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Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland (Gelesen: 8.558 mal)
Chris_
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i4a rocks!


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19.10.2010 um 14:28:46
 
Hallo
Hab folgendes Problem.
Lernte 2003 meine Verlobte in der Ukraine kennen. Danach habe ich sie nach Deutschland mit Geschäftsvisum mitgenommen. Wir entschlossen dann zu Heiraten was allerdings Probleme bereitete. Sie ist geschieden hat 2 Kinder ihr Man hat das Sorgerecht. Wegen erforderlichen Papieren welche nicht so einfach zu erhalten waren verzweifelte ich und wir beschlossen das wir auswandern. Wir wollten einfach zusammen bleiben. Wir gingen nach Thailand mit allen Ersparnissen. Meine Verlobte hatte Glück und fand eine feste Stelle in einem Kindergarten um Englisch zu unterrichten. Bei mir war es problematischer ich bekam nur Aushilfsjobs. Ich geriet damit in ein Jahrelanges bangen um Visumerteilungen/Verlängerungen alle 2 bis 3 Monate. Letzteres wurde mein Visum für Thailand nicht mehr verlängert so das ich weder genügend Geld für Rückkehr hatte noch konnte ich mich trennen. Meine Gesundheit gab mehr und mehr auf. Letztes Jahr im Oktober bin ich dann nach Deutschland zurückgekehrt um die Sache mit Heirat und neuem Mut anzugehen. In Thailand wo wir es versuchten klappte es wegen Heiratsfähigkeitszeugnis und damit erforderlichen Papieren meiner Verlobten nicht die sie von dort aus nicht beschaffen konnte. Nach Ankunft in Deutschland wurde bei mir eine erschreckende Diagnose vom Arzt mitgeteilt. Ich war danach 3 Monate im Krankenhaus und über 6 Monate krank geschrieben. Erhalte Harz 4 seit Rückkehr/Ankunft. Meine Verlobte gelang es die erforderlichen Papiere zur Heirat in Deutschland komplett zu bekommen. Nunmehr muss ihre alte Scheidung anerkannt werden. Dazu bekam ich vom Oberlandesgericht eine Entscheidung in der steht das diese erst nach Ablauf von 6 Monaten wirksam wird da wir keine Adresse ihres Exehemanns haben (Syrier). Das wäre dann erst im Februar. Ich habe bereits eine Vollmacht zur Anmeldung der Eheschliessung doch das Standesamt wird das erst nach Anerkennung der Scheidung entgegennehmen.
Ich steh vor folgenden Problem. Auch wenn meine Eltern mit ihren Rentenbescheid  die Verpflichtungserklärung abgeben ist es sehr wahrscheinlich das kein Visum erteilt wird was ich von der Ausländerbehörde erfahren habe. Wäre es ratsam gleich einzuplanen in der Ukraine, der Heimat meiner Verlobten zu Heiraten dann mit Familienzusammenführung versuchen ein Visum zu bekommen? Die Ausländerbehörde sagt zwar das auch dies abgelehnt werden kann und nimmt mir fast alle Hoffnungen das wir endlich heiraten können. Zudem drängt mich die Zeit da mir eine über 6 monatige Chemotherapie bevorsteht und zwei Kliniken der Meinung sind das wegen Depressionen und anderen ich das erst angehen sollte wenn ich das mit der Heirat durch habe so das meine Verlobte hier ist. Könnt ihr mir einen Rat geben ich mach mich mit den Problemen fertig. Sehe mich selbst in der Ukraine sitzen ohne Einkommen und Krankenversicherung. Seit dem ich zurück in Deutschland bin und wir praktisch zwangsweise voneinander getrennt wurden die Zukunft nicht gut aussieht bricht in mir die Welt zusammen.  Wir haben in all den Jahren einiges durchgemacht und sind sehr zusammen gewachsen. 
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Antwort #1 - 19.10.2010 um 14:43:33
 
Die Auskunft der Ausländerbehörde ist falsch.
Gemäß § 28 Aufenthaltsgesetz ist die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum. Deine Einkünfte spielen keine Rolle.
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Antwort #2 - 19.10.2010 um 14:48:09
 
Mainzer schrieb am 19.10.2010 um 14:43:33:
Die Auskunft der Ausländerbehörde ist falsch.
Gemäß § 28 Aufenthaltsgesetz ist die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Die Behörde hat hier keinen Ermessensspielraum. Deine Einkünfte spielen keine Rolle.

Da hast du wohl etwas verwechselt Zwinkernd

Einen Anspruch auf ein Visum zur Eheschliessung gibt es nicht, da kommt sehr wohl Ermessen ins Spiel.
Was nach der Eheschliessung ist, ist auch nicht mehr so klar & definitiv, Stichwort: Regelausnahme (tolles Oxymoron)

Wobei letzteres unter diesen umständen wohl nicht wirklich zur Debatte stehen sollte (imho), kann mir nicht wirklich vorstellen dass es für den TS zumutbar wäre in der Ukraine zu leben und sich dort behandeln zu lassen.

