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Visum zur Eheschliessung mit Harz IV oder Heirat im Ausland (Gelesen: 8.647 mal)
Chris_
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Antwort #15 - 19.10.2010 um 22:56:53
 
Muleta schrieb am 19.10.2010 um 22:33:32:
wie wäre es mit Wikipedia? http://de.wikipedia.org/wiki/Reiseschutzversicherung

Muleta


Danke, ich wusste nicht was das ist.
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Chris_
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Antwort #16 - 22.11.2010 um 19:25:58
 
Kurzes Update zwischenzeitlich.

Verlobte hat jetzt den Deutschtest beim Götheinstitute erfolgreich absolviert und das Zertifikate bekommen.

Gesundheitlich hat man bei mir zudem festgestellt das die Halswirbelsäule erheblich beschädigt ist deshalb werde ich fast wöchentlich mit starken Schmerzmitteln behandelt bis hin zu etlichen Notaufnahmen im Krankenhaus wenn die Medizine nicht mehr hilft.

Mein Arzt hat nun eine Bescheinigung für das Oberlandesgericht verfasst um eventuell die Frist von 6 Monate warten aufzuheben. Ich hoffe das die alte Scheidung dann früher anerkannt werden kann und ich das erforderliche Ehefähigkeitszeugniss bald erhalten kann.

Ich frage mich da alle Ärzte zweifel an meiner Erwebsfähigkeit haben, ob ein Antrag auf Frührente welche dann zwar weit unter Harz 4 läge mögliche Probleme wegen (un)gesicherten Lebensunterhalt der lokalen Ausländerbehörde und anschliessenden Visum zur Famielienzusammenführung etwas daran ändern würde?

Mit anderen Worten statt Harz 4, Anspruch auf Frührente wobei fraglich ist ob ich genügend Jahre eingezahlt habe selbst wenn dann trotzdem Sozialleistungen erforderlich wären
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Antwort #17 - 01.07.2011 um 18:34:38
 
Hallo

Wir sind jetzt verheiratet seit März in der Ukraine.


Ich bin vom Arbeitsamt als arbeitsunfähig krankgeschrieben. Es handelt sich um 3 chronische Erkrankungen die selbst mit maximalen Heilerfolg danach nicht mehr als täglich 3 Std. eine eingeschränkte Tätigkeit zulassen. In dem Dokument das dies bescheinigt steht weiterhin das es sich um gesundheitliche Einschränkungen von Dauer handelt. Eine Operation ist früher oder später erforderlich, in dem Halswirbel mit Plastik ersetzt werden müssen, dannach kommt eine Schwerbehinderung hinzu.
Mehrere Ärzte meinen ich sollte Antrag auf FrühRente stellen doch laut Auskunft fehlen mir für den Anspruch noch etwa 3 Jahre.

Mir zittern im Moment wo ich das schreibe alle Glieder vor Aufregung denn in Deutschland ist bei meinen Eltern heute ein Schreiben vom Landratsamt wegen unserem Ehezusammenführung Visum Antrag, den wir letzte Woche in Kiev gestellt haben eingegangen.

Das Landratsamt (Auslaenderbehoerde) will jetzt den Einkommensnachweis von mir.
Ich befürchte das schlimmste da ich diesen nicht erbringen kann.

Wie soll ich mich verhalten?
Gibt es Gesetze wo ich in einem Schreiben hinweisen kann statt Auskunft über meine Lage zu erteilen?
Waere es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten?

Leute, ich bin in der Ukraine bei meiner Frau sitze hier bis wir zusammen endlich Bleiberecht bekommen. Wir geistern seit 7 Jahre mit Visums Probleme in der Welt herum und schlagen uns durch.

2009 Bin ich nach Deutschland zurück und erhielt sehr schlimme Nachrichten bei einen Krankenhausaufenthalt was meine Gesundheit anbelangt. Ich bin seit geraumer Zeit bei meiner Frau in der Ukraine mit der Gefahr das ein Organ jederzeit ausfallen könnte und eine Transplantation sofort erforderlich wird die hier nicht gemacht werden kann. Ich sollte langst in Deutschland eine Chemotherapie beginnen doch raten mir 2 Fachkrankenhauser und alle Aerzte das ich dies wegend er Belastung dann zusammen in Anwesenheit meiner Frau machen soll (das liegt schon ein Jahr zurück).

Ich will auf keinen Fall erneut wegen Visa Probleme getrennt werden. Habe hier in der Ukraine auch erhebliche Schwierigkeiten da ich nur 3 Monate Aufenthalt bekomme, selbst da wir verheiratet sind. Die Behörden sagen hier in der Ukraine  wir müssten schon 2 Jahre verheiratet sein damit Aufenthalt gewehrt werden kann von längerem Zeitraum. Ich spreche kein Russisch, gehe kaum aus der Wohnung und tu mich verdammt schwer in diesem Land doch will ich meine Frau nicht verlassen.

