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Kenianerin Heiraten (Gelesen: 3.523 mal)
Sundance Kid
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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28.09.2010 um 09:31:18
 
Hallo zusammen,

erstmal vielen Danke an die Betreiber des Forums für diese nützliche Informationsplattform!

Meine Freundin lebt in Kenia und wir wollen es zusammen versuchen. Ich habe mich hier und an anderen Stellen bereits über die Möglichkeiten verschiedener Visa erkundigt. Folgende 2 Wege kommen meiner Meinung nach in Frage.

1. Aufenthalt für Sprachkurs beantragen, und wenn nach einigen Monaten noch immer alles so gut läuft zwischen uns wie im Moment, eine Heirat in Dänemark planen.

2. Eheschließungsvisum beantragen und den 'normalen' Weg über die deutschen Behörden gehen.

Aus mehreren Gründe bevorzuge ich Weg Nr.1. Zum einen hat meine Freundin derzeit keine gültige Geburtsurkunde und diese zu bekommen ist wohl in Kenia auch nicht ganz so einfach. Generell ist wohl Weg 2 in Sachen Dokumenten aufwendiger und auch unter Umständen langwirig, was ich gelesen und mitbekommen habe. Den Sprachkurs in den ersten Monaten zu machen halte ich zu dem sowieso für sinnvoll. Das Heiraten in Dänemark (Bekannte haben mir davon erzählt) scheint sehr stressfrei zu sein und die Idee in Kopenhagen zu heiraten gefällt mir auch besser wie beim Standesamt ums Eck.

Was haltet Ihr von dieser Idee ? Übersehe ich irgendwas ? Gibt es zB Probleme mit einem Sprachkurs Visum in Dänemark heiraten zu wollen ? Hättet Ihr einen anderen, besseren Vorschlag ?

Vielen Dank im Voraus für eure Zeit und jeden Tip.
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.09.2010 um 09:51:27
 
So wie du deinen Fall beschreibst, dürfte es nicht ganz einfach werden.

Sundance Kid schrieb am 28.09.2010 um 09:31:18:
Zum einen hat meine Freundin derzeit keine gültige Geburtsurkunde und diese zu bekommen ist wohl in Kenia auch nicht ganz so einfach. 

In Kenia werden Geburtsurkunden nie ungültig. I.d.R. wird diese nur einmal ausgestellt und nur bei Verlust/Beschädigung ein weiteres Mal ausgestellt.

Ohne Geburtsurkunde gibt es auch keinen Reisepass, womit das ganze Vorhaben nicht realisierbar ist.

Sundance Kid schrieb am 28.09.2010 um 09:31:18:
die Idee in Kopenhagen zu heiraten gefällt mir auch besser wie beim Standesamt ums Eck. 


Da sich die Ehebedingungen, sprich die Vorgaben der benötigten Unterlagen  in Dänemark, verschäft haben, ist es nicht mehr ganz so ums Eck, da hier auch eine Geburtsurkunde benötigt wird. Ob Kopenhagen auch heute noch auf diese verzichtet, solltest du in Erfahrung bringen.

Ansonsten dürfte deine Freundin mit der deutschen AE oder auch nur mit einem Visum in Dänemark heiraten.

Beiträge zu diesem Thema findest du reichlich hier.

Wenn die Botschaft die Ansicht gewinnt, dass der Sprachaufenthalt überwiegend dem Zusammenleben dienlich ist, wird es nichts werden. Auch muss überzeugend begründet werden, warum sie in Deutschland einen Sprachkurs machen möchte.

Also in Kenia arbeitslos oder zu geringe Schulbildung dürften wohl das Argument eines Sprachkurses erheblich erschweren.
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Sundance Kid
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.09.2010 um 16:32:54
 
Besten Dank für deine Tipps und Hinweise steini,

ich werde mich wohl auch am besten mit dem deutschen sowie dänischen Standesamt in Verbindung setzen um genaueres über die Verfahren zu erfahren....
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Lisa2014
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Berlinerin/D/USA
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Antwort #3 - 28.09.2010 um 16:47:09
 
In Deutschland lebende Staatsbürger anderer Nationalitäten müssen außer Reisepass oder Reisedokument eine gültige Aufenthaltsgenehmigung oder ein gültiges Visum (für die Schengen-Staaten oder Dänemark) vorzeigen
Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung gelten nicht als Dokumentation für rechtmäßigen Aufenthalt.


Asylbewerber können in Dänemark nicht heiraten.


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Daddy
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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 28.09.2010 um 19:36:57
 
Lisa2014 schrieb am 28.09.2010 um 16:47:09:
Duldung oder Grenzübertrittsbescheinigung gelten nicht als Dokumentation für rechtmäßigen Aufenthalt.


Asylbewerber können in Dänemark nicht heiraten.


Aha... ich kann im Ausgangspost des TS keine Frage erkennen, die diese Antwort erforderlich machen würde. Immerhin ist seine zukünftige Frau noch im Ausland.

Also bitte... erst die Frage lesen, dann überlegen, ob die angedachte Antwort passt und dann posten oder eben auch nicht (was in diesem Fall und dieser Antwort besser gewesen wäre)!

Daddy
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