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Erneuerung/Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung (Gelesen: 1.713 mal)
Themen Beschreibung: pass, reisepass, namensänderung, expresspass, ausreise
fliptronic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erneuerung/Verlängerung russischer Reisepass nach Namensänderung
05.03.2010 um 23:09:34
 
Hallo liebe Gemeinde! Wir haben ein Problem: Meine Frau ist russische Staatsangehörige. Ich bin deutsch und wir leben gemeinsam in Deutschland. Ihr Reisepass läuft am 18. März  2010 ab. Im letzten Oktober hat sie einen Termin für die Verlängerung des Reisepasses im Konsulat am 26. März bekommen! Zwischenzeitlich hat sie jedoch Arbeit als Reiseführerin gefunden. Das Trainingsprogramm des Unternehmens findet im April auf Ibiza statt. Für einen Arbeitsvertrag ist der Kurs zwingend erforderlich. Wie kann sie jetzt ihren Kurs antreten, wenn die Verlängerung/Erneuerung mindestens 2-3 Monate dauert und voraussetzt, dass im russischen Inlandspass der neue Familienname steht, was nicht der Fall ist. Gibt es so eine Art Sondergehnehmigung oder einen provisorischen Pass, der sie zur Ausreise befähigt? Kann sie den Inlandspass wirklich nur in Russland umschreiben lassen?
Wir sind mittlerweile der Verzweilung nahe, da wir bereits seit Tagen vergebens nach einer Lösung suchen (Flug usw. schon gebucht) und der Kontakt mit dem Konsulat führt immer ins Leere. Hier heisst es immer: Meine Frau könne ohne korrekten Inlandspass auch keinen Reisepass bekommen und müsse erst einmal in St. Petersburg einen neuen Inlandspass beantragen. Das allein könne Monate dauern und den Kurs könne sie sich schon mal abschminken. Der Reisepass dauert dann nochmal solange. Verlängerungen von Reisepässen gibt es generell nicht. Russisches Recht! Da könne man nichts machen. Und sagen sie Ihrem Mann, dass er nicht mehr anrufen soll.
Ihren Namen wollte sie uns nicht nennen mit der Begründung sie sei eine hohe Beamte und das sei ebenfalls russisches Recht. Frechheit! Das kann doch nicht sein. Ein Konsulat soll doch schließlich den eigenen Landsleuten im Ausland beratend zur Seite stehen. Wir wären um je Information dankbar, die uns hier weiterhilft. Danke!
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sigi-n
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 06.03.2010 um 10:35:26
 
fliptronic schrieb am 05.03.2010 um 23:09:34:
Ihren Namen wollte sie uns nicht nennen mit der Begründung sie sei eine hohe Beamte und das sei ebenfalls russisches Recht. Frechheit!


Nein Keine Frechheit sondern Realität und Recht RU.
Momentan hat die Dame Recht. Ich sehe da auch keine Möglichkeit.
Lösung wäre gewesen den Reisepass über eine Agentur zu beantragen, die bekommen Ihre Termine meist in 14 Tagen. Voraussetzung wäre dann jedoch auch der richtige Inlandspass gewesen.
Tut mir leid aber das ganze wird wohl darauf hinauslaufen das der Kurs entfällt. Buche es unter der Rubrik "fehler durch mangelnde Planung"
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fliptronic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.03.2010 um 11:32:09
 
Was? Fehler durch mangelnde Planung? Wie bist du denn drauf? Wohl eher f*cked by system! Es gibt in Deutschland eine Passpflicht nach der das Konsulat ein Dokument ausstellen muss, das sie legalisiert und zum Aufenthalt berechtigt.
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maki
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Antwort #3 - 06.03.2010 um 11:34:55
 
u.U. wäre es möglcih einen sog. "Reiseausweis für Ausländer" zu bekommen, die Voraussetzungen findest du im §5 AufenthV: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthv.htm#05

Falls das klappen sollte, ist aber nur eine kurzfristige bzw. temporäre Lösung, irgendwann braucht deine Frau einen richtigen RU Pass, gehört zu den Pflichten eines Ausländers in D.

Zitat:
Was? Fehler durch mangelnde Planung? Wie bist du denn drauf? Wohl eher f*cked by system! Es gibt in Deutschland eine Passpflicht nach der das Konsulat ein Dokument ausstellen muss, das sie legalisiert und zum Aufenthalt berechtigt.

Da hat sigi-n schon Recht, es ist die Aufgabe deiner Frau dafür zu sorgen dass die einen gültigen Reisepass hat.
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Antwort #4 - 06.03.2010 um 11:59:15
 
So, jetzt atmen wir mal tief durch und besinnen uns
auf die Sachdiskussion.

Sonst kommt der Winkemann
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fliptronic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 06.03.2010 um 11:59:49
 
maki schrieb am 06.03.2010 um 11:34:55:
Da hat sigi-n schon Recht, es ist die Aufgabe deiner Frau dafür zu sorgen dass die einen gültigen Reisepass hat.

Hat sie doch, wenn sie schon im Oktober versucht hat im Konsulat einen Termin zu bekommen. Noch ist der Reisepass ja gültig. Das ist also fast ein halbes Jahr! Ich denke, da kann man nicht von "nicht kümmern" reden. Die andere Sache ist, dass keiner von uns wusste, dass sie einen Job findet, bei dem sie ein Trainingsprogramm auf Ibiza absolvieren muss.
Der Tipp mit dem "Reiseausweis für Ausländer" könnte uns tatsächlich helfen. Danke!
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sigi-n
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Antwort #6 - 06.03.2010 um 12:03:00
 
fliptronic schrieb am 06.03.2010 um 11:32:09:
Was? Fehler durch mangelnde Planung? Wie bist du denn drauf? Wohl eher f*cked by system! Es gibt in Deutschland eine Passpflicht nach der das Konsulat ein Dokument ausstellen muss, das sie legalisiert und zum Aufenthalt berechtigt.


