fliptronic schrieb am 06.03.2010 um 11:59:49:Hat sie doch, wenn sie schon im Oktober versucht hat im Konsulat einen Termin zu bekommen. Noch ist der Reisepass ja gültig. Das ist also fast ein halbes Jahr! Ich denke, da kann man nicht von "nicht kümmern" reden.
Ja, und sie ist verpflichtet alles notwendige zu unternehmen um eben einen auch in Zukunft einen gültigen Pass zu besitzen.
fliptronic schrieb am 06.03.2010 um 11:59:49:Die andere Sache ist, dass keiner von uns wusste, dass sie einen Job findet, bei dem sie ein Trainingsprogramm auf Ibiza absolvieren muss.
Schon klar, Leben ist was passiert während man andere Pläne macht.
fliptronic schrieb am 06.03.2010 um 11:59:49:Der Tipp mit dem "Reiseausweis für Ausländer" könnte uns tatsächlich helfen.
Sie muss u.a. nachweisen(schriftlich, zB. Bestätigungen vom Konsulat), dass sie sich bemüht einen Pass zu bekommen, und das sie eben bis zum Termin (Tickets &Vertrag mitnehmen) eben auf Ibiza sein muss, eine schriftliche Erklärung schadet nicht.
Erwartet nicht das die
ABH euch mit "Klar, kein Problem" entgegenkommt, ime ist man da sehr restriktiv, schliesslich würde man in in die Hoheitsrechte eines anderen Staates eingreifen, vielleicht könnte ein prof. Rechtsbeistand helfen falls ihr nicht weiterkommt.
Auf jedenfall sollte sie (bzw. ihr) sehr diplomatisch sein, einen RfA gibt es eben nur in Ausnahmenfällen.