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Duldung - ABH wünscht freiwillige Ausreise und dann Wiedereinreise zur Eheschließung (Gelesen: 10.897 mal)
Keana
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Antwort #15 - 17.05.2010 um 12:53:44
 
So werden wir es machen! Danke nochmals!

Da fällt mir gerade ein: Ich nehme an, dass der Anwalt deswegen davon sprach, dass die ABH am Wohnort meines Verlobten nicht zuständig ist, da ich in einem anderen Ort wohne und bei Wiedereinreise dann die ABH hier zuständig ist.

Keana
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reinhard
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Antwort #16 - 17.05.2010 um 15:37:31
 
Keana schrieb am 17.05.2010 um 12:53:44:
So werden wir es machen! Danke nochmals!

Da fällt mir gerade ein: Ich nehme an, dass der Anwalt deswegen davon sprach, dass die ABH am Wohnort meines Verlobten nicht zuständig ist, da ich in einem anderen Ort wohne und bei Wiedereinreise dann die ABH hier zuständig ist.

Keana


Schade, dass Dir das so spät einfällt. Das macht Tipps schwieriger.

Dann frag doch die neue ABH, ob sie eine Vorabzustimmung gibt, und die alte ABH, ob sie mit der neuen ABH zusammen arbeitet.

Die alte ABH, die auf Ausreise drängt, hat dann ja mit der Entscheidung über ein Visum gar nichts zu tun.
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Keana
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Antwort #17 - 17.05.2010 um 17:51:35
 
Tut mir leid, dass ich das erst jetzt erwähnt habe (das mit den verschiedenen Wohnorten), doch mir war nicht bewusst, dass dies tatsächlich so eine gewichtige Rolle spielt. Zumal wir beabsichtigen, in dem Wohnort meines Verlobten eine Wohnung (zuerst einmal für mich) zu suchen, da wir sonst immer eine Besuchserlaubnis für ihn benötigen und eine Übernachtung für mich in seinem Wohnheim nicht möglich ist.

Nochmals sorry für diese fehlende Information. Traurig

Keana
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reinhard
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Antwort #18 - 17.05.2010 um 18:05:21
 
Es ist einfach viel schwieriger, falls die ABH nicht gut zusammen arbeiten:

Die ABH, die die Ausreise will, kann relativ locker mit Zusicherungen eines problemlosen Visumverfahrens umgehen, weil sie das ja überhaupt nicht zu entscheiden hat.

Ihr müsstet alles im Prinzip mit der neuen ABH klären, aber die hat keine Akte und ist (noch) nicht zuständig.

Deshalb: Frag die jetzt aktuelle ABH, ob sie helfen, von der "neuen" ABH eine Vorabzustimmung zu bekommen.
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Keana
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Antwort #19 - 17.05.2010 um 18:16:28
 
Danke für den guten Tipp! 

Werde beide Möglichkeiten verfolgen. Das mit der neuen Wohnung am Wohnort meines Verlobten (will aus meiner ohnehin ausziehen) und die Nachfrage bei der ABH an meinem Wohnsitz.

Schönen Tag noch,
Keana
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Jana2394
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #20 - 25.01.2017 um 12:46:42
 
Hallo alle zusammen,

das ist wirklich interessant - mein Verlobter und ich befinden uns in einer ganz ähnlichen Situation, außer, dass er nicht vorbestraft ist.
Weiß jemand, wie das Ganze hier ausgegangen ist?
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okatomy
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Antwort #21 - 25.01.2017 um 13:02:20
 
Das wird dir der TE (Keana, online zuletzt vor 1454 Tagen) wohl nicht mehr sagen können...
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Daddy
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Antwort #22 - 25.01.2017 um 15:04:05
 
... und daher soll's das in einem bald 7 Jahre alten Thread gewesen sein.

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Daddy
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