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Hilfe Einbürgerung, Staatenlos, wie? (Gelesen: 4.142 mal)
Eliot
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: libanesisch
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10.03.2011 um 11:50:15
 
Hallo erstmal und Danke an die Macher dieses Forums.
Habe mich schon seit Tagen hier als Gast rumketrieben und viele Hilfen mitbekommen.

Ich sucher nun den Kontakt und erhoffe das ihr mir helfen könnt.

Ich lebe seit 18 Jahren mit meiner Familie in Deutschlan, ich bin 27, verheiratet (seit 2008) 1 Kind .

So, ich besitze ein Reispass für Ausländer mit einer Niederlassungserlaubnis. Als ich gestern durch die Beamtin für Einbürgerungszwecke erfahren hatte, das es nicht möglich sei ohne Pässe und Papiere aus der Heimat, eingebürgert zu werden, hätte ich am liebsten losgeweint.

Da ich ein christlicher Flüchtling aus Libanon bin, könnt ihr bestimmt verstehen das es unmöglich ist an pässe oder papiere zu kommen. (sowohl das libanesische Konsulat, als auch die libanesische Behörden helfen uns nicht weiter)

Meine Frage ist, wie kann ich es veranlassen das ich in Deutschland als Staatenloser gehandelt werde und somit, durch Art28 Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen, eingebürgert werden kann.

DANKE
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 10.03.2011 um 15:22:16
 
Eliot schrieb am 10.03.2011 um 11:50:15:
Meine Frage ist, wie kann ich es veranlassen das ich in Deutschland als Staatenloser gehandelt werde


Du müsstest einen Staatenlosenausweis beantragen. Allerdings kann ich nicht vorhersagen, wie Deine konkreten Chancen da wären - regelmäßig ist so ein Ausweis nur ganz schwer zu kriegen. Voraussetzung ist, das zuvor alles Zumutbare unternommen wurde, eine Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen.

Ich bin kein Spezialist in Sachen libanesische Christen (weiß zwar um einige der Probleme), aber ich denke es würde eine entscheidende Rolle spielen, auf welcher Grundlage bisher in Deutschland Deine Identität festgestellt bzw. bestätigt worden ist. Auch noch von Bedeutung kann die Frage sein ob Ihr (Deine Eltern und Du) als Flüchtlinge (Asylberechtigte oder "kleines Asyl" in Deutschland anerkannt worden seid und diese Flüchtlingsanerkennung noch besteht (also nicht widerrufen wurde).

Was ist sonst der Grund, dass Du einen Reiseausweis für Ausländer hast (das schließt ja in gewisser Weise ein, dass man bislang "akzeptiert hat, dass Du keinen Nationalpass besitzt)?

Kannst Du zu diesen Dingen etwas sagen?

Soweit erstmal ein paar Gedanken - ich weiß, dass Du weitere Posts erwarten wirst - ich wollte aber zumindest mal einen Anfang gemacht haben.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 10.03.2011 um 15:34:54 von schweitzer » 
Grund: sachl. Ergänzung 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Eliot
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: libanesisch
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Antwort #2 - 11.03.2011 um 12:02:59
 
Also, ob wir als Asylberechtigte gehandelt werden weiß ich nicht und hat man uns vorher auch nicht gefragt.

Waum man mir letztentlich ein Reisepass für Ausländer ausgehändigt hat, kann ich mir nur aus den Tatsachen erklären, das wir alles versucht haben an Papiere zu kommen. Außerdem "vermute ich mal" sehen die bei mir an, das ich nicht nach Deutschland gekommen bin um den "Sozial"staat auszunutzen. Ich spreche nicht mal mehr meine Muttersprache.

Ich möchte einfach nur frei leben können, ohne mit der Angst im Nacken zu haben, dass die (Moslime) mich (oder meine Familie) töten.

