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Geburtsurkunde - Kind im Ausland geboren (Gelesen: 13.179 mal)
Tom2510
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09.10.2010 um 12:29:59
 
Da google leider keine große Hilfe war, hoffe ich nun hier im Forum ein paar Antworten zu finden.
Ich werde daher nun kurz versuchen den Sachverhalt zu klären.
Meine Freundin ist tschechische Staatsbürgerin. Wir leben jedoch zusammen in Sachsen. Nun haben wir in der vergangenen Woche unser erstes gemeinsames Kind bekommen. Es ist in der Tschechei zur Welt gekommen. Daher stellt sich für uns nun die Frage wie wir an eine deutsche Geburtsurkunde kommen. Was ich bisher im Internet gefunden habe war leider alles andere als eindeutig.
Da hieß es teilweise Deutsche Botschaft in Prag oder Standesamt I in Berlin zum Teil sogar das Standesamt bei uns im Landkreis. Daher hoffe ich hier eine eindeutige Antwort zu finden bevor ich zu lauter verschiedenen Behörden renne und nur von der einen zur anderen geschickt werde.
Da auch die jeweils geforderten Unterlagen von Behörde zu Behörde variieren wäre es ganz schön, wenn uns jemand sagen könnte was für Unterlagen erforderlich sind. Sind alle ausländischen Urkunden zu übersetzten oder können diese auch in tschechischer Sprache eingereicht werden. Benötigen wir eine Apostille auf den Urkunden?

Vielen Dank für jegliche Informationen
Gruß
Tom
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Antwort #1 - 09.10.2010 um 14:12:24
 
Irgendwie ist an allen Informationen etwas Wahres dran.

Die deutsche Botschaft wäre zuständig zur Ausstellung eines Reisepasses für das Kind, wenn ihr in Tschechien leben würdet.

Zur Registrierung der Auslandsgeburt wäre das Standesamt I in Berlin zuständig, wenn ihr in Tschechien leben würdet.

Zur Nachbeurkundung der Auslandsgeburt und zur Ausstellung einer deutschen Geburtsurkunde ist das Standesamt an eurem Wohnort zuständig. Welche Unterlagen hierfür benötigt werden, solltest ihr direkt bei eurem Standesamt erfragen.

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Antwort #2 - 09.10.2010 um 14:40:52
 
Wenn wir die vielen "Wenns" weglassen bleibt übrig:

Wendet Euch an Euer sächsisches Standesamt.
Ob die dort eine Übersetzung haben wollen und Apostille oder was auch sonst erfahrt Ihr dort.

Standesamt I Berlin wäre nur zuständig, wenn Ihr beide in Tschechien leben würdet und keiner von Euch einen deutschen Wohnsitz hätte; die Beurkundung würdet Ihr in diesem Fall (und nur in diesem) in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Die Zuständigkeit des deutschen Wohnsitz-Standesamtes für Auslandsgeburten ist übrigens relativ neu, daher kann es durchaus passieren, daß Euer konkreter Standesbeamter weder von seiner Zuständigkeit weiß noch über die erforderlichen Dokumente aussagefähig ist.
Sollte das so sein, dann laßt Euch nicht wegschicken, sondern bittet ihn nett und freundlich, bei der übergeordneten Behörde nachzufragen.

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Antwort #3 - 09.10.2010 um 15:19:22
 
Tom2510 schrieb am 09.10.2010 um 12:29:59:
Es ist in der Tschechei zur Welt gekommen. Daher stellt sich für uns nun die Frage wie wir an eine deutsche Geburtsurkunde kommen.
Die Kausalität ist nicht ganz klar. Ihr braucht eigentlich keine deutsche Geburtsurkunde, unabhängig davon, ob in Tschechien auch internationale Geburtsurkunden ausgestellt werden, wäre eine normale mit Übersetzung durch einen in Deutschland bei Gericht vereidigten Übersetzer genauso gut und Ihr hättet weniger Rennerei.
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Tom2510
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Antwort #4 - 09.10.2010 um 18:25:57
 
@Alacrity, benötige ich denn keine deutsche Geburtsurkunde für die Beantragung von Kindergeld?

Kann es sich für das Kind später zum Nachteil entwickeln, wenn es keine deutsche Geburtsurkunde besitzt?