Chris_,

Sicherheiten kann dir hier keiner geben, versuchen musst du des schon selber, problematisch ist imho das Visum zur Eheschliessung, wenn ihr erstmal verheiratet seid, sollte es möglich sein  gemeinsam in D zu leben.
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Antwort #3 - 19.10.2010 um 14:52:24
 
Mainzer meinte wohl, wenn die Heirat in der Ukraine erfolgt
ist.

Möglicherweise würde die ABH nicht wegen des fehlenden
Einkommens ablehnen sondern wegen der personenstands-
rechtlichen Situation:

Chris_ schrieb am 19.10.2010 um 14:28:46:
Nunmehr muss ihre alte Scheidung anerkannt werden


Der TS sollte dies ggf. konkretisieren/klarstellen.


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Mainzer
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Antwort #4 - 19.10.2010 um 14:53:02
 
Ich hatte ihn so verstanden, dass er in der Ukraine heiraten will und dann seine Frau mittels Visum zur Familienzusammenführuing nach Deutschland holen will.
Abzulehen wäre das nur bei Verdacht auf eine Scheinehe.
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Chris_
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Antwort #5 - 19.10.2010 um 14:54:32
 
Danke für die schnelle Antwort. Familiennachzug also Heirat im Land meiner Verlobten wäre dann die klügere Planung.

Wenn wir versuchen ein Visum zur Heirat zu bekommen was wahrscheinlich abgelehnt wird dadurch jede Menge Zeit und Geld draufgeht (Verlobte wohnt sehr weit weg von der Botschaft), kann eine Ablehnung negative Auswirkungen haben beim zweiten Versuch nachdem wir dann statt in Deutschland im Ausland heiraten würden und mit Familienzusammenführung Visum beantragen würden?

Die Papiere sind in etwa die selben bei Heirat hier wie auch beim erforderlichen Ehefähigkeitszeugniss bei Heirat im Ausland wo wir die Anerkennung der Scheidung nach Ablauf von 6 Monaten abwarten müssen.
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Antwort #6 - 19.10.2010 um 14:58:29
 
Mainzer schrieb am 19.10.2010 um 14:53:02:
Ich hatte ihn so verstanden, dass er in der Ukraine heiraten will und dann seine Frau mittels Visum zur Familienzusammenführuing nach Deutschland holen will.
Abzulehen wäre das nur bei Verdacht auf eine Scheinehe.

Achso Smiley

Chris_,

sieh dir mal Fons' Post an, das mit dem Scheidungsurteil muss vorher geklärt werden, also vor einem Visum zur Eheschliessung.

Zitat:
kann eine Ablehnung negative Auswirkungen haben beim zweiten Versuch nachdem wir dann statt in Deutschland im Ausland heiraten würden und mit Familienzusammenführung Visum beantragen würden?

Nein, keine negativen Auswirkungen bei Ablehnung eines Visums zur Eheschliessung.
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Antwort #7 - 19.10.2010 um 15:01:31
 
Es kommt darauf an:

Wenn ein Visum zum Heiraten wegen "Scheineheverdacht" abgelehnt wird, gilt der Verdacht auch nach einer Heirat in der Ukraine und dem Antrag auf FZF-Visum.

Wenn aber das Visum zum Heiraten abgelehnt wird, weil die VE Deiner Eltern aufgrund eines zu niedrigen Rente (aus Sicht der ABH nicht ausreichend für eventuell entstehende Kosten) abgelehnt wird, ist das für einen späteren Antrag auf ein FZF-Visum völlig egal. Nach einer Heirat braucht Ihr keine VE, weil es darauf bei einem Deutschen nicht ankommt.

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Antwort #8 - 19.10.2010 um 15:11:42
 
Verdacht auf Scheinehe denke ich kommt nicht in Frage dazu können wir 6 Jahre zusammen Leben dokumentieren.

Das mit der Anerkennung des Scheidungsurteils und 6 Monate warten was sich auf § 107 Abs. 6, 7 § 63 Abs 3 Satz 2 FamFG beruft worin ich an der Stelle finde, wenn ich zitieren darf:

"(3) Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses."

würde ich darunter verstehen das die 6 Monate zu lange sind und man eventuell eine Chance hat das zu beschleunigen?
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Antwort #9 - 19.10.2010 um 15:15:54
 
Ich kenne mich mit dem ukrainischen Rechtssystem nicht aus. In Russland ist es so, dass Du, wenn Du einen guten Anwalt hast, der schon einiges erheblich beschleunigen kann. Meine Frau war mit einem Ami verheiratet und ihr Anwalt hat die Scheidung innerhalb von 4 Wochen durchgedrückt.
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Antwort #10 - 19.10.2010 um 15:27:46
 
Die Ukraine verlangt nur das Ehefähigkeitszeugniss legalisiert von der Ukrainischen Botschaft hier in Deutschland. Vor Ort so viel ich weis dann die Heirat anmelden und 3 Monate einberechnen.

