Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt (Gelesen: 13.477 mal)
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Antwort #30 - 27.09.2010 um 14:37:23
 
mangojo schrieb am 22.09.2010 um 14:17:20:
Sie lebt schon seit 1980 in Deutschland.
Welchen AT sie nun hat, weiß ich nicht.
Sie hat in Deutschland nie gearbeitet, sondern war halt immer aufgrund ihrer Heirat mit einem Deutschen im Land.
Jetzt ist sie Witwe.



Das Aufenthaltsgesetz gilt erst ab 2005. Vorherige Aufenthaltstitel wurden dann in Anwendung der neuen Paragraphen nur übertragen.

Also hat sie entweder vor der Eheschließung schon aus anderen Gründen eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erhalten oder man hat bei der Übertragung einen Fehler gemacht und es müsste eigentlich eine nach § 28 Abs. 2 AufenthG sein. Müsste man mal bei der ABH fragen.

Die 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge betreffen aber eigentlich die Neufälle, die erst nach 2005 eine Aufenthaltserlaubnis erhielten.

Spielt aber so keine wirkliche Rolle.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mangojo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Berlin, Brandenburg, Germany
Berlin
Brandenburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Antwort #31 - 27.09.2010 um 18:10:53
 
Wirklich komisch.
Ich habe mir jetzt mal den entwerteten philippinischen Pass meiner Frau angeguckt.
Der bevor sie den deutschen Pass bekam.
Meine Frau ist seit 1998 in Deutschland.
Bei ihr steht:
-------------------------------------------
Niederlassungserlaubnis
Erwerbstätigkeit gestattet
§ 28 Abs. 2 AufenthG

Mangojo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Antwort #32 - 28.09.2010 um 06:08:30
 
Es ging doch darum, ob die Witwe nach Ausreise von mehr als 6 Monaten nochmals die Möglichkeit hat, wieder in die BRD einzureisen.

Die NE ist nach 6 Monaten erloschen. Aber es gibt ja auch noch den §37 (5) AufenthG Recht auf Wiederkehr

Zitat:
Einem Ausländer, der von einem Träger im Bundesgebiet Rente bezieht, wird in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn er sich vor seiner Ausreise mindestens acht Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat.


Das heisst, sie müsste dann ein neues Visum beantragen.

hge

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mangojo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Berlin, Brandenburg, Germany
Berlin
Brandenburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Antwort #33 - 28.09.2010 um 08:10:00
 
hge2001 schrieb am 28.09.2010 um 06:08:30:
Es ging doch darum, ob die Witwe nach Ausreise von mehr als 6 Monaten nochmals die Möglichkeit hat, wieder in die BRD einzureisen.

Die NE ist nach 6 Monaten erloschen. Aber es gibt ja auch noch den §37 (5) AufenthG Recht auf Wiederkehr


Das heisst, sie müsste dann ein neues Visum beantragen.

hge


Ist halt problematisch, weil sie ist total verängstigt und hat Angst auf Behörden zu gehen.
Ich denke, wir lassen alles so wie es ist und sie soll halt alle halbe Jahre wieder nach Deutschland kommen, so lange sie sich die Fliegerei noch leisten kann.
Bzw. sie von den anderen Filipinas noch Geld zugeschossen bekommt............
Verschieben wir die Problematik, bis es halt nicht mehr anders geht, so daß sie gezwungen ist das zu regeln.
Wir helfen ihr ja gerne, aber der Leidensdruck ist noch nicht hoch genug, daß sie ihre Scheu überwindet.
Bin halt nach wie vor der Meinung, auf den Phils bei der Familie wäre sie besser aufgehoben als hier.
Sie wird eh nicht die letzte Filipina sein, die mit der Rente in Deutschland nicht mehr auskommen wird, wird ja alles immer teurer und die Renten/Witwenrenten immer kleiner.

Ich weiß jetzt übrigens warum meine Frau und Sie unterschiedliche Niederlassungstitel haben.
Meine Frau und ich haben auf den Phils geheiratet, daher wohl § 28
Unsere Bekannte und ihr Mann haben in Deutschland geheiratet, daher wohl § 9

Mangojo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Antwort #34 - 28.09.2010 um 08:19:47
 
hge2001 schrieb am 28.09.2010 um 06:08:30:
Das heisst, sie müsste dann ein neues Visum beantragen.

