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Ausländische Witwe eines Deutschen, Heimataufenthalt (Gelesen: 13.367 mal)
mangojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.09.2010 um 13:27:59
 
Hallo in die Runde !
Einer Bekannten von mir ist vor einiger Zeit der deutsche Mann gestorben.
Sie kommt von den Philippinen.
Sie hat einen philippinischen Pass.
Nun möchte sie längere Zeit wieder in ihre Heimat.
Sie traut sich jedoch nicht länger, weil sie Angst hat, ihre Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu verlieren.

Stimmt es wirklich, daß sie nicht länger als ein halbes Jahr Deutschland verlassen darf ?
Was passiert, wenn ihr philippinischer Pass beim Aufenthalt auf den Philippinen abläuft und sie sich einen neuen machen läßt, muß dann die deutsche Botschaft in Manila auch wieder die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hinten rein machen ?

Ich habe schon zigmal auf der Ausländerbehörde bei uns deshalb angerufen, da kommt man einfach nicht durch.
Und Mails beantworten die sowieso nicht............

Hättet Ihr noch einen Link mit Gesetzestext dazu ?

Danke für Eure Antwort !
Mangojo
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Antwort #1 - 22.09.2010 um 13:34:13
 
Seit wann lebt deine Bekannte bereits in Deutschland und welchen AT hat sie jetzt?

mangojo schrieb am 22.09.2010 um 13:27:59:
Was passiert, wenn ihr philippinischer Pass beim Aufenthalt auf den Philippinen abläuft und sie sich einen neuen machen läßt, muß dann die deutsche Botschaft in Manila auch wieder die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland hinten rein machen ?

Sie reist mit dem neuen und dem alten Pass mit der AE nach Deutschland ein und läßt sich von der ABH einen Aufenthaltssticker in den neuen Pass kleben.
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Antwort #2 - 22.09.2010 um 13:44:24
 
mangojo schrieb am 22.09.2010 um 13:27:59:
Stimmt es wirklich, daß sie nicht länger als ein halbes Jahr Deutschland verlassen darf ?

Hättet Ihr noch einen Link mit Gesetzestext dazu ?

Danke für Eure Antwort !
Mangojo


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Antwort #3 - 22.09.2010 um 14:17:20
 
steini007 schrieb am 22.09.2010 um 13:34:13:
Seit wann lebt deine Bekannte bereits in Deutschland und welchen AT hat sie jetzt?

Sie reist mit dem neuen und dem alten Pass mit der AE nach Deutschland ein und läßt sich von der ABH einen Aufenthaltssticker in den neuen Pass kleben.

Sie lebt schon seit 1980 in Deutschland.
Welchen AT sie nun hat, weiß ich nicht.
Sie hat in Deutschland nie gearbeitet, sondern war halt immer aufgrund ihrer Heirat mit einem Deutschen im Land.
Jetzt ist sie Witwe.

Gruß
Mangojo

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Zkai schrieb am 22.09.2010 um 13:44:24:
§ 51 AufenthG

Dann stimmt das wohl mit den sechs Monaten.............., das ist ja hart.............
Zitat:
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,


Mangojo
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« Zuletzt geändert: 22.09.2010 um 22:05:47 von Tippi » 
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Antwort #4 - 22.09.2010 um 14:46:51
 
Man beachte aber Abs. 2, sofern ihr Lebensunterhalt z.B. durch Rente gesichert ist. Dann könnte sie zur ABH mit dem Rentenbescheid gehen und sich eine Bescheinigung holen, dass die NE nicht erlischt. Sofern sie natürlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (heute Niederlassungserlaubnis genannt) hat.
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Antwort #5 - 22.09.2010 um 14:56:33
 
Zkai schrieb am 22.09.2010 um 14:46:51:
Man beachte aber Abs. 2, sofern ihr Lebensunterhalt z.B. durch Rente gesichert ist. Dann könnte sie zur ABH mit dem Rentenbescheid gehen und sich eine Bescheinigung holen, dass die NE nicht erlischt. Sofern sie natürlich eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis (heute Niederlassungserlaubnis genannt) hat.

Die Witwenrente ist halt gering.
Keine 800 Euro und nach Miete bleibt nicht mehr viel zum leben.
Es war auch ihre Überlegung in die Heimat länger zu gehen, um Geld zu sparen.
Es wird nur eine Frage der Zeit sein und die Witwenrente wird nicht mehr zum leben in Deutschland reichen.
Alleine das, wird noch ein schöndes Problem für sie werden.