Gruss
Chris
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« Zuletzt geändert: 01.07.2011 um 18:44:49 von Chris_ »  
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Antwort #18 - 01.07.2011 um 21:08:54
 
Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 18:34:38:
und eine Transplantation sofort erforderlich wird die hier nicht gemacht werden kann


Entschuldige aber Spenderorgane sind auch in D keine Lagerware!

Ich denke das du ein ernsthaftes Problem hast, die ABH wird sich auf die Regelausnahme zurück ziehen, was bei deiner Vita nicht unmöglich erscheint.
Also ein RA der guten Sorte wäre da sicher hilfreich.
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Antwort #19 - 01.07.2011 um 21:24:56
 
Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 18:34:38:
Mir zittern im Moment wo ich das schreibe alle Glieder vor Aufregung denn in Deutschland ist bei meinen Eltern heute ein Schreiben vom Landratsamt wegen unserem Ehezusammenführung Visum Antrag, den wir letzte Woche in Kiev gestellt haben eingegangen.

Das Landratsamt (Auslaenderbehoerde) will jetzt den Einkommensnachweis von mir.
Ich befürchte das schlimmste da ich diesen nicht erbringen kann.

Wie soll ich mich verhalten?


Du weißt ja nicht wirklich, warum das angefordert wird.

Meistens ist es so: Wenn der Einkommensnachweis ergibt, dass "Hartz-IV" o.ä. bezogen wird, prüft die Behörde, ob die Regelausnahme in Frage kommt.

Manchmal ist es auch so, dass der Einkommensnachweis angefordert wird, um zu entscheiden, ob die Ukrainerin eine AE von einem, zwei oder drei Jahren bekommt.

Manchmal ist es auch so, dass der Einkommensnachweis versehentlich angefordert wird – denn Ausländer bekommen das FZF-Visum nur, wenn das Einkommen gesichert ist.

Ich würde den Einkommensnachweis einfach hinschicken und gucken, was passiert.
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Chris_
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Antwort #20 - 01.07.2011 um 22:27:34
 
Danke fuer die schnellen Antworten.

Ist schon klar das Organe keine Lagerwaren sind jedoch gibt es Lebenserhaltende Maschinen fuer den Notfall in der Heimat. Ich bekomme hier nicht mal die Medikamente die ich nehmen sollte trotz das mein Hausarzt mir diese schriftlich bestaetigt hat, ich dieses Schreiben uebersetzten und beglaubigen liess fuer die Aerzte hier vor Ort.

Geht der Arbeitslosenbescheidt als Einkommensnachweis?
Kann ich einfach die Pruefung der Regelausnahme verlangen statt die (nicht entsprechenden) vorhandene finanzielle Absicherung vorzulegen?
Ich finde die Logik darin treffender da ich ja hier kein Visum von laenger als 3 Monate bekommen kann was Punkt 1 anbelangen wuerde - Prüfung eines Aufenthalts- und Arbeitsrechts des deutschen Partners im Ausland.
Beim 2ten Punkt Einkunftsmöglichkeiten im Ausland - Vor Ort sind keine. Ich kann kein Russisch, bin froh das ich Englisch kann doch das hilft hier sehr wenig.

Danke euch

Gruss

Chris und Natalia
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Antwort #21 - 01.07.2011 um 23:05:05
 
Ich denke, dass dieser Fall hier kaum lösbar ist. Hier
weiß niemand wie die zuständige ABH die Sache mit
der Regelausnahme bewertet. Die gesundheitliche Si-
tuation ist eher ein + für dich. Aber nochmal: hier kann
dir niemand ne Lösung auf dem Tablett präsentieren.
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Antwort #22 - 01.07.2011 um 23:29:53
 
Ne Lösung ist schon klar das diese niemand geben kann.

Ich sehe hier viele Beiträge in ähnlicher Situation doch finde ich nirgends ob es möglich sei statt Einkommensnachweis direkt auf die Prüfung einer Regelausnahme zu springen und ob das in der Praxis möglich sei bzw. wenn, wäre das in dieser Situation wohl eher positive oder negative wenn man nicht offen legt das der gesicherte Lebensunterhalt nicht gegeben sei für den Partner bei der Einreise.

