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Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit (Gelesen: 5.468 mal)
Natalya67
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung für Ukrainerin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit
01.03.2011 um 15:18:34
 
Hallo, ich habe seit 5 Jahren eine Einbürgerungszusicherung. Die Ausbürgerung konnte ich bisher nicht vollziehen, da ich nicht im ukrainischen Konsulat registriert bin, obwohl ich das seit Jahren versuche. Dort schikaniert man mich aber immer wieder, und will immer neue Unterlagen von mir haben.

Hintergrund: Ich bin in Deutschland seit 10 Jahren verheiratet und habe mit meinem deutschen Ehemann eine 7-jährige Tochter.

In der Ukraine bin ich geschieden, dort habe ich einen volljährigen Sohn und eine minderjährige Tochter, die bei ihrem Vater leben. Mein leiblicher Vater gilt als verschollen, meine Mutter ist verstorben.

Da mein Mann beruflich viel unterwegs ist, sorge ich als Hausfrau für unsere Tochter.

Nun zu meiner Frage:
Ich habe von einem Urteil des OVG NRW, Urteil vom 25.09.2008 - 19 A 1221/04  gelesen, dass für nicht konsularisch registrierte Auslandsukrainer es regelmäßig im Sinne der 2. Alternative des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 StAG unzumutbar ist, ihre Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.

Kann man sich auf dieses Urteil berufen und wird das von den zuständigen Ordnungsämtern der Kreise  auch praktiziert ?

Ich möchte gerne eine Einbrügerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit erreichen.
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jammie
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Antwort #1 - 03.03.2011 um 10:05:22
 
1. Hast du Beweise, dass das Konsulat von dir innerhalb 5 Jahren immer neue Unterlagen anfordert?
2. Bist du aus der Ukraine ordentlich abgemeldet?
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Natalya67
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Staatsangehörigkeit: Ukraine
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Antwort #2 - 05.03.2011 um 09:01:37
 
zu 1.) Nein beweisen kann ich es nicht. Als ich das letzte Mal beim Konsulat in Hamburg war, hatte ich alle Unterlagen dabei, die vorher gefordert wurden.  Und dann hat man auf einmal wieder andere Unterlagen von mir gefordert, die ich nur direkt in der Ukraine besorgen kann.

zu 2.) Nein, ich habe mich bei meiner Heirat nicht abgemeldet. Ich wusste damals nicht, dass ich das machen musste.

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jammie
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Antwort #3 - 05.03.2011 um 11:45:58
 
Dann ist es schwierig, denn du darfst dich beim Konsulat anmelden (mit dem Wohnsitz in Deutschland, "ПМЖ"), wenn du aus der Ukraine abgemeldet bist.
Dann, wenn du in der Ukraine eine minderjährige Tochter hast, bist du gesetzlich verpflichtet, dich um sie zu kümmern. Und das erschwert die Situation.
Aber...
Du brauchst doch die Beweise. Einfach so sagen, dass das Konsulat dich schickaniert, kannst du bei EBH nicht. Natürlich geht es um die Nichttätigkeit. Das Konsulat sollte dir im Prinzip helfen, dich in der Ukraine abzumelden und dann dich anmelden. Wenn es nicht ginge, müsste dich das Konsulat informieren, warum und was du tun musst. Ich weiß, das wird oft nicht getan (oder wird nie getan). Du musst aber alle Kopien und Formulare per Einschreiben schicken, mit der Frage, was sie noch brauchen; die Quittung aufbewahren, das ist dein Beweis. Dann nochmals - noch die Nachfrage, die Quittung aufbewahren. Dann Fax schicken, die Kopie mit dem Datum aufbewahren.
In diesem Fall sieht man, dass du keine Rückmeldung bekommst.
Das wird definitiv nicht stören. Deine EBH muss doch sehen, dass du dich um die Entlassung aus der ukrainischen Staatsangehörigkeit wirklich bemühst und das nicht klappt. Das zeigt auch, dass du beim Konsulat nicht angemeldet bist, das versuchst  und das auch nicht klappt.

Ich bin kein Profi im Bereich, habe nur etwas Erfahrung (und zwar unter einfacheren Bedingungen, da ich beim Konsulat angemeldet war), weiß aber, dass Du in deiner Situation wirklich Beweise brauchst. Ob Du einen Rechstanwalt auch  brauchst (vielleicht sogar in der Ukraine auch), kann ich leider nicht sagen.
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Antwort #4 - 05.03.2011 um 13:49:27
 
jammie schrieb am 05.03.2011 um 11:45:58:
Das zeigt auch, dass du beim Konsulat nicht angemeldet bist, das versuchstund das auch nicht klappt.

Soweit mir bekannt ist, wird das Konsulat nicht für Dich tätig, solange Du nicht ordnungsgemäß in der Ukraine ab- und hier beim Konsulat angemeldet bist.
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Antwort #5 - 05.03.2011 um 14:43:29
 
Das Konsulat muss das aber mitteilen; wenn es nicht gemacht wurde, ist es nicht gut.
(Natürlich kann ich nicht wissen, welche Unterlagen verlangt wurden. Wenn es eine Abmeldung aus der Ukraine wäre, hätten die konsularischen Mitarbeiter Recht.)
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Antwort #6 - 05.03.2011 um 18:27:05
 
Natalya67 schrieb am 01.03.2011 um 15:18:34:
Hallo, ich habe seit 5 Jahren eine Einbürgerungszusicherung. Die Ausbürgerung konnte ich bisher nicht vollziehen, da ich nicht im ukrainischen Konsulat registriert bin, obwohl ich das seit Jahren versuche. Dort schikaniert man mich aber immer wieder, und will immer neue Unterlagen von mir haben.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.09.2017 um 22:16:44
 
Hat es geklappt mit der Einbürgerung?
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Antwort #8 - 20.09.2017 um 09:26:47
 
Wenn Du diese Frage in jedem längst versandeten Thread stellen willst, hast Du aber viel zu tun. ...
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