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Einreise mit Thaifrau ohne Visum aufgrund der Freizügigkeit (Gelesen: 7.750 mal)
tonispain
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05.04.2010 um 03:28:52
 
Hallo,
ich bin neu hier und habe mit schon einige Infos hier gesammelt. Ist echt ein absolut informatives Forum hier.Ein dickes Lob an die Macher. Ich hoffe ich bin richtig hier mit meiner Frage.
Nun zu meiner Frage:
Ich bin Spanier, habe vorher 10 jahre in Thailand gelebt und bin seit 1 jahr wieder in Deutschland. Ich bin seit 3 Wochen mit einer Thaifrau verheiratet  und lebe in Deutschland. Habe also Freizügigkeitsstatus.
Normalerweise ist es ja so, dass meine Frau für die Einreise in Deutschland ein Visum beantragen muss.Da ich aber Freizügigkeitsberechtigt bin ,trifft dieser Status meiner Meinung nach (vielleicht irre ich mich?? ) auch auf Sie zu, bzw. im Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern steht:
§2
Recht auf Einreise uhnd Aufenthalt
(1)Freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger und ihre Familienangehörigen haben das Recht auf Einreise und Aufenthalt nach Maßgabe dieses Gesetzes
§2.3.5
Für einen Aufenthalt von Unionsbürgern von bis zu drei Monaten ist der Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses ausreichend. Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, haben das gleiche Recht, wenn sie im Besitz eines anerkannten oder sonst zugelassenen Passes oder Passersatzes sind und sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen

Dies bedeutet nun für mich : Ich kann also gemeinsam mit meiner Frau nach Deutschland einreisen,ohne dass sie ein Schengenvisum besitzt, und sie kann sich dann legal aufgrund dieses Gesetzes hier 90 Tage aufhalten.
Daraufhin habe ich gestern bei der Bundespolizei der Flughäfen Frankfurt und Düsseldorf angerufen. Diese haben mir bestätigt, dass es wenn ich mit meiner Frau gemeinsam und unter Vorlage der übersetzten und legalisierten Heiratsurkund nach Deutschland einreise keine Probleme geben wird.
Aber nun zu folgendem Problem: Ich denke nicht,dass ich meine Frau in BKK in den Flieger bekomme bzw. wenn die Schalterangestellten in den Computer schauen es keine Bordkarte geben wird.........
Dann habe ich ebenfalls bei Emirates angerufen und Diese sagten mir, dass wenn Sie Thai ist, bräuchte sie ein Visa.Von freizügigkeitsregelung haben die noch nie etwas gehört. Wie bekomme ich also meine Frau in den Flieger??????
Danke schonmal für Eure Antworten.
Gruss
Toni
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matteo
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Antwort #1 - 05.04.2010 um 06:58:13
 
Anstatt mit der BPOL zu reden, würde ich die örtliche ABH anrufen und fragen was die dazu meinen.

Wäre ja schön wenn das gehen würde. Wenn die werten Kollegen (nicht deutschen) Unionsbürger, ihre Frau ohne Visum mitnehmen können, dann möchte ich das als deutscher Staatsbürger aber auch um dann von Deutschland aus das "echte" FZF zu beantragen  Laut lachend
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Saxonicus
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Antwort #2 - 05.04.2010 um 09:58:35
 
tonispain schrieb am 05.04.2010 um 03:28:52:
Wie bekomme ich also meine Frau in den Flieger??????

Selbst mit einem gültigen Aufenthaltstitel ist es auf manchen Flughäfen schon schwierig genug in den Flieger zu kommen, da könnte ich ein Buch darüber schreiben.
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Eduard
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Antwort #3 - 05.04.2010 um 10:41:41
 
tonispain schrieb am 05.04.2010 um 03:28:52:
Ich denke nicht,dass ich meine Frau in BKK in den Flieger bekomme bzw. wenn die Schalterangestellten in den Computer schauen es keine Bordkarte geben wird.........


Ich würde sagen, Du hat recht, und es ist auch von der Logik her nachzuvollziehen, dass es nicht funktioniert.

Wenn die Airline Deine Frau ohne Visum in das Flugzeug lässt, dann trägt sie das Risiko einer möglichen Einreiseverweigerung nach der Landung in D (Rücktransport, eventuell muss sie Strafe zahlen). Also muss die Airline sicherstellen, dass die Einreise auch erlaubt ist.

Das kann die Airline aber de facto nicht.

1. Wie soll ein Airline-Angestellter in Bangkok überprüfen, ob die vorzulegenden Dokumente vollständig und in Ordnung sind? Das dürfte schon an den Deutschkenntnissen scheitern, die nötig sind, um die Übersetzung und den Legalisationsvermerk der Botschaft zu überprüfen.