Meine Eltern haben damals gesagt (ich auch mit einer Eidesstat. vers.) wir sind aus Libanon, ich denke mal das die deswegen uns als libanesen ansehen, bewiesen oder ähnliches haben wir es nie können.

Sonst wüste ich echt kein Grund.

Kann mir jemand genaues zu diesen Staatenlos Antrag sagen ?

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.03.2011 um 13:03:41
 
Eliot schrieb am 11.03.2011 um 12:02:59:
Also, ob wir als Asylberechtigte gehandelt werden weiß ich nicht und hat man uns vorher auch nicht gefragt.


Da Du den Antrag gestellt haben musst und Du die Antwort bekommen haben musst, kannst auch nur Du diese Frage beantworten.


Zitat:
Waum man mir letztentlich ein Reisepass für Ausländer ausgehändigt hat, kann ich mir nur aus den Tatsachen erklären, das wir alles versucht haben an Papiere zu kommen. Außerdem "vermute ich mal" sehen die bei mir an, das ich nicht nach Deutschland gekommen bin um den "Sozial"staat auszunutzen. Ich spreche nicht mal mehr meine Muttersprache.


Wichtig sind die rechtlichen Gründe. Du musst ja letztlich den Antrag gestellt haben. Problem ist sicherlich: Wenn der Antrag bewilligt wird, bekommt man meistens keine schriftliche Begründung.

Zitat:
Meine Eltern haben damals gesagt (ich auch mit einer Eidesstat. vers.) wir sind aus Libanon, ich denke mal das die deswegen uns als libanesen ansehen, bewiesen oder ähnliches haben wir es nie können.


Wenn Du weiterkommen willst, musst Du das Punkt für Punkt ganz präzise herausfinden. Vielleicht gibt es bei Euch im Ort eine gute Migrationsberatungsstelle, die dabei helfen kann.

Einen Antrag auf einen Staatenlosen-Pass zu stellen hat so kaum Sinn, zumindest noch nicht. Finde zuerst die präzisen Antworten auf die Fragen heraus, vielleicht ist ein solcher Antrag dann im Mai sinnvoll.
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Eliot
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: libanesisch
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Antwort #4 - 11.03.2011 um 13:51:27
 
Super, VIELEN VIELEN DANK.

Werde mich drum kümmern und meine Ergebnisse immer wieder berichten.

Durchgedreht
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Eliot
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: libanesisch
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Antwort #5 - 15.03.2011 um 16:31:48
 
Hallo,

habe mittlerweile folgendes rausgefunden.

Meine Identität wurde damals durch einen Zeugen, bestätigt. Dieser Zeuge kannte meine Eltern und hat durch einen Schwur, die Richtigkeit seiner Aussage bekräftigt. Außerdem wurde es auch durch mehrmaliger Eigenaussage (damals durch meine Eltern) akzeptiert.

Das mit dem Asyl ist leider nicht anerkannt worden.


Ich hoffe die infos helfen euch irgendwie weiter.

DANKE Smiley
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« Zuletzt geändert: 15.03.2011 um 16:45:58 von Eliot »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.03.2011 um 18:50:47
 
Die Tatsache, dass du einen Reispass für Ausländer zeigt auch, dass man dir nicht zumutet, einen Nationalpass zu bekommen. Deshalb würde ich es nochmal bei EBH versuchen ob sie sich nicht mit der Aussage des Zeugen oder deiner Eltern zufrieden geben sofern keine Möglichkeit der Idenditätsklärung besteht. Als Libanese bräuchtest du eh keine Entlassung aus der Sta. zu betreiben.

Um als Staatenloser behandelt zu werden, bräuchtest eine Bestätigung darüber, dass du die libanessische Staatsangehörigkeit nicht oder nicht mehr besitzt.
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Eliot
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Antwort #7 - 16.03.2011 um 11:43:58
 

Ja, das ist ja meine WUT die ich habe. Einerseits akzeptieren die, die Aussage um einen Reisepass zu vergeben, aber sie akzeptieren es nicht um mich einen Schritt weiter gehen zu lassen und eingebürgert zu werden. Das haben wir schon mehrfach, auch mit Anwalt versucht.

