Hi,
er ist z.Zt. lediglich geduldet in D. Er hat ganz offensichtlich seine Verpflichtungen vernachlässigt und wurde nun dafür verurteilt. Soweit seine offenkundige Vorgeschichte.
Zur Ausreise ist er eh schon die gesamte Zeit verpflichtet. Reist er alos aus, so kommt er dieser Verpflichtung nach (Passbeschaffung und Identitätsnachweis inklusive).
Die Heiratsabsicht kann er dann im Heimatland bei der deutschen Botschaft erklären und nachweisen. Er stellt also zum Zweckke der Eheschließung einen Antrag auf Erteilung eines Einreisevisums. Im Rahmen dieses Verfahrens wirst Du von der zust.
ABH aufgefordert werden, weitere Nachweise zu erbringen und eine
VE abzugeben. Diese
VE dient der Sichstellung des
LU in D bis zur Eheschließung.
Da anscheinend keine Ausweisung erfolgt ist, sehe ich die Chancen auf eine Wiedereinreise bei Vorliegen aller Voraussetzungen als ganz gut an. Es gibt also keinen Grund, den Behörden nicht zu vertrauen. Anders sieht es natürlich aus, wenn Deine hier gemachten Angabern nicht vollständig sind.
Letztlich ist es aber auch möglich, dass die
ABH die Einreise verweigert. Eine Art Lebensversicherung gibt es dafür nicht.
Sicher einfacher wäre das Umsetzen Eures Vorhabens ohne die Vorgeschichte Deines Verlobten (unerlaubte Einreise, Verweigerung der Mitwirkungspflichten zur Identitätsklärung).
Zum Verständnis:
Die Einreise zur Durchführung eines Asylverfahrens ist grundgesetzlich geschützt. Nach negativem Abschluss des Asylverfahrens die Ausreiseverpflichtung auszusitzen, die Identität zu verschleiern um eine Abschiebung zu verhindern etc. ist nicht mehr geschützt sondern strafrechtlich bewährt.
B.D.