2. Wie kann die Airline sicherstellen, dass Du zusammen mit Deiner Frau an der Grenzkontrolle in D auftauchst? Das kann sie nicht. Sei es, dass Du in letzter Sekunde von Bord gehst, sei es, dass Du (z. B. wegen eines Ehestreits) Deine Frau nach der Landung sitzen lässt, in jedem Fall hat die Airline dann das Problem, dass sie eine "Illegale" nach Deutschland geflogen hat.
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lolo
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Antwort #4 - 05.04.2010 um 10:52:08
 
Hallo zusammen,

also da muss ich dem Toni rechtgeben , das mit der freizügigkeit funktioniert, ich habe das schon ausprobiert.

Meine Frau (chinesin) und ich sind nach Frankreich geflogen von China aus ohne Visum, wir hatten nur unsere (deutsche Heiratsurkunde ) dabei und hatten bei der Einreise in Paris keine Probleme da wie mir der Beamte sagte eben freizügigkeit gilt.

Wäre ich aber in Deutschland eingereist hätte ich keine Chance gehabt. Da ich als Deutscher eben in Deutschland keine freizügigkeit habe.

Und ich habe mich mal mit dem BGS in München am Flughafen utnerhalten die haben wir das bestätigt.

Aber wenn du natürlich auf einen Grenzbeamten triffst der sich nicht auskennt dann verbringst du womöglich 3 Stunden am Flughafen bis Sie das geklärt haben

Beste Grüsse

Jürgen
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Mikael321
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Antwort #5 - 05.04.2010 um 12:14:35
 
lolo schrieb am 05.04.2010 um 10:52:08:
Aber wenn du natürlich auf einen Grenzbeamten triffst der sich nicht auskennt dann verbringst du womöglich 3 Stunden am Flughafen bis Sie das geklärt haben
Das Risiko sehe ich nicht so sehr . Die BP ist gerade in EU Recht, sehr geschult. Und ein Freizügigberechtigter , der über D. einreist, bekommt auch ohne Probleme ein Einreisevisum !

Michael
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Antwort #6 - 05.04.2010 um 12:32:31
 
Mikael321 schrieb am 05.04.2010 um 12:14:35:
Die BP ist gerade in EU Recht, sehr geschult. 

Was man aber von den Grenzbeamten z.B. in Frankreich nicht unbedingt sagen kann, so mußte ich mit meiner Frau einige Zeit im Transitrbereich  des Pariser Flughafens zubringen, weil dem dortigen Grenzpolizisten die deutsche Aufenthaltsberechtigung als schengenwirksamer Titel nicht bekannt war.
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matteo
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Antwort #7 - 05.04.2010 um 12:59:16
 
Was könnte man machen bevor die (max. 90 Tage) FZB der thail. Ehefrau des Themenstarters ausläuft? Könnte sie eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland von Deutschland aus beantragen?

Ich gehe davon aus, das die FZB eher eine kurzfristige Lösung ist?
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Muleta
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Antwort #8 - 05.04.2010 um 13:29:24
 
tonispain schrieb am 05.04.2010 um 03:28:52:
Diese sagten mir, dass wenn Sie Thai ist, bräuchte sie ein Visa.Von freizügigkeitsregelung haben die noch nie etwas gehört. Wie bekomme ich also meine Frau in den Flieger??????


die Ansicht der Fluggesellschaften deckt sich mit der Rechtsauffassung der BPol: Gem. Art. 5 Abs. 2 RL 2004/38/EG kann nach umstrittener aber herrschender Ansicht von Drittstaatsangehörigen welche sich auf ein abgeleitetes Freizügigkeitsrecht berufen für die Einreise in die Union ein Einreisevisum gefordert werden. Zwar kann dieses Visum auch direkt an der Grenzübertrittsstelle erteilt werden (von der BPol), die Fluggesellschaft dürfte es aber begrüßen, wenn das Visum bereits vor dem Abflug vorliegt. Außer gut zureden fällt mir da auch nichts ein...

matteo schrieb am 05.04.2010 um 12:59:16:
Ich gehe davon aus, das die FZB eher eine kurzfristige Lösung ist?


die Frau wäre freizügigkeitsberechtigt ab Einreise. Eine Aufenthaltskarte (§ 5 Abs. 2 Freizügigkeitsgesetz/EU) ist nicht erforderlich aber sicherlich sinnvoll. Irgendwelche Antragsfristen sind nicht einzuhalten. Mit "kurzfristig" hat das nichts zu tun.

Muleta
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tonispain
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Antwort #9 - 05.04.2010 um 13:50:46
 
All
Ersteinmal danke für Euere Antworten
@lolo
Genauso wie Du es beschrieben hast, meinte ich es im Prinzip
@matteo
Rein theoretisch könnte sie nach Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltsgenehmigubng beantragen , natürlich müssten die Vorraussetzungen dafür erfüllt sein

Die Einreise wird nach Auskunft der Bundespolizei nicht verwehrt. Das einzigste (grösste) Problem wird sein, die Boardkarte zu bekommen
Gruss
Toni


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Antwort #10 - 05.04.2010 um 14:15:37
 
tonispain schrieb am 05.04.2010 um 13:50:46:
Die Einreise wird nach Auskunft der Bundespolizei nicht verwehrt.