... welches aber abgelehnt werden kann, wenn der LU nicht gesichert ist. Ich zitiere hierzu die VWV.

Zitat:
37.5.3 Ein Regelfall liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Ausländer im Zeitpunkt seiner Ausreise nicht die rechtliche Möglichkeit hatte, auf Dauer im Bundesgebiet zu bleiben. Reicht der Rentenbezug nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus oder liegen die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, ist von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 5 regelmäßig abzusehen.
Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 1 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis, die nach Absatz 5 erteilt wird, nicht von sich aus zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, so dass die Ausübung einer Beschäftigung nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann. Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist auszuschließen, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Ausübung der Erwerbstätigkeit durch den Rentner.


Nach Aussage des TS könnte da in den nächsten Jahren eine Gefahr darin liegen.

mangojo schrieb am 28.09.2010 um 08:10:00:
Ich weiß jetzt übrigens warum meine Frau und Sie unterschiedliche Niederlassungstitel haben.
Meine Frau und ich haben auf den Phils geheiratet, daher wohl § 28
Unsere Bekannte und ihr Mann haben in Deutschland geheiratet, daher wohl § 9

Der Ort der Heirat spielt für den AT absolut keine Rolle.

Ich gehe schwer davon aus, dass die ABH hier einen Fehler gemacht hat.

mangojo schrieb am 28.09.2010 um 08:10:00:
Verschieben wir die Problematik, bis es halt nicht mehr anders geht, so daß sie gezwungen ist das zu regeln.

... nur dann dürfte Vieles zu spät sein.

Die Sprache lernt man im Alter nicht leichter und der LU wird damit auch nicht sicherer und einen Job zur Sicherung des LU bekommt man auch nicht leichter.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zkai
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 630
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Antwort #35 - 28.09.2010 um 08:51:05
 
mangojo schrieb am 28.09.2010 um 08:10:00:
Ich denke, wir lassen alles so wie es ist und sie soll halt alle halbe Jahre wieder nach Deutschland kommen, so lange sie sich die Fliegerei noch leisten kann.


Wenn ich solche Pässe bei Übertragung eines Aufenthaltstitels in die Hände bekomme, dann ist meist ein deutliches Gespräch angesagt und dann ziele ich bei meiner Erlöschensfeststellung nicht auf die 6 Monate ab, sondern auf dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunktes.

Wenn sie dort besser leben kann.. soll sie doch, aber dann halt ohne den Luxus einer freien Einreise.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mangojo
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Berlin, Brandenburg, Germany
Berlin
Brandenburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt
Antwort #36 - 28.09.2010 um 16:42:06
 
Zkai schrieb am 28.09.2010 um 08:51:05:
Wenn ich solche Pässe bei Übertragung eines Aufenthaltstitels in die Hände bekomme, dann ist meist ein deutliches Gespräch angesagt und dann ziele ich bei meiner Erlöschensfeststellung nicht auf die 6 Monate ab, sondern auf dauerhafte Verlagerung des Lebensmittelpunktes.

Wenn sie dort besser leben kann.. soll sie doch, aber dann halt ohne den Luxus einer freien Einreise.

Ich habe nochmal mit ihr geredet.
Einer andere Filipina in unserem Bekanntenkreis ist auch der Mann gestorben.
Tja, derzeit sterben se wie die Fliegen.........
Sie hat eine Entscheidung getroffen.
Sie geht mit der anderen Filipina dauerhaft zurück auf die Philippinen.
Beide wollen auf die Niederlassungserlaubnis in Deutschland zukünftig verzichten.
So, jetzt müssen wir das nur noch der Rentenversicherung und der Krankenkasse verklickern, damit sie den Beitrag zur Krankenversicherung nicht mehr von der Rente abgezogen bekommt.
Dann hat sie auch mehr Rente auf den Phils zur Verfügung.
Wohnung von Beiden kündigen und ich denke in einem Jahr werden sie dann Deutschland für immer verlassen.
Glaube das ist das Beste für sie.
Die ständige teure hin- und herfliegerei ist doch reine Geldverschwendung.
Tja, so wird unsere philippinische Gemeinde hier immer kleiner.

Mangojo
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema