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Aufenthaltstitel zum Zweck der Beschäftigung nach dem Studium (Gelesen: 1.215 mal)
Riama
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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11.03.2011 um 00:17:10
 
Hallo,
ich habe vor einem Jahr mein Studium (Master of Arts) absolviert. Danach habe ich Kurzzeitstudium (Vorbereitung zur Promotion) begonnen. Es hat insgesamt 2 Semester gedauert. Ich war als normale Studentin eingeschrieben. Jetzt klappt es nicht mit der Promotion. Ich wollte den Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels zum Zweck der Suche nach einem Arbeitsplatz stellen. Allerdings wurde es mir gesagt, ich kann das nicht machen, weil diese Frist (1Jahr) hat vor einem Jahr bzw. nach dem ich mein Diplom bekommen habe angefangen und somit läuft bald ab.
Stimmt es? Ich dachte mein Studium beendet erst, wenn ich exmatrikuliert bin und danach kann ich diesen Aufenthaltstitel erhalten.

Danke im Voraus!
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Antwort #1 - 11.03.2011 um 21:33:18
 
Riama schrieb am 11.03.2011 um 00:17:10:
Ich dachte mein Studium beendet erst, wenn ich exmatrikuliert bin

das stimmt, ist aber IMHO irrelevant, da dieses Kurzzeitstudium ohne Abschluss beendet wird ... für die Jahresfrist für die Arbeitsplatzsuche ist aber das Studiums mit Abschluss relevant.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.03.2011 um 20:55:40
 
Maßgeblich für den Beginn der Jahresfrist ist der Zeitpunkt zu dem man (offiziell) Kenntnis vom erfolgreichen Studienabschluss erhält. D.h. am Tag der Zustellung des Schreibens von der Uni, in dem steht, dass man bestanden hat, bzw. dem Zeitpunk der Aushändigung der Urkunde.
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