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KV für ausländische Ehefrau (Gelesen: 882 mal)
schroter
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Beiträge: 1

Waldshut, Baden-Württemberg, Germany
Waldshut
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag KV für ausländische Ehefrau
15.03.2011 um 19:37:20
 
Hallo Guilin

Ich stehe jetzt vor dem gleichen "Problem"...
Kannst du mir vielleicht sagen, wie du es letztendlich gelöst hast?

Hast du Dich auf §5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V berufen und
Deine Frau bei einer GKV versichtert?

Wenn ja - wie sieht die Rechnung aus?
-> Da Deine Frau selbst kein Einkommen hat,
wird Dein Bruttoeinkommen zur Hälfte und
bis zur hälftigen Beitragsbemessungsgrenze zugrundegelegt?
Der Beitragssatz ist dann 14,3% des beitragspflichtigen Einkommens?

Beispiel-Einkommen: 4000 Euro Brutto
Die Hälfte (2000€) multipliziert mit 14,3% ergibt 286€ !?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüsse,
schroter

Daddys' Änderung:
Ich hab dir mal einen eigenen Thread eröffnet, immerhin war der TS in dem von dir auserwählten Thread zuletzt am 03.04.2010 um 17:58:56 online.
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« Zuletzt geändert: 15.03.2011 um 19:56:38 von Daddy »  
 
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