Das Problem ist hier vor Ort in Deutschland mit der Anerkennung der alten Scheidung welche beim ausstellen des Ehefähigkeitszeugniss ebenso Voraussetzung ist mit den 6 Monate warten. Standesbeamte meint auch das die 6 Monate evtl. nicht gegeben sind. Kann ich das beschleunigen? Ich finde im Gesetz worauf das verweist, wie oben geschrieben, dass die Frist üblicherweise weniger als 5 Monate beträgt.
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Antwort #11 - 19.10.2010 um 16:45:27
 
Hallo,

also wir haben für die Dokumente 5 Monate gebraucht.
"Nur" ein Ehefähigkeitszeugnis ist gut. Hast Du schon eines?
Um das zu bekommen, brauchst Du erst einmal eine Unmenge Unterlagen von Deiner Frau. Geburtsurkunde, Scheidungsurkunde, Scheidungsurteil, Wohnsitzbescheinigung etc.
Diese ganzen Sachen müssen übersetzt, notariell beglaubigt und
legalisiert werden.

Wenn Deine Frau nicht irgendwo in der Nähe von Kiew oder einem Konsulat, wird das sehr langwierig.
Wir hatten in Kiew eine Agentur beauftragt, die das für uns erledigt hat.

Dann nimmst Du die Unterlagen auf Dein örtliches Standesamt. Die sagen Dir dann dort, welche Unterlagen Du beibringen mußt. Dazu brauchst Du mindestens die Geburtsurkunde, eine Wohnsitzbescheinigung vom Einwohnermeldeamt. Wenn Du dieses Ehefähigkeitszeugnis bekommen hast, wird dieses erst auf der ukrainischen Botschaft für die UA legalisiert.

Mit der Heirat an sich war das so, daß ich eine Bescheinigung vom AG mitgenommen habe, wo geschrieben stand, daß ich nur für den Zeitraum der Eheschließung Urlaub bekomme. Am Dienstag hatten wir alles angemeldet und am Freitag war die Hochzeit.

Gruß Uwe
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Chris_
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Antwort #12 - 19.10.2010 um 17:30:19
 
Hallo

Ja wir haben über ein halbes Jahr gebraucht um das alles zu erledigen. Habe seit August nun alles komplett beglaubigt dato noch legalisiert, übersetzt dann eingereicht. Zunächst ist es so das ihre alte Scheidung anerkannt werden muss. Da erhielt ich eine Entscheidung am 4. August, weil wir vom Exehemann keine Anschrift haben noch wissen wo er sein kann auch Versuche ihm ausfündig zu machen scheiterten. Ihm der Beschluss (Entscheidung) dadurch nicht zugestellt werden kann wird dieser erst nach Ablauf von 6 Monaten anerkannt. Von diesem hängt nun alles ab bevor ich weiter komme. Standesbeamte sagt das ohne die Entscheidung der Anerkennung ihrer Scheidung wir noch warten müssen und ich bekomme weder Ehefähigkeitszeugniss um in der Ukraine zu heiraten noch kann ein Heiratstermin für später gemacht werden.
Danach wird dann die Freistellung vom Ehefähigkeitzeugniss meiner Verlobten erst beantragt.

Ich finde es sehr wage wenn wir versuchen in Deutschland zu heiraten wegen Harz4 Bezug sowie VE welche meine Eltern abgeben würden doch deren Rente ist sehr gering. Auch ein Telefonat mit Ausländerbehörden verlief dazu das es für Visa zur Eheschliessung nicht gut aussieht.

Bin der Meinung ich werde dann doch gleich so planen das wir in der Urkaine heiraten dann verheiratet versuchen ein Visum zu bekommen.
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Antwort #13 - 19.10.2010 um 22:18:57
 
Danke soweit für die Antworten.

Mal eine zusammenhängende Frage. Irgendwo im Internet habe ich neulich gelesen das ein Dokument Namens "Carnet de Touriste" welche die reisende Person selbst abschließen kann eine VE ersetzen kann. Kennt sich damit jemand aus?
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Muleta
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Antwort #14 - 19.10.2010 um 22:33:32
 
Chris_ schrieb am 19.10.2010 um 22:18:57:
Irgendwo im Internet habe ich neulich gelesen das ein Dokument Namens "Carnet de Touriste" welche die reisende Person selbst abschließen kann eine VE ersetzen kann. Kennt sich damit jemand aus?


wie wäre es mit Wikipedia? http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseschutzversicherung

Muleta
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