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Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Gelesen: 6.111 mal)
Themen Beschreibung: Wo finde ich Informationen?
birk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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26.09.2010 um 22:10:19
 
Ich möchte die Schul- und Collegeabschlüsse meiner philippinischen Ehefrau anerkennen lassen. Zunächst nur mit der Fragestellung, welchem deutschen Schulabschluss dies entspricht. Sobald alles übersetzt ist, schicke ich es an die zuständige Landesbehörde, mit der ich schon kurz telefoniert habe.

Meine Fragen:
1. Finde ich vorab schon Informationen im Internet, wie die philippinische Zeugnisse beurteilt werden? Bei www.anabin.de habe ich keine Informationen über die Philippinen gefunden.

2. Die Materie erscheint mir ziemlich komplex. Gibt es für Problemfälle kompetente Beratungsstellen, die einem weiterhelfen können?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 26.09.2010 um 23:44:16
 
Diese Beratungsstelle ist grundsätzlich kompetent – ich weiß aber nicht, wie weit sie sich mit den Philippinen auskennt:
http://www.access-frsh.de/
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Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
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birk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 11.11.2010 um 13:42:46
 
Heute kam Post von der zuständigen Stelle:
Die College-Zeugnisse wurden zurückgeschickt, weil nur die Zeugnisse allgemeinbildender Schulen bewertet werden könnten.
Telefonisch hieß es schon, dass der High-School-Abschluss nur als Hauptschulabschluss bewertet werden könne - für Mittlere Reife seien die Noten zu schlecht.

Auf dem College wurden aber nicht nur berufsbezogene Fächer unterrichtet. Mindestens die Hälfte der credits stammt aus allgemeinbildenden Fächern (Mathe, Muttersprache, Fremdsprache, Naturwissenschaften, Sport, Philosophie, Geschichte, ...)
Deshalb ärgert es mich, dass diese Zeugnisse nicht in die Bewrtung mit einbezogen werden. So könnte vielleicht doch noch eine Mittlere Reife draus werden...

Das Thema ist hochkomplex und dazu noch in jedem Bundesland anders geregelt. Deshalb noch mal die Frage nach einer Beratungsstelle. Der Link von Reinhard stammt aus Schleswig-Holstein; vielleicht hat jemand noch einen Tipp für Rheinland-Pfalz?

Ich würde mich - wenn erforderlich - auch an einen spezialisierten Anwalt wenden. Wer einen empfehlen kann: bitte im Sinne der NUB per PM mitteilen. Danke

Hat sonst noch jemand Erfahrungen/einen Rat o.ä.?

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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 11.11.2010 um 19:11:59
 
Frag einfach bei der zuständigen Stelle nach, die in D einen vergleichbaren beruflichen Abschluss verleiht.

könnte HWK, IHK oder eine staatliche STelle sein.

Kann auch sein, dass eine Zusatzprüfung verlangt wird. DAnn möchtest du den Weg. Mittleren Bildungsabschluss der Berufsschule?  Das Ganze ohne vernünftige Deutschkenntnisse?

Probieren kannst dies, Chancen sehe ich eher als gering.

Du könntest evt. mit dem Collegeabschluss versuchen die Zulassung zu einer Fachakademie, Fachhochschule etc zu bekommen.  Es gibt da je nach Schulart Regelungen wie z.B. abgeschlossene FH schließt das allgemeine Abitur mit ein, ....

Da Abschlüsse im Bereich Fachakademien, Berufskolleg, FH meist der Kulturhoheit der Länder unterstehen, während die UNI´s  Freiheit von Forschung und Lehre wesentlich autarker sind, heisst dies nur probieren an vielen Ecken. ...



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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.11.2010 um 19:45:32
 
Zitat:
Es gibt da je nach Schulart Regelungen wie z.B. abgeschlossene FH schließt das allgemeine Abitur mit ein,


Quatsch ! Was erzählst Du denn da ?

Zugangsvoraussetzung zur FH ist mindestens das Fachabitur. Wie soll dann ein Abitur erworben werden ? Studium vor Abi ?

Die zuständige Stelle hat die vorgelegten Zeugnisse beurteilt und ist zum Ergebnis gekommen, dass sie in D lediglich vergleichbar mit einem Hauptschulabschluss sind. Da ist es bis zum Abitur oder Fachabitur noch weit, und die sind nun einmal Voraussetzung für ein Studium an einer Uni oder FH.


B.D.


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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.11.2010 um 21:05:19
 
Zitat:
Quatsch ! Was erzählst Du denn da ? Zugangsvoraussetzung zur FH ist mindestens das Fachabitur. Wie soll dann ein Abitur erworben werden ? Studium vor Abi ?


die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung wird nicht nur durch ein einen Schulbesuch mit anschließender Abiturprüfung erworben, vgl. z.B. § 10 Abs. 3 BerlHG.

