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Einbürgerung nach § 10 StAG - Problemme - Altersvorsorge (Gelesen: 3.960 mal)
Tomek1972
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
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19.04.2010 um 15:43:29
 
Hallo,

seit kurzem habe ich einige Beiträge in diesem Forum gelesen. Jetzt habe ich selbst ein Problem und brauche dringend richtige Beratung. Wie schon mal oft hier in dem Forum gelesen sagten manche Mitglieder dass man nach dem § 10 StAG keine Altersvorsorge nachweisen muß. Ich glaube dass das nicht ganz richtig ist. Ich habe bereits alle benötigte Unterlage in Kreis Saarpfalz abgegeben. Natürlich hat man mir nichts von Altersvorsorge erzählt. Ich bin seit 5 Jahren Selbstständig und bezahle mir freiwillig eine private Kapital / Lebensversicherung. Nachdem die Papiere vom Kreisverwaltung weiter zum Ministerium geschickt wurden, habe ich heute ein Schreiben bekommen in den man folgendes schreibt: " Weiterhin bitte ich Sie um Vorlage einer Bescheinigung Ihres Steuerberaters über das aus Ihren Gewerbebetrieb erzielten Nettoeinkommens im 1 Quartal 2010 sowie Nachweisen über Ihre Krankenversicherung und Altersvorsorge. Ich bitte Daher, von kurzfristigen Sachstandsfragen abzusehen.... Deshalb verstehe ich jetzt nicht warum schreibt man hier das bei Einbürgerung nach § 10 StAG eine Altersvorsorgen Nachweis nicht notwendig ist. Jetzt die Frage an euch ? Wie soll man sich in dem Fall verhalten ? Was soll man nachweisen (oder auch nicht) ? Wie kann man argumentieren bzw. Nachweisen das die Altersvorsorge nich notwendig ist ? Ganz zum Schluß wie ist das tatsächlich gesetzlich vorgesehen ? Ich bitte euch um ein guten Tipp bzw. um konkrette Rat. Bedanke mich im voraus. Tomek
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Tomek1972
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Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Polnisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach § 10 StAG - Problemme - Altersvorsorge
Antwort #1 - 19.04.2010 um 17:19:14
 
Hallo,

also habe ich heute mit einem Anwalt gesprochen der sich speziell für Ausländerrecht spezialisiert hat. Folgendes habe ich erfahren. Altersvorsorge ist ein festes Bestandteil des Lebensunterhaltes. damit ist die Information von eurem  FAQ:http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/altersvorsorge.htm  nicht ganz richtig. Begründung ist ein Urteil vom Gericht: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg
Aktenzeichen: 13 S 2080/07
Datum: 06.03.2009

Bitte korrigieren Sie die Daten in Ihrem FAQ weil die sonst zum Verwirrung führen können.

Ich versuche es die Sache  hier im Saarland weiterzuführen, aber so wie mein Anwalt gesagt hat ohne "angemessenen" Altersvorsorennachweis sieht es schlecht aus.
Grüße
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maki
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Antwort #2 - 19.04.2010 um 17:48:42
 
Hi Tomek1972,

es ist nicht richtig dass generell ein Rentenanspruch gegeben sein muss bei einer §10 EB, sonst könnten man eig. niemanden nach §10 Einbürgern der noch keine 5 Jahre gearbeitet & Rentbeiträge bezahlt hat Zwinkernd

Das von dir zitierte Urteil enthält auch genau das:
Zitat:
Ob und inwieweit auch eine Altersvorsorge Teil des Lebensunterhalts nach § 10 Abs. 1 Satz 1
Nr. 3 StAG ist, kann in Anbetracht der denkbaren vielfältigen Fallgestaltungen nicht generell fest-
gelegt werden. Jedenfalls kann von einem Einbürgerungsbewerber nicht mehr verlangt werden
als das, was bei einem deutschen Staatsangehörigen in vergleichbarer Lebenslage und Erwerbssi-
tuation üblich und zumutbar ist. Bei jungen Einbürgerungsbewerbern, die sich noch in Schule,
Ausbildung oder Studium befinden, ist eine Altersvorsorge nicht Teil des Lebensunterhalts.
...

Bei dem verhandelten Fall hatten weder die EB Bewerberin noch der Gatte Anspruch auf Rente, dafür aber einen Pachtvertrag über eine Gaststätte Zwinkernd

Nachtrag: Danke für dein Feedback, denke auch dass der FAQ Artikel ergänzt werden sollte, da er im Moment den Eindruck hinterlässt die Altervorsorge wäre nie wichtig bei einer §10 EB.
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Muleta
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Antwort #3 - 19.04.2010 um 18:35:55
 
maki schrieb am 19.04.2010 um 17:48:42:
Nachtrag: Danke für dein Feedback, denke auch dass der FAQ Artikel ergänzt werden sollte, da er im Moment den Eindruck hinterlässt die Altervorsorge wäre nie wichtig bei einer §10 EB.


ist sie faktisch ja auch nicht: die Richter haben sich bei ihren in der Sache überflüssigen Äußerungen zu Einbürgerungsbewerbern, die kurz vor dem Rentenalter stehen, nämlich insofern vergaloppiert, dass bei nicht ausreichendem Rentenanspruch die dann eintretende Bedarfslage auch noch selbst zu vertreten sein müsste, um die Einbürgerung zu hindern. Da ist mir ehrlich gesagt nicht so ganz klar, an was für (real auftretende) Fallkonstellationen wirklich gedacht wurde...

Muleta
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Ralf
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Antwort #4 - 19.04.2010 um 22:35:27
 
Tomek1972 schrieb am 19.04.2010 um 17:19:14:
Altersvorsorge ist ein festes Bestandteil des Lebensunterhaltes.

Im Prinzip richtig. Allerdings ist es ja gerade nicht
so, dass bei § 10 der LU komplett gesichert sein muss.
Es kommt lediglich darauf an, dass keine Mittel nach
SGB II oder SGB XII bezogen werden, oder ein solcher
Bezug nicht selbst zu vertreten ist.

Die Voraussetzungen für § 10 stehen abschließend
direkt im Gesetz. Altersvorsorge gehört definitiv nicht
dazu.

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Tomek1972
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 19.05.2010 um 16:31:55
 
Hallo,
noch mal vielen Dank fürs fachliche Beratung. Es hat sich mittlerweile herausgestellt das meine Einbürgerungsverfahren positiv ausgegangen ist. Eine private Rentenversicherung wird genauso anerkannt wie eine Gesetzliche. Es ist zwar nicht dringend notwendig solche zu haben aber je nach alter ist das auch ein wichtigen Punkt wenn es um erfolgreiche Einbürgerung geht. Ich habe meine Versicherung längere Zeit geführt und das wurde auch als glaubwürdige Altersvorsorge anerkannt. Ich warte jetzt nur auf eine Einladung zum Einbürgerungsfeier. Ich möchte auch sagen das ich diese Forum toll finde. Man kann hier wirklich sehr viele konkrete und fachliche Informationen finden. Noch mal vielen Dank an euch alle.
Grüße
Tomek
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