So wie du deinen Fall beschreibst, dürfte es nicht ganz einfach werden.
Sundance Kid schrieb am 28.09.2010 um 09:31:18:Zum einen hat meine Freundin derzeit keine gültige Geburtsurkunde und diese zu bekommen ist wohl in Kenia auch nicht ganz so einfach.
In Kenia werden Geburtsurkunden nie ungültig. I.d.R. wird diese nur einmal ausgestellt und nur bei Verlust/Beschädigung ein weiteres Mal ausgestellt.
Ohne Geburtsurkunde gibt es auch keinen Reisepass, womit das ganze Vorhaben nicht realisierbar ist.
Sundance Kid schrieb am 28.09.2010 um 09:31:18:die Idee in Kopenhagen zu heiraten gefällt mir auch besser wie beim Standesamt ums Eck.
Da sich die Ehebedingungen, sprich die Vorgaben der benötigten Unterlagen in Dänemark, verschäft haben, ist es nicht mehr ganz so ums Eck, da hier auch eine Geburtsurkunde benötigt wird. Ob Kopenhagen auch heute noch auf diese verzichtet, solltest du in Erfahrung bringen.
Ansonsten dürfte deine Freundin mit der deutschen
AE oder auch nur mit einem Visum in Dänemark heiraten.
Beiträge zu diesem Thema findest du reichlich hier.
Wenn die Botschaft die Ansicht gewinnt, dass der Sprachaufenthalt überwiegend dem Zusammenleben dienlich ist, wird es nichts werden. Auch muss überzeugend begründet werden, warum sie in Deutschland einen Sprachkurs machen möchte.
Also in Kenia arbeitslos oder zu geringe Schulbildung dürften wohl das Argument eines Sprachkurses erheblich erschweren.