Saxonicus schrieb am 31.01.2011 um 19:12:42:Innerhalb der Schengenstaaten.
Sorry, Saxonicus, das war mein Fehler. Danke für Korrektur.
Bei mir (Ukraine) lief es so:
1. Ich bekomme ein Schreiben aus dem Konsulat mit der Mitteilung, dass ich aus der UA Staatsangehörigkeit entlassen wurde. In diesem Schreiben wird mir auch mitgeteilt, dass ich meinen Reisepass abgeben und eine Bescheinigung bekommen muss. Die Bescheinigung kostet (weiß genau nicht mehr) etwa 12 €. Übrigens, nach einem Monat wird mein Reisepass als ungültig erklärt. So steht es im Schreiben.
2. Schritt 1. Ich gehe zu
ABH und bekomme einen Ausweisersatz (nach dem Wunsch, Reisepass für Ausländer; mir ist zuerst wichtig, dass ich ganz schnell irgendein Dokument bekomme).
3. Schritt 2. Ich überweise das Geld, nehme die Quittung und das Pass, fahre zum Konsulat, gebe das Pass ab (tausche gegen die Bescheinigung).
4. Schritt 3. Ich lasse die Bescheinigung übersetzen und bringe alle nötige Dokumente (z.B. Einkommennachweise) zu
EBH. Natürlich ist es besser, wenn ich zum Zeitpunkt, wann ich die Entlassungsbescheinigung bekomme, alle nötige Papiere vorbereitet habe. (Wenn Du z.B. Einbürgerungstest noch nicht gemacht hast - nachfragen und machen, das wird von dir sowieso verlangt; optimal ist, das zu erledigen, - falls noch nicht erledigt, - bevor Du das Schreiben von Konsulat bekommst. Einbürgerungszusicherung befreit vom Einbürgerungstest nicht!).
5. Schritt 4. Kein Schritt, einfach warte. (bei mir 17.12.09 - 26.02.10) Natürlich kannst du auch
EBH anrufen und nachfragen.
6. Schritt 5, wenn Du deinen Namen ändern willst, bereite Geburtsurkunden vor, mit der gültigen übersetzung.
7. Schritt 6, wenn alles fertig ist, Personalausweis und Reisedokument bestellen (in meinem Fall alles war innerhalb 3 Wochen fertig).
Dieses Workflow hat den Vorteil, dass Du niemals (oder fast niemals) ohne Ausweis läufst. Selbst als Du eingebürgert wirst, kannst Du vorläufige Dokumente bestellen (was weitere Kosten verursacht, entscheide also selber). Und wenn Du vor der Einbürgerung reisen willst (musst), kannst Du beim Bedarf das Visum ins Reisedokument für Ausländer kleben lassen.
P.S. Reisedokument kannst Du bestellen, wenn du Einbürgerungszusicherung hast, sogar vor der Ausbürgerung. Das Dokument bietet aber (meine Meinung nach) keine Vorteile gegenüber deinen russischen Reisepass. Es sei denn, Du verlierst das Dokument im Ausland. Denn Reisedokument ist mit dem deutschen Reisepass nicht vergleichbar, und Du darfst nicht sogar in Russland/Ukraine ohne Visum fahren. Und dein Niederlassungserlaubnis wird in deinem russischen Pass als ungültig gestempelt. Aber: Du hast diese Möglichkeit (zumindest in Dortmund, NRW funktioniert das reibungslos).