Wenn sie eines Tage ergänzende Grundsicherung braucht, spätestens dann ist Abs. 2 hinfällig.

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Antwort #6 - 22.09.2010 um 15:01:33
 
Zu bedenken ist aber, dass die Witwenrente bei Aufenthalt
im Ausland ggf. gekürzt werden kann. Details dazu wissen
sicher andere besser; wollte das nur in den Ring werfen.
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Antwort #7 - 22.09.2010 um 15:53:08
 
mangojo schrieb am 22.09.2010 um 14:20:05:
Dann stimmt das wohl mit den sechs Monaten.............

... dann hast du den zitierten § nicht zu Ende gelesen ...

Zitat:
§ 51
...
(9) Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG erlischt nur, wenn

1. ihre Erteilung wegen Täuschung, Drohung oder Bestechung zurückgenommen wird,

2. der Ausländer ausgewiesen oder ihm eine Abschiebungsanordnung nach § 58a bekannt gegeben wird,

3. sich der Ausländer für einen Zeitraum von zwölf aufeinander folgenden Monaten außerhalb des Gebiets aufhält, in dem die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten erworben werden kann,

4. sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren außerhalb des Bundesgebiets aufhält oder

5. der Ausländer die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwirbt.

Auf die in Satz 1 Nr. 3 und 4 genannten Fälle sind die Absätze 2 bis 4 entsprechend anzuwenden

... und deshalb ist es wichtig zu wissen, welche AT die Bekannte genau hat.

mangojo schrieb am 22.09.2010 um 14:56:33:
Wenn sie eines Tage ergänzende Grundsicherung braucht, spätestens dann ist Abs. 2 hinfällig.

Dem müßte sie dann rechtzeitig entgegenwirken, indem die Bekannte in eine Gegend zieht, in der die Mieten nicht so hoch sind, weil sich dann u. U. auch kein Grundsicherungsanspruch ergibt und Abs. 2 wieder erfüllt werden kann.
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Antwort #8 - 22.09.2010 um 17:35:46
 
Zitat:
Zu bedenken ist aber, dass die Witwenrente bei Aufenthalt
im Ausland ggf. gekürzt werden kann. Details dazu wissen
sicher andere besser; wollte das nur in den Ring werfen.

Hallo !
Habe ich mich bei der DRV schon erkundigt.
Witwenrente die von einem deutschen Staatsbürger stammt, wird nicht gekürzt, egal wo man sich auf dem Planeten aufhält.
Nur wenn ihr verstorbener Mann Ausländer gewesen wäre, würde gekürzt werden.

Mangojo

Änderung:
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steini007 schrieb am 22.09.2010 um 15:53:08:
... dann hast du den zitierten § nicht zu Ende gelesen ...

... und deshalb ist es wichtig zu wissen, welche AT die Bekannte genau hat.

Dem müßte sie dann rechtzeitig entgegenwirken, indem die Bekannte in eine Gegend zieht, in der die Mieten nicht so hoch sind, weil sich dann u. U. auch kein Grundsicherungsanspruch ergibt und Abs. 2 wieder erfüllt werden kann.

Ok, ich werde, wenn wir uns das nächstemal sehen, ihren Pass mal genau angucken.

Umziehen ? Nun ja, wer soll ihr denn dann noch helfen ? Sie ist ziemlich unselbständig.............
Ohne die Hilfe von mir und meiner Frau ist sie aufgeschmissen.
Ihr verstorbener Mann, hat ihr halt immer alles abgenommen, wollte gar keine selbständige Frau haben........................
Das gibt es leider auch sehr oft in Deutschland.............

Auf den Philippinen, könnte sie wieder bei ihrer Familie leben, das ist immer noch wesentlich billiger als hier und käme somit mit ihrer Rente aus.
Will die Tür nach Deutschland aber verständlicherweise nicht zuknallen.

Mangojo
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« Zuletzt geändert: 22.09.2010 um 22:05:19 von Tippi » 
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Antwort #9 - 22.09.2010 um 20:02:16
 
mangojo schrieb am 22.09.2010 um 17:35:46:
Hallo !
Habe ich mich bei der DRV schon erkundigt.
Witwenrente die von einem deutschen Staatsbürger stammt, wird nicht gekürzt, egal wo man sich auf dem Planeten aufhält.
Nur wenn ihr verstorbener Mann Ausländer gewesen wäre, würde gekürzt werden.

Mangojo



Das ist mE nicht richtig und wahrscheinlich ein Missverständnis.

