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Visum für GB für Nicht-EU-Bürger mit deutscher Ehefrau (Gelesen: 26.772 mal)
Sofie598
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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31.10.2010 um 21:08:36
 
Hallo!

Ich stell das mal hier rein, in der Hoffnung, dass jemand schon damit Erfahrungen gemacht hat - auch wenn es nicht um deutsches Recht geht.
Mein Mann und ich überlegen, einen Kurztrip (2 Tage) nach Großbritannien zu machen. Er ist Bosnier und hat eine AE nach §28,1, für ein Jahr. Das heißt, er braucht ein Visum für GB. Allerdings ist mir nicht klar, welches, und ein Anruf bei der Visa-Hotline kostet günstige 2 Euro pro Minute...
Es gibt ein normales Touristenvisum, das relativ teuer ist und für einen Kurztrip einfach nicht lohnt. Aber es gibt wohl noch eine andere Möglichkeit, wenn ich das richtig verstehe:

"If you are the spouse, partner or child of a citizen of the European Economic Area (EEA) [wo Deutschland dazugehört] or citizen of Switzerland you may qualify for a European Economic Area Family Permit rather than a visa. The European Economic Area Family Permit is issued free of charge. To qualify you must be:

    * A non-European Economic Area citizen family member
    * Travelling with the European Economic Area family member or to join them if they are already in the UK. "

Würd das für meinen Mann gehen? Oder geht es da nur um Familiennachzug? Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, ob es einfach zu bekommen ist?
Über Rat würde ich mich freuen - ich hab bis jetzt leider keine anderen Informationen dazu gefunden. Aber vielleicht wisst ihr was?

Sofie


Daddys' Änderung:
Ist zwar kein deutsches, wohl aber europäisches Recht... von daher mal hierher verschoben... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 31.10.2010 um 21:51:33 von Daddy »  
 
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Antwort #1 - 31.10.2010 um 21:56:08
 
Bei gemeinsamer Reise ist das das richtige Visum für ihn.

Der Aufwand für ein UK-Visum ist für einen Zweitagestrip unverhältnismäßig hoch:persönliches Erscheinen im Konsulat, detaillierte Beantwortung eines Katalogs von an die 100 Fragen, "Porto"-Gebühren von ca. 20€, ...
Paris,Lissabon oder Stockholm sind auch sehr schön...
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Antwort #2 - 31.10.2010 um 22:25:51
 
Sofie598 schrieb am 31.10.2010 um 21:08:36:
Es gibt ein normales Touristenvisum, das relativ teuer ist und für einen Kurztrip einfach nicht lohnt. Aber es gibt wohl noch eine andere Möglichkeit, wenn ich das richtig verstehe:

Wenn dein Mann zusammen mit dir reist, so geniesst er von dir abgeleitete Freizuegigkeit. Dann koennt ihr fuer ihn einen EEA Family Permit (Application form VAF5) beantragen. Diesen gibt es kostenlos, jedoch muesst ihr fuer UK leider ein recht langes Formular ausfuellen.

Informationen zum EEA Family Permit gibt es hier und die Seite mit den Visa Formularen gibt es hier. Ihr koennt das Formular aber auch online ausfuellen. In Deutschland werden Antraege ueber die Firma Worldbridge bearbeitet, auf deren Webseite gibt es weitere Infos.
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Sofie598
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Antwort #3 - 01.11.2010 um 12:24:45
 
Vielen Dank für die Antworten!
WorldBrigde hatte ich schon gefunden, war aber eben unsicher, ob diese EEA Family Permit für uns das richtige ist.
Da der Aufwand aber offensichtlich wirklich sehr hoch ist, werden wir uns wohl für denKurztrip eine andere schöne europäische Stadt aussuchen und vielleicht später mal eine längere Reise nach GB machen...
Danke nochmal!
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Antwort #4 - 05.11.2010 um 19:16:22
 
Sofie598 schrieb am 01.11.2010 um 12:24:45:
Da der Aufwand aber offensichtlich wirklich sehr hoch ist, werden wir uns wohl für denKurztrip eine andere schöne europäische Stadt aussuchen und vielleicht später mal eine längere Reise nach GB machen...
Danke nochmal!