Muleta
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.11.2010 um 00:09:22
 
Streng genommen geht es nicht um die Anerkennung, sondern um die Bewertung ausländischer Schulabschlüsse in ihrer Gesamtheit. Da kann man nicht einzelne Fächer herauspicken und sich daraus einen der mittleren Reife gleichwertigen Abschluss basteln.

Die Frage ist doch, was deine Frau damit bezweckt. Ein Universitätsstudium wird sie wohl nicht aufnehmen können, hat sie ja auch in ihrem Heimatland nicht getan.

Berufliche Qualifikationen, die mit Prüfungen vor einer Kammer abschließen, setzen überhaupt keinen schulischen Abschluss voraus. Selbst ohne Hauptschul- oder Sonderschulabschluss kann man einen Beruf erlernen.

Wenn der Besuch einer Berufsfachschule angestrebt wird, kann dies in den meisten Fällen auch ohne vorherigen Abschluss in Absprache mit der Schulleitung erfolgen.

Fachschulen verlangen als Zulassungsvoraussetzung grundsätzlich eine abgeschlossene Lehre mit anschließender einschlägige Fachpraxis. Bewerber aus dem Ausland, wo die duale Ausbildung unbekannt ist und die deshalb den erforderlichen Nachweis nicht erbringen können, erhalten bei entsprechender Begründung eine Zulassung als Einzelfallentscheidung. Diese holt die Fachschule für den Bewerber direkt beim Kultusministerium ein.

Es wäre sicher hilfreich, wenn du hier das berufliche Ziel deiner Frau nennen würdest und dich nicht auf dem Weg dorthin verlierst.

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 14.11.2010 um 16:24:55
 
birk schrieb am 26.09.2010 um 22:10:19:
Ich möchte die Schul- und Collegeabschlüsse meiner philippinischen Ehefrau anerkennen lassen. Zunächst nur mit der Fragestellung, welchem deutschen Schulabschluss dies entspricht. Sobald alles übersetzt ist, schicke ich es an die zuständige Landesbehörde, mit der ich schon kurz telefoniert habe.

Meine Fragen:
1. Finde ich vorab schon Informationen im Internet, wie die philippinische Zeugnisse beurteilt werden? Bei www.anabin.de habe ich keine Informationen über die Philippinen gefunden.


Da gibt es schon etwas, wenn auch mit Sternchen:
http://www.anabin.de/defaultSelectLand.htm
http://www.anabin.de/scripts/SelectLand.asp?SuchLand=163

Die Schulpflicht endet mit dem Abschluss der Grundschule. Mit dem Abschluss der Oberschule, z.T. ergänzt durch spezielle Aufnahmeprüfungen an den jeweiligen Hochschulen, wird der Hochschulzugang eröffnet.
http://www.anabin.de/scripts/SelectDokument.asp?ID=615&Text=Informationen+zum+Bi...

Gruß, ULF
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birk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #8 - 14.11.2010 um 16:40:41
 
Mono schrieb am 12.11.2010 um 00:09:22:
Es wäre sicher hilfreich, wenn du hier das berufliche Ziel deiner Frau nennen würdest und dich nicht auf dem Weg dorthin verlierst.

Meine Frau würde gerne in einem Kindergarten arbeiten. Um eine Schule für Erzieher(innen) zu besuchen, benötigt man die Mittlere Reife, eine Abitur bringt Vorteile (Verkürzung,...)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 14.11.2010 um 17:04:46
 
birk schrieb am 14.11.2010 um 16:40:41:
Meine Frau würde gerne in einem Kindergarten arbeiten. Um eine Schule für Erzieher(innen) zu besuchen, benötigt man die Mittlere Reife, eine Abitur bringt Vorteile (Verkürzung,...)


Würde mal dort http://www.mbwjk.rlp.de/fileadmin/mbwjk/ministerium/Organigramm_Stand_01.07.2010... nachsehen bzw. bei Eurer Kommunal- bzw. Kreisverwaltung nachfragen, die händeringend Kindergartenkräfte suchen und ggf. von sich aus Ausbildungen/Qualifizierungen anbieten wird, etwa in der Art: http://www.mainz.de/WGAPublisher/online/html/default/erzieherin-erzieher-job

Gruß, ULF
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reinhard
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Antwort #10 - 14.11.2010 um 20:14:21
 
birk schrieb am 11.11.2010 um 13:42:46:
Das Thema ist hochkomplex und dazu noch in jedem Bundesland anders geregelt. Deshalb noch mal die Frage nach einer Beratungsstelle. Der Link von Reinhard stammt aus Schleswig-Holstein; vielleicht hat jemand noch einen Tipp für Rheinland-Pfalz?


Du kannst bei der von mir genannten Beratungsstelle in Kiel auch fragen, mit welcher Beratungsstelle sie in Rheinland-Pfalz zusammen arbeiten. Die Beratungsstellen, falls es bei Euch eine gibt, kennen sich normalerweise untereinander.

Ansonsten hast Du Recht: In Sachen Bildung / Anerkennung / Gleichwertigkeitsprüfung sind wir 16 Staaten.
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