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Reisen mit Duldung? (Gelesen: 9.960 mal)
Ringo72
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30.03.2010 um 20:21:08
 
Hallo,
ich bin Kroate in Deutschland Geboren und habe Feste Arbeit.
Mein PProblem ist das ich Schwierigkeiten mit der Passbeschaffung hatte, zuvor hatte ich es bei den Bosniern versucht ohne Erfolg, nun habe ich Endlich die Bestätigung das ich Kroatien gemeldet bin und mein Heimaturkunde ist auf dem Weg.
Durch das ganze Drama haben die Deutschen behörden meinen Aufentshalttitel entzogen und ich besitze nun nur eine Duldung(Ausweißersatz) mit Arbeitserlaubnis für Raum Baden Würtenberg. sobald meine Urkunde da ist und ich vom Kroatischen Konsulat einen Pass erhalte bekomme ich meinen Aufenhalt wieder.
Meine Frage ist ob ich mit der Duldung nach Österreich Reisen kann, habe einen Skiurlaub Geschenkt bekommen, die DeutschenBehörden sagen das ich auf eigene Gefahr Reisen kann.
Kann mir Jemand Schnell eine Auskunft geben, der Urlaub beginnt zu Ostern!!!!
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Zak
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Antwort #1 - 30.03.2010 um 20:51:10
 
Hi

Ringo72 schrieb am 30.03.2010 um 20:21:08:
Meine Frage ist ob ich mit der Duldung nach Österreich Reisen kann


leider nein. Mit der Duldung ist der Grenzübertritt nicht erlaubt.

Ende
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Ringo72
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Antwort #2 - 31.03.2010 um 04:02:58
 
Was ist Eigentlich ein Reiseausweiß und wie komme ich da schnell ran? Habe vom Konsulat einen Schrieb das ich einen Pass usw Beantragt hab und mich um eine Passbeschaffung Bemühe, hab das Gefühl das sich das Deutsche Ausländeramt Quer stellt!
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Mick
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Antwort #3 - 31.03.2010 um 06:59:42
 
Die Ausstellung eines Reiseausweises stellt einen Eingriff in die
Passhoheit eines anderen Staates dar, den es grundsätzlich zu
vermeiden gilt. Ich glaube kaum, dass der Wunsch, den Urlaub
in Österreich zu machen, dazu führen wird, dass ein RA ausge-
stellt wird. Aber Du kannst ja bei Deiner ABH mal nachfragen,
Versuch macht bekanntlich kluch.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Ringo72
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Antwort #4 - 31.03.2010 um 07:50:58
 
Was noch dazu kommt das ich zur Zeit LKW-Fahrer bin, Mein Chef drängelt auch massiv, ich kann halt keine Touren ins Ausland fahren und das Stinkt ihm Gewaltig!
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reinhard
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Antwort #5 - 31.03.2010 um 11:37:44
 
Ringo72 schrieb am 31.03.2010 um 07:50:58:
Was noch dazu kommt das ich zur Zeit LKW-Fahrer bin, Mein Chef drängelt auch massiv, ich kann halt keine Touren ins Ausland fahren und das Stinkt ihm Gewaltig!


Aber das ist im Kern ein Problem zwischen einem Kroaten (Dir) und kroatischen Behörden. Wenn die kroatische Behörde ihren eigenen Bürger auf den Pass warten lässt, muss sich trotzdem keine deutsche Behörde einmischen.

Du musst also versuchen, das Problem mit Beruf und Urlaub der entsprechenden koratischen Behörde so vorzutragen, dass sie Dir rechtzeitig einen Pass ausstellt.
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Ringo72
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Antwort #6 - 31.03.2010 um 12:48:16
 
Ja sicher, sie würden mir auch einen Vorläufigen Pass oder Irgendwasn geben, das Problem ist nur das ich noch keine Identnummer hab, die kommt mit der Staatsbürgerschaftsurkunde, das kann Dauern!!!!Die Verstehen mich voll können aber nix machen und Verstehen nicht das die AHB sich so Querstellt, die vom Konsulat waren sogar so net und haben mit denen Telefoniert, ohne Wirkung!!!Bekomme Langsam echt einen Anfall, ich würde auf den Urlaub Scheißen und selber nach Kroatien fahren und das Ding holen, Aber......
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reinhard
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Antwort #7 - 31.03.2010 um 13:12:09
 
Die Ausländerbehörde ist eben weder für die Identnummer noch für die Staatsbürgerschaftsurkunde verantwortlich, insofern kannst Du sie zu nichts zwingen.

Du hast ja auch keine echte rechtliche Frage mehr, oder?

Die Ausländerbehörde ist vielleicht der Meinung, dass Du zu spät angefangen hast, Dich darum zu kümmern – oder sie hat andere Gründe.

Zuständig sind jedenfalls die kroatischen Behörden.