Warum ist das Aufwand sehr hoch?

Einfach ihre zwei passports, eine Eheurkunde, ein par photos, und das application eingeben.

Das "EEA Family permit" solte schnell und kostenlos Aufgestelt sein.

http://eumovement.wordpress.com/2007/04/15/requirements-for-a-short-stay-visa-fa...
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Die Richtlinie 2004/38/EG legt die meisten Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte (sowohl für EU-Bürger als auch für deren Familien aus Nicht-EU-Staaten) fest.  http://eumovement.wordpress.com/
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Antwort #5 - 05.11.2010 um 20:22:14
 
EuroMover schrieb am 05.11.2010 um 19:16:22:
Warum ist das Aufwand sehr hoch? 

...und die Reise nach Düsseldorf zum zuständigen britischen Konsulat kostet u.U. mehr als der geplante Besuch in GB.

Wir selbst und auch viele unserer binationalen Bekannten haben auf Grund der umständlichen Verfahrensweise zur Erlangung des Family Permits bisher auf diese Reise verzichtet. Im Schengenraum gibt es genügend andere interessante Reiseziele, die ohne diesen bürokratischen Aufwand besucht werden können.   

War auch schon mal Thema hier im Forum:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1285785453/4#4
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« Zuletzt geändert: 05.11.2010 um 20:36:43 von Saxonicus »  

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Antwort #6 - 05.11.2010 um 20:35:54
 
Saxonicus schrieb am 05.11.2010 um 20:22:14:
...und die Reise nach Düsseldorf zum zuständigen britischen Konsulat kostet u.U. mehr als der geplante Besuch in GB.

Ja ok!

Es gibt auch das moglicheit ohne visum (aber mit Eheurkunde): http://eumovement.wordpress.com/2010/08/04/no-visa-but-still-want-to-travel/ aber das funktioniert best im Auto oder Zug.
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Die Richtlinie 2004/38/EG legt die meisten Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte (sowohl für EU-Bürger als auch für deren Familien aus Nicht-EU-Staaten) fest.  http://eumovement.wordpress.com/
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Antwort #7 - 05.11.2010 um 20:41:02
 
EuroMover schrieb am 05.11.2010 um 20:35:54:
Es gibt auch das moglicheit ohne visum (aber mit Eheurkunde): http://eumovement.wordpress.com/2010/08/04/no-visa-but-still-want-to-travel/ aber das funktioniert best im Auto oder Zug. 

...und mit einem bißchen Glück hängst Du dann einige Stunden am Kontrollpunkt rum, bis die britischen Grenzwächter Dir dann endlich irgendwann das Visum erteilen.
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Antwort #8 - 06.11.2010 um 17:56:24
 
EuroMover schrieb am 05.11.2010 um 19:16:22:
Warum ist das Aufwand sehr hoch?

Einfach ihre zwei passports, eine Eheurkunde, ein par photos, und das application eingeben.

Das "EEA Family permit" solte schnell und kostenlos Aufgestelt sein.


Wir müssten zwar nicht nach Düsseldorf fahren, sondern könnten das auch hier in München erledigen, aber ganz so einfach scheint das trotzdem nicht zu sein, WorldBridge möchte weitaus mehr sehen, und das auch noch in englischer Übersetzung:
http://www.ukvisas.gov.uk/resources/en/docs/1903073/supportingdocseeafamily

Ein paar Stunden an der Grenze können wir bei einer zweitägigen Reise schlecht einplanen - da bliebe ja dann fast gar keine Zeit mehr in GB. Außerdem ist mir das, denke ich, zu unsicher.
Wir warten einfach, bis mein Mann EU-Bürger ist - und bis dahin schauen wir uns andere Städte an.
Aber danke!
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Antwort #9 - 07.11.2010 um 14:42:41
 
Sofie598 schrieb am 06.11.2010 um 17:56:24:
Außerdem ist mir das, denke ich, zu unsicher.