Wenn ich dem hinzufügen darf, der Link zur FAQ unter "Ausnahme von der Regel = Regelausnahme"
sagt: Für die Betroffenen kann es in solchen Fällen unter Umständen einfacher sein, Einkommensnachweise vorzulegen, um zeitaufwändige - *(oder) Prüfungen zur Regelausnahme zu vermeiden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 01.07.2011 um 23:33:07
 
Das Problem bei dir dürfte aber sein, dass eben die
Einkommensnachweise zum Schluss führen, dass der
LU eben nicht gesichert ist. Und eben da kommen wir
zur Frage der Regelausnahme.
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Antwort #24 - 01.07.2011 um 23:42:25
 
Ok danke, man wird sehen.
Hab halt ne Menge Angst.
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Antwort #25 - 02.07.2011 um 13:39:47
 
Entschuldige aber wenn du bei der ABH auch Münchhausen spielst wirst du sicher nicht den Beliebheitspreis erlangen

Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
Organe keine Lagerwaren sind jedoch gibt es Lebenserhaltende Maschinen


so schnell änderst du deine Tatsachen!
Das du keine Medikamente bekommst ist ebenfalls nicht nachvollziehbar. Eigene Erfahrung: in Gitomir ein Medikament war dem Arzt unbekannt (Preis in D 250 Euro) erhat sich informiert und nach 3 Tagen war es da!

Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
da ich ja hier kein Visum von laenger als 3 Monate bekommen kann


ebenfalls eine Fabel brauchst nur die Seite der UA Botschaft aufzurufen
"Visum zum ständigen Wohnsitz in der Ukraine      01      EUR 54,-"

Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
Ich kann kein Russisch


Du sprichst doch über die Ukraine, oder?
Amtssprache ist ukrainisch auch wenn die älteren UA Bürger fast alle russisch sprechen, ob Sie es wollen weisst du noch lange nicht.

Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 23:42:25:
Hab halt ne Menge Angst. 


Wenn du der ABH solche Sachen erzählen willst, solltest du sie haben. Auch ABH Mitarbeiter können lesen und wissen das alles nicht stimmt
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Antwort #26 - 02.07.2011 um 18:23:54
 
"Visum zum ständigen Wohnsitz in der Ukraine      01      EUR 54,"

Versuche das mal in die Tat umzusetzen von hier in der Ukraine bei den Behoerden oder in DE. Das hab ich laengst probiert. Die sagen klar und deutlich das man 2 Jahre bereits verheiratet sein muss um einen Wohnsitz/daueraufenthaltsrecht fuer die Ukraine zu bekommen. Mag das in Kiev, was von hier sehr weit weg ist anders sein wuerde es mich wundern.


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Antwort #27 - 02.07.2011 um 19:58:52
 
Chris_ schrieb am 01.07.2011 um 22:27:34:
Geht der Arbeitslosenbescheidt als Einkommensnachweis?


Ja, das reicht. Ist für Dich und die ABH auch am einfachsten.


Zitat:
Kann ich einfach die Pruefung der Regelausnahme verlangen statt die (nicht entsprechenden) vorhandene finanzielle Absicherung vorzulegen?


Nochmal: Die ABH verlangt keine finanzielle Absicherung, sondern (vermutlich mit einem Textbaustein) einen Einkommensnachweis wie von allen anderen auch.

Vielleicht will sie ja im Traum nicht auf eine umständliche Prüfung einer Regelausnahme hinaus, sondern hat nur mal eben den üblichen Brief abgeschickt. In deine Antwort wollen sie vielleicht nur zwei Löcher machen und den Zettel in die Akte heften, um am gleichen Tag dem Visum zuzustimmen – vielleicht.

Zitat:
Ich finde die Logik darin treffender da ich ja hier kein Visum von laenger als 3 Monate bekommen kann


Aber es ist ein viel aufwändigeres Verfahren, bei dem Du ein oder zwei persönliche Termine bei der ABH hast.

Solange die Chance besteht, dass wirklich nur eine Kopie und eine Briefmarke gefragt ist und Du mit ungefähr 60 Cent davonkommst, solltest Du diese Variante erstmal ausprobieren.

Falls es ein Problem gibt, kannst Du es immer noch lösen – aber die Regelausnahme hat die Ausländerbehörde bisher mit keinem Sterbenswörtchen erwähnt.

Deine Gegenargumente sind auch gut und überzeugend – also gib ihnen doch die Kopie und warte, ob es überhaupt ein Problem gibt.
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Antwort #28 - 05.07.2011 um 13:16:00
 
Hallo

Gute Nachrichten. Die Leute vom Amt nach Einblick in die persoenlichen Umstaende, Vergangenheit und die Zeit die bei mir tickt ohne Behandlung (Chemo) die ich nicht angehen konnte geben uns eine Chance. Mir faellt ein grosser Stein vom Herzen. Ich sah Jahre lang das Ende bzw. eine Huerde zukommen ueber die wir es nicht schaffen. Hab mich selber in den grossen Zeitraum in mich isoliert da ich unsere Zukunft besiegelt sah.

Herzlichen Dank an alle
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