Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:Tolle angelsächsische Logik, erst wird genau erklärt, dass das Family permit kein Visum ist, dann findet sich der Antrag doch unter "Visa application".
Ja das ist VAF5. (visa application form)
Die Logik ist die Unterscheidung von EC, was EC general visitor oder EC LLTE oder EC ILE sein könnte.
EC - entry clearance: alles was zur Einreise
gemäß nationalem Recht berechtigt
EC - general visitor: das gleiche wie ein Schengen-C Visum, also ein Besuchervisum
LLTE - limited leave to enter: "Aufenthaltsvisum", aus deutscher Sicht sowohl das Schengen-D visum als auch die
AE, beide gleichzeitig erteilt, gleiche Vignette
ILE - indefinite leave to enter: "dauerhaftes Aufenthaltsvisum", hätte Deutschland sowas, wäre es eine im Ausland erteilte
NE.
Denn im Fall des EEA FP hängt es vom EU-Familienangehörigen ab, nicht von Erfüllung der nationalen Kriterien. So kann man, wenn man in GB bleibt, dann eine Aufenthaltskarte im Inland beantragen wie nach 2004/38 vorgesehen.
(Mit britischen Aufenthaltstiteln muss man eben nicht erst mit Visum einreisen und dann
AE bekommen, das Aufenthaltsvisum ist beide.)
Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:enauen Reisedaten wissen wir noch nicht, wir wollten eigentlich zum Jahreswechsel hinfliegen, ich befürchte aber, das wird zu knapp. Kann man einfach das frühestmögliche Hin- und spätestmögliche Rückflugdatum angeben, auch wenn man dann den Zeitraum nicht ganz ausschöpft?
Das EEA FP ist immer sechs Monate ab Erteilung gültig. Du kannst ruhig Daten innerhalb der nächsten sechs Monate angeben.
Einzelne EC Hubs (entry clearance hubs, also Bearbeitungsstellen) sind im Rahmen des Ermessens bereit, die nationalen Regelungen auf Anfrage anzuwenden - das Ding kann drei Monate im voraus erteilt werden, Einreise erst danach (aber dann für sechs Monate ab Gültigkeit) möglich.
Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:Auslandsreisen der letzten 10 Jahre: Reicht es, nur "groessere" Reisen anzugeben (mit Visum im Pass)? Wir wohnen in Schweizer Grenznähe und fahren ca. einmal pro Woche mal rüber. Ausserdem war meine Frau ca. 20 mal in ihrem Heimatland, kann sich an genaue Daten aber nicht mehr erinnern. Sollen wir tatsächlich ca. 3 Din-A4 Seiten als Anhang angeben.
Gib an, was der ECO (entry clearance officer) selbst merkt anhand der Visen oder anderer Dokumente.
Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:Government employment: Meine Frau war in ihrem Heimatland eine Zeitlang als Lehrerin tätig, hat aber keine Nachweise hier. Kann man das weglassen? Ich sehe die Relevanz für das permit nicht.
Wenn sie "civil servant" (Beamte) war soll sie es angeben, dann würden aber Nachweise vorliegen bzw. zu beschaffen sein.
Bei Falschangaben hat man mit einer (manchmal rechtswidrigen) Ablehnung zu rechnen.
Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:Wie weit müssen wir unsere finanziellen Verhältnisse offenlegen. Mein Arbeitseinkommen sollte für uns beide locker reichen. Ich habe keine Lust, meine Liechtensteiner Kontoverbindung offenzulegen Zwinkernd.
Zeige das, was für den geplanten Aufenthalt reicht. (Weglassen weiterer Angaben ist keine Falschangabe nach britischem Recht.)
Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:24:32:Zum Schluss noch eine böse Überraschung Traurig: Am Ende des Antrags steht, dass meine Frau in jedem Fall persönlich beim Konsulat vorsprechen muss. Ist das so? Auf der Seite
http://www.ukvisas.gov.uk/en/ecg/eunationalsschemes/eeafamilypermit#22134844 steht aber, dass das nur bei Zweifeln am Familienstatus oder dem Reisezweck nötig ist. Wir sind seit 7 Jahren verheiratet mit deutscher Urkunde. Ein Scheineheverdacht sollte damit doch wohl ausgeschlossen sein?
Sie muss vorsprechen, wegen der "Biometrics" (Fingerabdruck)
Im von dir zitierten Dokument geht es um Interviews, das ist etwas anderes und solange ihr zusammenlebt ist nicht damit zu rechnen.
Mike65 schrieb am 12.12.2010 um 12:33:04:noch ein Nachschlag: Es wird nach der "National Registration Certificate" meiner Frau und nach meiner "National Insurance Number" gefragt. Was ist das? Niederlassungserlaubnis? Krankenversicherungsnummer?
Registration Certificate heißt Freizügigkeitsbescheinigung. Nur relevant, wenn der EU-Bürger schon in GB lebt und eine hat (ist nicht obligatorisch). Feld leer lassen.
National Insurance number ist eine Art "Personennummer" für soziale Leistungen usw. Leer lassen.