Im konkreten Fall: einer philippinische Staatsbürgerin, die ihren Wohnsitz auf die Philippinen verlegt, wird die (Witwen)Rente gekürzt.
Ihrem deutschem Ehemann wäre sie (bei "gerader Erwerbsbiografie" ) nicht gekürzt worden.
Sie sollte  mal zu einer Rentenberatungsstelle gehen und sich dies genau durchrechnen lassen um ganz sicher zu sein.

Eine Alternative wäre vielleicht auch, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Ich habe keine Ahnung, ob dies im konkreten Fall noch geht. Dann wäre das Visumsproblem zumindest gelöst.

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Antwort #10 - 22.09.2010 um 20:41:44
 
hge2001 schrieb am 22.09.2010 um 20:02:16:
Eine Alternative wäre vielleicht auch, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Ich habe keine Ahnung, ob dies im konkreten Fall noch geht. Dann wäre das Visumsproblem zumindest gelöst.

... hätte sie dann keine Probleme dauerhaft/langfristig auf den Philippinen zu leben?

Würde sie mit der monatlichen Rente die finanziellen Mindestanforderungen erfüllen?
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Antwort #11 - 23.09.2010 um 09:05:32
 
hge2001 schrieb am 22.09.2010 um 20:02:16:
Das ist mE nicht richtig und wahrscheinlich ein Missverständnis.

Im konkreten Fall: einer philippinische Staatsbürgerin, die ihren Wohnsitz auf die Philippinen verlegt, wird die (Witwen)Rente gekürzt.
Ihrem deutschem Ehemann wäre sie (bei "gerader Erwerbsbiografie" ) nicht gekürzt worden.
Sie sollte  mal zu einer Rentenberatungsstelle gehen und sich dies genau durchrechnen lassen um ganz sicher zu sein.

Eine Alternative wäre vielleicht auch, dass sie die deutsche Staatsbürgerschaft erwirbt. Ich habe keine Ahnung, ob dies im konkreten Fall noch geht. Dann wäre das Visumsproblem zumindest gelöst.

hge

Hallo hge Zwinkernd)

Ich habe die Auskunft direkt von der DRV.
Der Website und den Beamten die dort posten http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html
Zuerst glaubte ich das auch nicht, aber die Beamten haben das mehrfach bestätigt.
Ihr wird nichts gekürzt, weil ihr Mann deutscher war.

Einbürgern lassen kann man vergessen, den Test besteht sie niemals.
Sie kann nach fast 30 Jahren in Deutschland nur sehr schlecht deutsch.
Ich habe als Schwierigkeiten zu verstehen was sie meint.
Der deutsche Pass hätte früher gemacht werden müssen, als Familienzusammengeführte das noch geschenkt bekamen nach ausreichendem Aufenthalt in Deutschland.
Das wollte ihr Mann aber nicht, weil sie wäre ihm dann von ihm zu unabhängig gewesen.
Das ist aber nicht nur bei Ihm so gewesen, ich kenne da in unserem Bekanntenkreis einige die der Frau den deutschen Pass regelrecht verweigern.

Meine philippinische Frau hat den deutschen Pass, mußte den Sprachkurs und die Prüfung machen.
Den schafft unsere Bekannte niemals.............

Mangojo

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steini007 schrieb am 22.09.2010 um 20:41:44:
... hätte sie dann keine Probleme dauerhaft/langfristig auf den Philippinen zu leben?

Würde sie mit der monatlichen Rente die finanziellen Mindestanforderungen erfüllen?

Hallo !

Die Rente aus Deutschland würde für sie locker reichen.
Zumal sie bei der Familie lebend, keine Miete mehr zahlen müßte.
Sie ist noch keine 50, und wenn die Rente auf den Phils irgendwann mal knapp werden würde, ist immer noch das philippinische Rentensystem da, das da heißt "Familie".
Etwas, das man sich bei uns in Deutschland gar nicht mehr vorstellen kann.
Ich jedenfalls nicht, mein Nachwuchs ist beruflich in alle Himmelsrichtungen verstreut, muß als nachfragen, ob sie überhaupt noch leben. Wenn ich mal alt und finaziell in Schwierigkeiten seine sollte, wird man die zwingen müssen.................
Traurig, aber leider normal in Deutschland.