Das einzigste (grösste) Problem wird sein, die Boardkarte zu bekommen.


Richtig. Und da kann Dir hier vermutlich auch niemand den ultimativen Rat geben – es gibt wohl Gesellschaften, die sich dann auch bei der Bundespolizei rückversichern, andere haben eher Schiss und lehnen ab.

Wenn die Fluggesellschaft ein Büro in Frankfurt hat, schlage ihr vor, selbst bei der Bundespolizei anzurufen. Bereite einen kleinen Zettel vor mit den wichtigsten Stichwörtern, damit sie die Frage richtig formulieren können.

@matteo
Zitat:
Wenn die werten Kollegen (nicht deutschen) Unionsbürger, ihre Frau ohne Visum mitnehmen können, dann möchte ich das als deutscher Staatsbürger aber auch um dann von Deutschland aus das "echte" FZF zu beantragen


Da haben Spanier und Rumänen einen echten Vorteil: Sie können solche ein Familienmitglied visumfrei im Schlepptau mit reinnehmen.

Du kannst das aber in den anderen EU-Staaten.
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Antwort #11 - 05.04.2010 um 19:24:00
 
Hallo,

ich habe gerade diese Diskussion durchgelesen und wenn ich es richtig verstanden habe, dann kann ich, die ich in Deutschland lebe, aber eine EU-Staatsangehörigkeit habe, meinen sri lankischen Freund (bald Ehemann) einfach aufgrund dieser Freizügigkeitsbescheinigung nach Deutschland "bringen"?
Warum gibt es dann auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Colombo ein extra Visamerkblatt für Familienangehörige von Staatsangehörigen der EU-Mitgliedstaaten?
Ich verstehe deine Logik tonispain, aber ich glaube nicht, dass es so einfach geht. Oder gibt es da Unterschiede zw. Thailand und Sri Lanka?
Kann da jemand eine kompetente Antwort geben und auf entsprechende Gesetze verweisen? Kennen die ABH solche Fälle?

Einen schönen Ostersonntag wünscht Euch

Ilsa
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« Zuletzt geändert: 05.04.2010 um 19:35:25 von ilsa »  
 
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Antwort #12 - 05.04.2010 um 19:53:44
 
ilsa schrieb am 05.04.2010 um 19:24:00:
dann kann ich, die ich in Deutschland lebe, aber eine EU-Staatsangehörigkeit habe, meinen sri lankischen Freund (bald Ehemann) einfach aufgrund dieser Freizügigkeitsbescheinigung nach Deutschland "bringen"?

Das mag rein theoretisch so gut und richtig sein und von der deutschen Bundespolizei bei der Einreise akzeptiert werden, allerdings bezweifele ich, daß er in Katunayake ohne ein entsprechendes Visum ins Flugzeug kommen wird.
Nach meiner nunmehr fast dreißigjährigen Erfahrung ist das dort, selbst mit einem ordentlichen Aufenthaltstitel, mitunter nicht immer einfach.
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Antwort #13 - 05.04.2010 um 19:54:01
 
ohhh sorry, es war Ostermontag gemeint.... Laut lachend Es ist so verwirrend mit den ganzen freien Tagen!  Zwinkernd

ja Saxonicus, daran habe ich auch schon gedacht. Selbst bei mir hat Sri Lankan Airlines gründlich nachgeschaut, ob ich wirklich nach Deutschland fliegen darf...
Kann man es dann nicht einfach bescheinigen lassen und dann die Bescheinigung auf dem Flughafen vorzeigen? Es wäre natürlich viel schöner als wieder Monate auf das Visum zu warten... Zwinkernd

Danke für die Antworten.
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Antwort #14 - 05.04.2010 um 20:20:51
 
ilsa schrieb am 05.04.2010 um 19:54:01:
Kann man es dann nicht einfach bescheinigen lassen und dann die Bescheinigung auf dem Flughafen vorzeigen?


Das musst Du die Fluggesellschaft fragen. Oder hinfliegen und es ausprobieren.

Zitat:
Es wäre natürlich viel schöner als wieder Monate auf das Visum zu warten... Zwinkernd


Warum dauert es bei Euch Monate? Gibt es irgend welche ungewöhnlichen Probleme?

Die Botschaft hat natürlich das Merkblatt auf der Seite, weil die Einreise mit Visum normal ist. Wenn Du aus Sri Lanka mit Deinem Mann als Begleitung kommst, braucht er ja auch ein Visum – nur dass ihm die Bundespolizei in Ffm das zaubert. Aber ohne Visum kommt er ja nicht rein.
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