Wie sieht es aus mit dem Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft?
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Antwort #5 - 09.10.2010 um 18:38:19
 
Tom2510 schrieb am 09.10.2010 um 18:25:57:
Wie sieht es aus mit dem Erlangen der deutschen Staatsbürgerschaft? 


Das Kind erhält die deutsche StaG, sobald eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt.
Zitat:
(1) Durch die Geburt erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Ist bei der Geburt des Kindes nur der Vater deutscher Staatsangehöriger und ist zur Begründung der Abstammung nach den deutschen Gesetzen die Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft erforderlich, so bedarf es zur Geltendmachung des Erwerbs einer nach den deutschen Gesetzen wirksamen Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft; die Anerkennungserklärung muss abgegeben oder das Feststellungsverfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 23. Lebensjahr vollendet hat.
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Tom2510
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Antwort #6 - 09.10.2010 um 19:08:29
 
Wir haben vor der Geburt bei den Behörden in der Tschechei eine Vaterschaftsanerkennung gemacht, da wir nicht verheiratet sind.
Somit werde ich auch auf der tschechischen Geburtsurkunde als Vater aufgeführt.
Reicht das aus? Kann mein Kind damit einen deutschen Pass bekommen und gilt als deutscher Staatsbürger?
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Antwort #7 - 09.10.2010 um 19:34:27
 
Ob das ausreicht, erfährst Du beim Standesamt.

Es gibt da leider in einigen Fragen nicht ganz einheitliche Auslegungen.

Da ausländische Urkunden durch deutsche Behörden zwar anerkannt werden können, aber auch (durch jede Behörde für sich neu) überprüft werden können, habe ich für meine in RUS geborene Tochter auch eine Nachbeurkundung in Deutschland beantragt.
Dadurch hat man dann eine deutsche Urkunde, die in Deutschland ohne Wenn und Aber anerkannt wird.
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Antwort #8 - 09.10.2010 um 20:15:50
 
Petersburger schrieb am 09.10.2010 um 19:34:27:
Da ausländische Urkunden durch deutsche Behörden zwar anerkannt werden können, aber auch (durch jede Behörde für sich neu) überprüft werden können,

... was aber im Fall des TS entfällt, wenn die Geburtsurkunde eine Apostille hat.
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Antwort #9 - 09.10.2010 um 21:48:52
 
Wo möchtet Ihr denn den Pass beantragen? In der Botschaft in Tschechien oder in Deutschland?

Warum braucht das Baby jetzt einen Pass? Wollt Ihr bald ausserhalb der EU reisen?

Kindergeld, Elterngeld, Krankenversicherung, Anrechnungszeiten für die Rente, Riesterrenrenzuschuss etc. kann man auch mit ausländischer Geburtsurkunde und Übersetzung bekommen.

Wenn das Kind irgendwann mal doch eine deutsche Urkunde möchte, kann die dann immer noch ausgestellt werden.

Hier eine informative Seite des Landes Sachsen: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=EA823EEBA643139DC60082AC...

Eine Sorgeerklärung könntet Ihr noch machen, da im Moment in Deutschland noch allein die ledige Mutter sorgeberechtigt ist.
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Antwort #10 - 09.10.2010 um 22:39:10
 
Alacrity schrieb am 09.10.2010 um 21:48:52:
Warum braucht das Baby jetzt einen Pass? Wollt Ihr bald ausserhalb der EU reisen?

Auch für Fahrt nach Polen um vielleicht die Großeltern zu besuchen bräuchte das Kind einen Pass oder Kinderausweis. Zwinkernd
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Tom2510
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Antwort #11 - 02.11.2010 um 20:11:40
 
steini007 schrieb am 09.10.2010 um 20:15:50:
Petersburger schrieb am 09.10.2010 um 19:34:27:
Da ausländische Urkunden durch deutsche Behörden zwar anerkannt werden können, aber auch (durch jede Behörde für sich neu) überprüft werden können,

... was aber im Fall des TS entfällt, wenn die Geburtsurkunde eine Apostille hat. 