Mangojo

schweitzers Änderung:
Habe Dein Folgepost hier eingefügt. Ein Post lässt sich mittels des "Ändern" - Buttons innerhalb von 15 Minuten ergänzen, korrigieren oder ändern. Bitte diese Funktion benutzen! Vielen Dank.  -

Und noch ein Hinweis: Innerhalb eines eigenen Posts kann durchaus auch aus verschiedenen Posts unterschiedlicher user, die in dem betreffenden Thread gepostet haben, zitiert werden. Dazu die jeweilige Passage in dem betreffenden Post markieren, dann den Button "Markieren & Zitieren" klicken, und schon findet sich das Zitat im eigenen Postentwurf.
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« Zuletzt geändert: 23.09.2010 um 09:27:04 von schweitzer »  
 
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Antwort #12 - 23.09.2010 um 09:42:14
 
mangojo schrieb am 23.09.2010 um 09:05:32:
Die Rente aus Deutschland würde für sie locker reichen.

Meine Fragen bezogen sich auf die Anmerkung von hge bzgl. der Einbürgerung. Dann wäre sie deutsche Staatsbürgerin. Als deutscher Staatsbürger muß man im Ausland als ständig residierender oftmals entsprechendes monatliches Einkommen nachweisen. Ob da mietfreies Wohnen angerechnet wird, dürfte wohl unterschiedlich sein.

Da - so wie du schreibst - die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund sprachlicher Defizite nicht erworben werden kann, stellen sich meine Fragen in dieser Richtung nicht mehr.

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mangojo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 23.09.2010 um 09:53:59
 
steini007 schrieb am 23.09.2010 um 09:42:14:
Meine Fragen bezogen sich auf die Anmerkung von hge bzgl. der Einbürgerung. Dann wäre sie deutsche Staatsbürgerin. Als deutscher Staatsbürger muß man im Ausland als ständig residierender oftmals entsprechendes monatliches Einkommen nachweisen. Ob da mietfreies Wohnen angerechnet wird, dürfte wohl unterschiedlich sein.

Da - so wie du schreibst - die deutsche Staatsangehörigkeit aufgrund sprachlicher Defizite nicht erworben werden kann, stellen sich meine Fragen in dieser Richtung nicht mehr.


Die Philippinen sind eines der wenigen Länder der Erde, wo man kein Vermögen vorweisen muß, wenn man permanent resident sein will.
Es ist nur eine Visafrage.
So viel ich weiß, gibt es 2 Jahres-Touristen-Visas.
Ich, als mit einer Filipina verheirateter, kann mich mit Balikbayan ein Jahr aufhalten, ohne Visum.
Muß mit der Filipina dann ausreisen und gemeinsam wieder einreisen und kann wieder ein Jahr dort leben.
Es gibt auch diverse Tricks, mit denen man die jährliche Ausreise umgehen kann.......
Es gibt auch diverse Dauervisas, die aber meist ziemlich Geld kosten.
Ich habe bisher einmal ein Jahr zusammenhängend dort gelebt.
2009 waren wir 4 Monate am Stück unten.
Also wie gesagt, es interessiert niemanden ob du Geld hast oder nicht.
Deshalt hats da auch so manch schrägen weißen...........

Filipinas, die den deutschen Pass haben, dauerhaft unten leben, das ist auch mit deutschem Pass kein Problem.
Da es keine Meldebehörden gibt und nur eine Minderheit einen philippinischen Pass besitzt.
Um seine Identität nachzweisen, falls überhaupt mal erforderlich, kann man zum Bürgermeister gehen und bekommt ein so genanntes "Sidula".
Da interessiert es nicht ob der Filipino einen deutschen Pass hat oder nicht.
Manche lassen sich auch wieder einen philippinischen Pass machen, ist aber gefährlich und nicht erforderlich, weil man dadurch ja die deutsche Staatsbürgerschaft verliert, wenn es rauskommt.

Mangojo
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« Zuletzt geändert: 23.09.2010 um 10:11:36 von mangojo »  
 
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Antwort #14 - 23.09.2010 um 10:18:39
 
mangojo schrieb am 23.09.2010 um 09:05:32:
Ich habe die Auskunft direkt von der DRV.
Der Website und den Beamten die dort posten http://www.ihre-vorsorge.de/forum.html
Zuerst glaubte ich das auch nicht, aber die Beamten haben das mehrfach bestätigt.
Ihr wird nichts gekürzt, weil ihr Mann deutscher war.


Da scheint sich tatsächlich etwas geändert zu haben. Auch die broschüre  der DRV sagt dasgleiche.

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de/Inhalt/04__Form...

Selbst die Experten waren verwirrt.

Trotzdem würde ich diesen satz beherzigen:
Zitat:
Daher sollten Sie sich vor einem
Umzug ins Ausland in jedem Fall von Ihrem Rentenversicherungsträger
und Ihrer Krankenkasse beraten lassen.



hge
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