downloads/StAG_2009.pdf

hat sie mMn bereits die TR-Staatsangehörigkeit kraft Gesetzes aufgrund Abstammung,
ein Vorbehalt einer Registrierung kann ich dort und anderswo nicht finden.

Zitat:
Abstammung      
Art. 7 - (1) Ein Kind, welches in oder außerhalb der Türkei als Kind eines türkischen Vaters oder einer türkischen Mutter in der Ehe geboren wird, ist türkischer Staatsangehöriger.      
...
Nachweis der türkischen Staatsangehörigkeit      
Art. 36 - (1) Der Nachweis der türkischen Staatsangehörigkeit ist an keine Form gebunden
...

Sie sollte mMn einen Antrag auf Feststellung der TR-Staatsangehörigkeit gem. Art. 38 stellen.
Wird dann ihre TR-StA aufgrund ihrer Abstammung bestätigt, sollte mMn auch ein TR-Pass ausgestellt werden müssen.
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« Zuletzt geändert: 02.02.2017 um 17:03:49 von HeFi »  
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Antwort #10 - 03.02.2017 um 00:30:07
 
Wurde vom Innenministerium schriftlich abgelehnt, mit der Aufforderung das die Eltern die Eintragung vornehmen lassen können.

Deutsche Geburtsurkunde mit den Namen der Eltern sowie eine Kopie vom Pass der Mutter wo die Tochter eingetragen war, wurde auch vom Türkischen Innenministerium  nicht anerkannt.  Eintragung im Nufus ist aber wiederum nicht vorhanden. In den Türkischen Dokumenten existiert sie nicht.

Sollte man nochmals einen Antrag beim Konsulat mit den Unterlagen stellen und mit der Begründung das die KM von Türkischen Eltern abstammt und als extra nochmals das Innenministerium bitten Sie einzufordern um Ihre Staatenlosigkeit zu beenden??

PS: Bei einen der Anträge, hat das Innenministerium mitgeteilt das die Oma es bezeugen könnte. Als sie es gemacht hat, wurde es nicht anerkannt. Gehört dies zu Normalität bei den Türkischen Behörden?
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« Zuletzt geändert: 03.02.2017 um 00:50:33 von freeroad »  
 
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Antwort #11 - 03.02.2017 um 02:06:04
 
freeroad schrieb am 03.02.2017 um 00:30:07:
Sollte man nochmals einen Antrag beim Konsulat mit den Unterlagen stellen und mit der Begründung das die KM von Türkischen Eltern abstammt und als extra nochmals das Innenministerium bitten Sie einzufordern um Ihre Staatenlosigkeit zu beenden??

Wurde überhaupt schon ein Antrag auf Feststellung der TR-Staatsangehörigkeit gestellt und beschieden?
Dabei muss natürlich die Abstammung lückenlos mit (ggf. internationalen) Geburts- und Heiratsurkunden (ggf. bis zu den Großeltern) nachgewiesen werden.

Lese das hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1302029175/9#9
verlinkte TR-Staatsangehörigkeitsgesetz Art. 7 Abs. 1

Ggf muss sie sich durch einen deutsch-türkischen Anwalt beraten und/oder vertreten lassen.
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Antwort #12 - 03.02.2017 um 15:31:32
 
Sollten man beim Schreiben an das Türkische Innenministerium die Art. 7, 36 und 38 erwähnen?
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Antwort #13 - 03.02.2017 um 15:46:06
 
Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

hiermit stelle ich Frau xxx xxxx mich ins Personenstandesregister zu registrieren.

Es besteht keine Möglichkeit das meine Eltern, bzw. Geschwister beim Türkischen Konsulat oder beim Türkischen Innenministerium vorsprechen.

Anbei als Anlage meine Internationale Geburtsurkunde in Original, wo vermerkt ist das xxx und xxx xxxxx meine leibliche Eltern sind.

Sowie als Anlage eine Kopie des Alten Reisepass meiner Mutter xxxx xxxxx wo ich unter Seite 5 eingetragen bin.

Zur zeit besitze ich den Deutschen Reiseausweis für Ausländer mit einer Aufenthsltserlaubnis   gem. §28 Abs. 1 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz.

Die Eintragung in den Register und die darauf folgende Beantragung und Ausstellung des Türkischen Reisepasses würde meine Berufliche sowie Private Situation erleichtern.

Ich bitte um Ihr Verständnis und um positive Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen


xxxxx xxxxx

Anlage: 
Internationale Geburtsurkunde
Türkischer Reisepass Frau xxxx xxxx (Kopie) Mutter
Reiseausweis für Ausländer und Aufenthaltstitel (Kopie)
Nüfus Kayit Örnegi (Familienregisterauszug)
Schreiben TC Konsulat vom xx.xx.xxxx
Schreiben TC Konsulat vom xx.xx.xxxx
Schreiben TC Konsulat vom xx.xx.xxxx
Schreiben TC Konsulat vom xx.xx.xxxx
Schreiben Personenstandsbehörde der Kreisstadt xxx vom xx.xx.xxxx


Könnte man dieses Schreiben direkt an das Türkische  Innenminsterium ins Türkische senden
. Oder doch über das Türkische Konsulat an das Innenministerium ?

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Antwort #14 - 03.02.2017 um 16:17:06
 
Sollte man den Reiseausweis für Ausländer und den Aufenthaltstitel wieder übersetzen lassen. Der wurde erst jetzt vor Kurzem ausgestellt, da der alte abgelaufen ist.?
Internationale Geburtsurkunde liegt dem Türkischen Innenministerium schon vor, sollte man dies nochmals zuschicken ?
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