Leider wurde ich heute eines besseren belehrt.
Wollte mit der orginal Geburtsurkunde (hat Apostille) und der vom beeidigten Übersetzer angefertigten deutschen Fassung zum Einwohnermeldeamt und meinen Sohn dort anmelden….wurde aber mit den Worten „Ich sei nicht der Vater“ wieder weggeschickt…
Auf mein Nachfragen wie die gute Frau dazu käme zu behaupten ich wäre nicht der Vater, wenn doch meiner Daten auf der Geburtsurkunde stehen, sagte sie mir nur, es handle sich um ein tschechisches Dokument und habe in Deutschland keinerlei Gültigkeit…. Ärgerlich



Hätte meine Partnerin eventuell eine Möglichkeit das Kind über die Ausländerbehöre mit anzumelden?
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Antwort #12 - 02.11.2010 um 23:32:03
 
Tom2510 schrieb am 02.11.2010 um 20:11:40:
sagte sie mir nur, es handle sich um ein tschechisches Dokument und habe in Deutschland keinerlei Gültigkeit…

hast du sie gefragt, warum sie das Dokument nicht akzeptiert?

Die Tschechische Republik hat das Haager Apostillenabkommen nteryeichnet, damit ist die Echtheit der Urkunde garantiert, die Echtheit, hat sie also zu akzeptieren.

Wenn du das nicht mit ihr klaeren kannst, klaere das mit ihrem Vorgesetzten.

Tom2510 schrieb am 02.11.2010 um 20:11:40:
Hätte meine Partnerin eventuell eine Möglichkeit das Kind über die Ausländerbehöre mit anzumelden?

das Kind ist deutsch, also hat eine ABH nichts mit dem Kind zu tun.
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Antwort #13 - 06.11.2010 um 02:35:13
 
Leider wurde ich heute eines besseren belehrt.
Wollte mit der orginal Geburtsurkunde (hat Apostille) und der vom beeidigten Übersetzer angefertigten deutschen Fassung zum Einwohnermeldeamt und meinen Sohn dort anmelden….wurde aber mit den Worten „Ich sei nicht der Vater“ wieder weggeschickt…
Auf mein Nachfragen wie die gute Frau dazu käme zu behaupten ich wäre nicht der Vater, wenn doch meiner Daten auf der Geburtsurkunde stehen, sagte sie mir nur, es handle sich um ein tschechisches Dokument und habe in Deutschland keinerlei Gültigkeit…. Ärgerlich



Hätte meine Partnerin eventuell eine Möglichkeit das Kind über die Ausländerbehöre mit anzumelden?
Kann ich auch ohne Anmeldung bei Einwohnermeldeamt Kindergeld beantragen?

................................................................................
..........
Auch ich war 2007 in Berlin - Ost und wollte mein Kind anmelden. Es gab erst Witze: Das ist gar nicht ihr Kind, es ist das Kind ihres Bruders. Irgendwann merkte ich, die meinen das Ernst. - Ich bin heute noch, nach Jahren, hochsauer. Dann begann die sinnlose Odysee mit Papieren und Papieren. Sinnlos. Geholfen wurde mir in WEST-Berlin. Auch dort wurde mein Kind nicht als mein Kind anerkannt. ( Obwohl ich klar in der thail. Geburtsurkunde drin stehe etc. ) Aber wenigstens wurden keine dummen Witze gemacht. Geholfen wurde mir vom Chef selbst. Er veranlasste dass ich jetzt VATER von meiner Tochter bin. Die Umstellung dauerte fast 1 Stunde und ich musste Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht vorlegen.

Und logisch, ohne Anmeldung kein Kindergeld.

Du kannst aber in JEDEM Anwohnermeldeamt die Anmeldung vornehmen. - Immer wieder probieren
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Antwort #14 - 08.11.2010 um 08:26:40
 
Tom2510 schrieb am 02.11.2010 um 20:11:40:
Leider wurde ich heute eines besseren belehrt.  ...sagte sie mir nur, es handle sich um ein tschechisches Dokument und habe in Deutschland keinerlei Gültigkeit…

Diese Begründung ist natürlich Humbug aber das ist genau der Grund, warum auch ich immer die Nachregistrierung einer Auslandsgeburt in Deutschland empfehle. Mit einer deutschen Geburtsurkunde hat man es in Deutschland halt einach einfacher.

Tom2510 schrieb am 09.10.2010 um 12:29:59:
Wir leben jedoch zusammen in Sachsen.

Damit ist das Wohnsitzstandesamt für die Nachregistrierung zuständig => § 36 Abs. 2 PstG.

Gruß,
Richter

PS an die Mods: Falls dieser Thread noch weiter geht, könnte er ins Unterforum "Personenstandsrecht" verschoben werden. Dort passt er vom Thema besser.
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