Diese Bestimmung, §5(4) der Richtlinie, wurde in GB richtig umgesetzt, Reg 11(4), und wird meistens richtig angewendet, ist aber nicht garantiert.

Sehr viel, was für ein EEA Family Permit verlangt wird, ist rechtswidrig. Dennoch, wenn man manche Dokumente nicht einreicht wird der Antrag abgelehnt. Somit ist eure Entscheidung verständlich.

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Antwort #10 - 07.11.2010 um 18:15:56
 
Sofie598 schrieb am 06.11.2010 um 17:56:24:
Ein paar Stunden an der Grenze können wir bei einer zweitägigen Reise schlecht einplanen

Mutly schrieb am 07.11.2010 um 14:42:41:
Reg 11(4), und wird meistens richtig angewendet, ist aber nicht garantiert. 

Wir haben das letzten Monat mal in der Praxis ausprobiert. Bei uns ging es recht schnell ueber die Buehne. (Hier unser Erfahrungsbericht.) Aber ohne EEA Family Permit gibt es in der Tat keine Garantie; verstaendlich, dass ihr da lieber warten wollt.
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Antwort #11 - 08.11.2010 um 16:50:46
 
Sofie598,

Das List von Documents ( http://www.ukvisas.gov.uk/resources/en/docs/1903073/supportingdocseeafamily ) is sehr Komisch.   Es ist EINE list zusammen fur viele verschiedene applications moglichkeit.  Nicht nur Ehepaar, auch "Dependent Ascendant"

Zitat:
It is not a list of documents that you must submit. We do not expect you to provide all of the documents listed below, it is for you to decide which documents are most relevant to your application.

Zitat:
Information about your finances and employment
You can submit any of the following financial documents

usw...

In realitate, sie mussen nur abgeben:
1 EU reisepass oder Auswise
1 nicht-EU reisepass
1 Eheurkunde
1 photo
1 application formular

Sie mussen keine ausgabe uber Ihre Arbeit oder Gehalt geben.   It is "not material to a decision in this case".


Mutly schrieb am 07.11.2010 um 14:42:41:
Sehr viel, was für ein EEA Family Permit verlangt wird, ist rechtswidrig.

Ja, aber es ist 100% optione, und so nicht rechtswidrig.  England konte fragen ober Ihre unterhosen grosse.  Aber es ist eine (Bloode) frage und eine antwort ist einfach optional.

http://ec.europa.eu/justice/policies/citizenship/docs/guide_free_movement_low_de... (Seite 11) hast eine bischen mehr.
Zitat:
Welche Dokumente benötigen sie?
Das Recht Ihrer Drittstaatsfamilienangehörigen auf Einreise leitet sich aus der familiären
Beziehung zu Ihnen als Unionsbürger ab. Die Konsulatsbeamten dürfen von ihnen
nicht mehr verlangen als einen gültigen Reisepass sowie ein Dokument, das die
familiäre Beziehung zu Ihnen belegt, beispielsweise eine Heirats- oder Geburtsurkunde
und gegebenenfalls eine Unterhaltsbescheinigung. Deshalb darf von ihnen auch nicht
verlangt werden, dass sie Bahn- oder Flugtickets, Arbeitsbescheinigungen, Lohn- oder
Gehaltszettel, Kontoauszüge, Nachweise über das Vorhandensein einer Unterkunft und
Existenzgrundlage, ärztliche Attests oder sonstige vergleichbare Unterlagen vorlegen.


(Sorry my written German is pretty rough!)
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Antwort #12 - 08.11.2010 um 23:26:30
 
Euromover, das stimmt nicht. Zwar findet man die tatsächlichen Voraussetzungen unter EUN2.4, aber:

Fehlen die Angaben zur Finanzen und Unterkünften, so wird der Antrag wahrscheinlich abgelehnt, auch wenn diese sonst keine Rolle spielen. Fehlt eine Antwort, kann der Antrag abgelehnt werden. Das ist die rechtswidrige Praxis, ebenfalls manchmal sogar Vergleiche durch ECOs zu den nationalen MAA-Reglungen. ECOs (entry clearance officers) in Deutschland und Westeuropa sowie beim UK EC Hub New York sind allgemein besser, aber trotzdem.