Aber Du kannst die Ausländerbehörde ja fragen, ob sie Deinen geplanten Osterurlaub unterstützen will.
Du Duldung erlischt, wenn Du ausreist – rein darfst Du danach nicht mehr. Die Einreise nach Österreich mit Duldung wäre nach den österreichischen Gesetzen ebenfalls illegal.
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Ringo72
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Antwort #8 - 31.03.2010 um 17:18:40
 
Den Urlaub hab ich abgesagt, jetzt stellt sich nur die Frage ob ich nach Kroatien Reisen darf um alles Schnellstens zu Erledigen!
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Antwort #9 - 31.03.2010 um 17:37:55
 
Ringo72 schrieb am 31.03.2010 um 17:18:40:
jetzt stellt sich nur die Frage ob ich nach Kroatien Reisen darf um alles Schnellstens zu Erledigen! 

Nach Kroatien solltest du problemlos kommen. Da kann dir die Botschaft z.B. ein Laissez passer, einen Notfallreisedokument oder aehnliches ausstellen. Aber wie dir schon weiter oben erzaehlt wurde wirst du nach einer Ausreise nicht mehr problemlos nach Deutschland kommen, da dir die AE zur Wiedereinreise fehlt.

Vielleicht kannst du ja mit der Begruendung, dass du deine Passbeschaffung beschleunigen willst die ABH zur Austellung eines Reiseausweises o.ae. mit AE versehenem Dokument bringen, welches dir die Wiedereinreise ermoeglicht.

Ohne hier etwas handfestes auf Papier zu haben wuerde ich an deiner Stelle auf keinen Fall ausreisen.
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Ringo72
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Antwort #10 - 31.03.2010 um 17:41:19
 
Ok, das werde ich Versuchen.
Danke für die vielen Anstöße, schreibt ruhig noch mehr rein wenn Ihr neue Ideen habt!
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Antwort #11 - 31.03.2010 um 18:47:38
 
Ringo72 schrieb am 31.03.2010 um 17:41:19:
Danke für die vielen Anstöße, schreibt ruhig noch mehr rein wenn Ihr neue Ideen habt!


weswegen genau bist Du eigentlich derzeit geduldet? Familie?

Und was hattest Du vorher genau für einen Aufenthaltstitel? Und was genau meinst Du mit "wurde entzogen"?

Muleta
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Antwort #12 - 31.03.2010 um 19:22:51
 
Au Lange Geschichte!
Bin in Deutschland Geboren, hatte Unbefristete AE usw. Vor dem Krieg Jugoslawischen Pass, nach Krieg Kroatischen beantragt, war in Kro nicht gemeldet(meine 2 Geschwister schon haben beide gleich Pass bekommen), ich also weil meine Mutter Bosnisch ist zu den Bosniern, Vorläufigen Pass erhalten(Bosnisch), hab dann Neuen Beantragt, wieder keine Heimaturkunde bekommen, kein Pass. Deutsche Behörden immer auf dem Laufenden gehalten, sie sagten nur ich soll mir einen Pass besorgen, mehrere Strafen gezahlt bis mir letztes Jahr mir eine Abschiebung angedroht wurde(Begründung: Mangelde Bemühungen meinerseits mich um einen Pass zu Kümmern), hatt mein Anwalt verhindert, mir ist dann auch die AE entzogen worden und ich bekam eine Duldung. nun oh Wunder bin ich doch in Kroatien gefunden worden, nun warte ich auf meine Heimaturkunde um dann einen Pass zu Beantragen.
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Antwort #13 - 31.03.2010 um 20:42:22
 
Ringo72 schrieb am 31.03.2010 um 19:22:51:
Deutsche Behörden immer auf dem Laufenden gehalten, sie sagten nur ich soll mir einen Pass besorgen, mehrere Strafen gezahlt bis mir letztes Jahr mir eine Abschiebung angedroht wurde(Begründung: Mangelde Bemühungen meinerseits mich um einen Pass zu Kümmern), hatt mein Anwalt verhindert, mir ist dann auch die AE entzogen worden und ich bekam eine Duldung.


Du hattest zu dem Zeitpunkt eine NE. Die kann nicht wegen fehlenden Passes "entzogen" werden. Keine Ahnung, was Dein Anwalt da gemacht hat, aber es klingt im Ergebnis "seltsam". Allenfalls wäre es denkbar, dass wegen der Straftaten eine Ausweisung verfügt wurde (wäre wohl wegen bes. Abschiebungsschutzes auch rechtswidrig aber inzwischen wohl bestandskräftig)

Zitat:
nun oh Wunder bin ich doch in Kroatien gefunden worden, nun warte ich auf meine Heimaturkunde um dann einen Pass zu Beantragen.


mir ist nicht klar, auf welcher Rechtsgrundlage die ABH nach Passerhalt eine AE erteilen will. Meiner Ansicht nach müsste sie dann zur Ausreise auffordern und ggf. abschieben.

Dein Anwalt weiß wirklich, was er da tut? Das ist ein Spezialist?

Muleta
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Antwort #14 - 01.04.2010 um 10:12:32
 
Straftaten waren einzig Verstoß gegens Ausländerrecht!
Mir wurde die AE entzogen und ich bekam einen Ausweißersatz/Duldung. Laut Aussage vom Amt erhalte ich sie wieder sobald ich einen Pass habe, Erfüllen tue ich alles, Fester Wohnsitz, Arbeit, und eine Tochter von einer Deutschen.
Erklär mir doch mal bitte das mit dem NE, und warum sie mir das nicht entziehen konnten!?
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