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Einbürgerungstest statt Orientirungkurstest für NE (DA-EG) (Gelesen: 320 mal)
Themen Beschreibung: Anforderungen an Erteilung von Niederlassungserlaubniss bzw. DA-EG
Sanders
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2b || !2b


Beiträge: 12
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungstest statt Orientirungkurstest für NE (DA-EG)
10.03.2010 um 11:36:19
 
Es geht um die Anforderung aus § 9 Abs. 2 Nr. 8  bzw. § 9a Abs. 2 Nr. 4 AufenthG die "...er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt," lautet.

In VwV steht, dass ein bestandener "...bundeseinheitlichen Test zum Orientierungskurs nach § 17 Absatz 1 Nummer 2 IntV..." solche Kentnisse nachweisen soll.

Nun die Frage: wird ABH ein bestandenes Einbürgerungstest als Nachweis von solche Grundkenntnisse akzeptieren?

Es ist viel einfacher einen Termin bei eine VHS für Einbürgerungstest (Anfang April) zu bekommen, als für Orientierungskurstest (Ende Mai, und ein anderes Ort), und wenn ich in 2-3 Jahre einen Einbürgerungsantrag stelle, muss ich keinen neuen Test machen.
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reinhard
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Beiträge: 3.355

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 15.03.2010 um 12:48:47
 
Nein, wird nicht akzeptiert.

Ist zwar der gleiche Test mit fast identischen Fragen, aber steht nun mal anders im Gesetz.
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