Nicht unmöglich ist sogar der Versuch, Regulation 12(1)(b)(ii) anzwenden, trotz dass diese seit EuGH Metock bekanntlich rechtswidrig ist, ZH (Afghanistan) v Secretary of State for the Home Department [2009] EWCA Civ 1060

Bei weiteren Fragen zum EEA FP kann man sich beim UK Resident Immigration Forum anmelden und fragen bzw. die Suchfunktion benutzen, da schon einiges dazu geschrieben wurde, zur Rechtslage und zur Praxis seitens des FCO (Foreign and Commonwealth Office, Außenministerium.)

Ist der Antragsteller im Inland und beantragt er eine Aufenthaltskarte (residence card, Formular EEA2), so gibt es diese Probleme nicht.
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Antwort #13 - 11.11.2010 um 21:11:31
 
In meine efarung, man muss nicht alle fragen antworten.  Meine Frau hat eine Irishsche visum gebrauched.  Wir haben nichts uber Arbeit, gehalt, Irische Reiseziel, usw.. genatworted.   Die Irishe had auf der Website gesagt: "All questions must be answered or the application will be refused."  But the visa was not refused, and we went to Ireland!

Mutly schrieb am 08.11.2010 um 23:26:30:
Zwar findet man die tatsächlichen Voraussetzungen unter EUN2.4

Zitat:
EUN2.4 What are the requirements for issuing an EEA family permit?

In assessing an application, the ECO should be satisfied that:

   1. the applicant is the family member of the EEA national (marriage certificate, birth certificate or other evidence of family link)
   2. the EEA national is residing in the UK in accordance with the EEA Regulations (as qualified person if more than 3 months) and the non-EEA national is joining them; or
      the EEA national intends to travel to the UK within 6 months and will have a right to reside under the Regulations on arrival, and the non-EEA national will be accompanying or joining the EEA national; and
   3. if applying as a spouse or civil partner, there are no grounds to consider that the marriage or civil partnership is one of convenience (see Annex ….); and
   4. if applying as dependent family members (dependent children 21 and over and dependent relatives) they are dependent on the EEA national or the EEA national’s spouse or civil partner; and
   5. neither the applicant nor the EEA national should be excluded from the UK on the grounds of public policy, public security or public health.

It is important not to test overall intentions in assessing applications for an EEA family permit. Also, there is an initial right of residence for 3 months, which means that an EEA national does not have to be exercising a treaty right immediately on arrival in the UK.

EUN2.4 verflichted nicht das alle Frage antorted muss.   Andere fragen habben nichts mit (1) (2) (3) und (5) zu tun!

Shau www.ukvisas.gov.uk an:
What supporting documents should my family members include with their application?
Zitat:
They should include all the documents they can to show that they qualify for an EEA family permit.

As a guide they should include:

    * a copy of your EEA national passport (endorsed by your embassy in the country of application); and
    * proof of their relationship to you (for example, their birth certificates or marriage certificate); and
    * a letter from you declaring that you are travelling with them or that they are joining you in the UK.

..../ und dan mehr, aber nicht zu tun mit eine Ehepaar im Urlaub /....
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Antwort #14 - 11.11.2010 um 21:43:41
 
EuroMover schrieb am 11.11.2010 um 21:11:31:
Also, there is an initial right of residence for 3 months, which means that an EEA national does not have to be exercising a treaty right immediately on arrival in the UK. 


Hast du EUN2.4 doch gelesen?

Zitat:
the EEA national is residing in the UK in accordance with the EEA Regulations (as qualified person if more than 3 months) and the non-EEA national is joining them; or


Beachte auch das "or", das ist kein "and".

EuroMover schrieb am 11.11.2010 um 21:11:31:
In meine efarung, man muss nicht alle fragen antworten.


Belege bitte. (Britische, nicht irische.) Und, bei welchem VAC und unter welchen Umständen?
Es wäre zu hoffen, dass Anträge immer öfter richtig bearbeitet werden, aber erstmal wären eben Belege interessant.
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