Ohne die Nachweise keine Einbürgerung, nur wie soll ich mir so eine perspektive im Leben aufbauen? Das ist doch keine Zukunft, nicht für mich und auch nicht für meine Familie.
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davith
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Antwort #8 - 17.03.2011 um 20:09:18
 
Also um die Fragen richtig beantworten zu können, muss man wissen nach welchem §§ Dir ein Reisepass erteilt wurde und was genau die Einbürgerungsbehörde velangt. Ich gehe dabei davon aus, dass Du die sonstigen Voraussetzungen § 10 StAG erfüllst.
Hast Du ein schriftliches Einbürgerungsantrag gestellt? Hast Du ein Ablehnungsbescheid bekommen?
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schweitzer
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Antwort #9 - 17.03.2011 um 20:52:32
 
davith schrieb am 17.03.2011 um 20:09:18:
muss man wissen nach welchem §§ Dir ein Reisepass erteilt wurde


Da gibt es eigentlich nichts besonderes zu wissen - die Ausstellung eines Reiseausweises für Ausländer richtet sich nach § 5 AufenthV.

Das schließt ein, dass offenkundig festgestellt worden ist, das es Eliot nicht möglich ist, auf zumutbare Weise einen Nationalpass zu erlangen.

Dass das festgestellt worden ist, heißt nicht, das damit auch "akzeptiert" worden ist oder wird, dass Eliot staatenlos ist.

Der Knackpunkt ist, ob Eliot (ggf. mit anwaltlicher Unterstützung) bereits versucht hat, über die libanesische Botschaft eine Bescheinigung zu erhalten, mittels der "offiziell" erklärt wird, das Eliot die libanesische Staatsangehörigkeit  (noch) besitzt oder eben nicht (mehr) besitzt.

Zumindest den Nachweis eines solchen Versuchs wird man von ihm erwarten, wird man für zumutbar halten.

Wie weit im Einzelnen im Kontext des "Nachweises von Staatenlosigkeit" das Kriterium der Zumutbarkeit zu fassen ist, müsste mal ein Experte erläutern (wobei man sicher berücksichtigen muss, dass dabei einzelfallbezogen Differenzierungen möglich sein können).

davith schrieb am 17.03.2011 um 20:09:18:
Hast Du ein schriftliches Einbürgerungsantrag gestellt?


Das hat Eliot doch eigentlich beantwortet:

Eliot schrieb am 10.03.2011 um 11:50:15:
Als ich gestern durch die Beamtin für Einbürgerungszwecke erfahren hatte, das es nicht möglich sei ohne Pässe und Papiere aus der Heimat, eingebürgert zu werden


Nach so einer Aussage hätte ich es auch für nicht sinnvoll gehalten, einen Einbürgerungsantrag zu stellen. Die Kosten für die Ablehnungsentscheidung kann man sich sparen.


=schweitzer=
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davith
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Antwort #10 - 21.03.2011 um 21:14:04
 
Ohne einen schriftlichen Bescheid kann man kaum gegen eine Ablehnungsentscheidung vorgehen. Außerdem wird die Sachbearbeiterin dabei der Fall genauer ansehen als nur in einem kurzem Gespräch.

Ich halte es auch für ziemlich schwierig die Staatenlosigkeit nachzuweisen. Aber es kommt ja auch eine Einbürgerung unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit in Frage.
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Odysseus
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... grinsend grüßt der
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Antwort #11 - 22.03.2011 um 07:46:26
 
Hast Du einen Reiseausweis nach Artikel 28 des Abkommens vom 28. Juli 1951 über die Rechtstellung der Flüchtlinge?
(steht vorne auf dem RA drauf)
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