Vielen Dank fuer das Feedback....
Mick schrieb am 22.04.2010 um 08:04:25:Noch zum Thema:
Wenn die
ABH nach der Verurteilung entschieden hat, nicht auszu-
weisen, dürfte ein Verstoß gegen Bewährungsauflagen ein ziemlich
wackeliges Argument für den Stimmungsumschwung sein. Darüber
hinaus sitzt er ja schon seit etwa zwei Jahren ein. Hier wage ich zu
bezweifeln, dass die für eine Ausweisung erforderliche zeitliche
Nähe zur Ursache noch gegeben ist, wenn erst jetzt ein Verfahren
eingeleitet wird.
Soll das heissen, dass die AHB versäumt hat rechtzeitig ein Verfahren gegen Ihn einzuleiten? Sind seine Chance also damit gestiegen, dass es nicht zu einer Ausweisung kommt?
Zitat:Du musst die Sache so sehen: Dein Bruder genießt als Ausländer hier in D Gastrecht. Durch die Straftaten hat er dies
verwirkt. Dies war allein seine Entscheidung.
Juristisch gesehen hast du natuerlich recht, aber ist man in einem Land noch Gast in dem man geboren wurde und hier aufgewachsen ist und zudem dessen Sprache man besser spricht als die Sprache seines Abstammungslandes?
Zitat:BTW Gegenfrage:
Ist es menschenrechtlich vereinbar andere Menschen durch Drogen in Lebensgefahr zu bringen ?
Darueber kann man natuerlich endlos diskutieren aber hier habe ich auch eine Gegenfrage:
Sollte man nicht ein generelles Alkoholverbot einfuehren, wenn man bedenkt, wieviele Unschuldige durch alkoholisierte Autofahrer jedes Jahr umsleben kommen?
Ich moechte mit dieser Gegenfrage keinesfalls den Drogenkonsum beschoeningen, damit wir uns jetzt nicht falsch verstehen.
BTW Spielt es eigentlich eine grosse Rolle, dass als er die Straftaten begangen hatte noch minderjaehrig gewesen ist?
VG