Die Zeiten des HB Männchens sind scheinbar noch nicht vorbei. Komm mal wieder runter und geh sachlich vor. Du vermischt hier D ud RU Recht. Nach RU Recht ist die Deutsche Passpflicht nicht existent.
Kleiner Tipp damit es nicht noch Probleme mit der Beschaffung des Inlandspasses gibt.
Falls Ihr in D oder sonstwo ausserhalb RU geheiratet habt muss die Heiratsurkunde auch noch einen bestimmten Ablauf bei der Botschaft/konsulat durchlaufen, sonst gibt es auch keinen Inlandspass.
Nachzulesen auf der Seite der Botschaft.
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.03.2010 um 12:17:59
 
fliptronic schrieb am 06.03.2010 um 11:59:49:
Hat sie doch, wenn sie schon im Oktober versucht hat im Konsulat einen Termin zu bekommen. Noch ist der Reisepass ja gültig. Das ist also fast ein halbes Jahr! Ich denke, da kann man nicht von "nicht kümmern" reden.

Ja, und sie ist verpflichtet alles notwendige zu unternehmen um eben einen auch in Zukunft einen gültigen Pass zu besitzen.

fliptronic schrieb am 06.03.2010 um 11:59:49:
Die andere Sache ist, dass keiner von uns wusste, dass sie einen Job findet, bei dem sie ein Trainingsprogramm auf Ibiza absolvieren muss.

Schon klar, Leben ist was passiert während man andere Pläne macht.

fliptronic schrieb am 06.03.2010 um 11:59:49:
Der Tipp mit dem "Reiseausweis für Ausländer" könnte uns tatsächlich helfen.

Sie muss u.a. nachweisen(schriftlich, zB. Bestätigungen vom Konsulat), dass sie sich bemüht einen Pass zu bekommen, und das sie eben bis zum Termin (Tickets &Vertrag mitnehmen) eben auf Ibiza sein muss, eine schriftliche Erklärung schadet nicht.

Erwartet nicht das die ABH euch mit "Klar, kein Problem" entgegenkommt, ime ist man da sehr restriktiv, schliesslich würde man in in die Hoheitsrechte eines anderen Staates eingreifen, vielleicht könnte ein prof. Rechtsbeistand helfen falls ihr nicht weiterkommt.

Auf jedenfall sollte sie (bzw. ihr) sehr diplomatisch sein, einen RfA gibt es eben nur in Ausnahmenfällen.
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« Zuletzt geändert: 06.03.2010 um 12:22:39 von maki »  
 
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Antwort #8 - 08.03.2010 um 11:12:22
 
So, wir kommen gerade von der Ausländerbehörde. Unser zuständiger Sachbearbeiter ist sehr bemüht und will sich kümmern. Wegen der Hoheitsgebiete ist das jedoch tatsächlich nicht so einfach. Laut Konsulat behält sie ihren alten Reisepass so lange bis der neue kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommt sie vom Konsulat ein Papier ausgehändigt, auf dem steht, dass sie einen neuen Pass beantragt hat und sie somit in Deutschland legalisiert. Reicht das als "Beweis" für die Bemühungen für den Reiseausweis für Ausländer?
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Antwort #9 - 08.03.2010 um 14:12:40
 
fliptronic schrieb am 08.03.2010 um 11:12:22:
So, wir kommen gerade von der Ausländerbehörde. Unser zuständiger Sachbearbeiter ist sehr bemüht und will sich kümmern. Wegen der Hoheitsgebiete ist das jedoch tatsächlich nicht so einfach. Laut Konsulat behält sie ihren alten Reisepass so lange bis der neue kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommt sie vom Konsulat ein Papier ausgehändigt, auf dem steht, dass sie einen neuen Pass beantragt hat und sie somit in Deutschland legalisiert. Reicht das als "Beweis" für die Bemühungen für den Reiseausweis für Ausländer?


Mir würde es reichen, aber ich bin nicht Deine Ausländerbehörde.

Frag einfach direkt nach, ob es reicht.
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fliptronic
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 08.03.2010 um 17:45:36
 
Der Sachbearbeiter der Auländerbehörde meint, dass das Konsulat wohl kaum ein Brief aufsetzt indem es heißt, dass sie bis zum Abflugtermin nicht in der Lage sind einen Pass auszustellen, sondern nur, dass ein neuer beantragt ist. Ob das reicht um in andere Hoheitsgebiete einzugreifen, ist noch nicht ganz klar. Für meine Begriffe ist der im ersten Absatz verwendete Ausdruck "zumutbar" des §5 der AufenthV absolut relativ und hängt vom Fall ab. Für jemanden, dessen Zukunft nicht von Tagen abhängt, sind 3 Monate sicherlich zumutbar. Für jemanden der vielleicht auf einen Urlaub verzichten muss evtl. auch. Aber für jemanden dessen Berufsleben davon abhängt doch hoffentlich nicht. Es geht doch nicht um Hobby und Freizeitgestaltung sondern um Integration und Einbürgerung mit dem Ziel der Job-Einstellung. Und da wir in Deutschland leben, sollte es auch im Interesse des Staates liegen. Ich danke allen für hilfreiche Informationen. Jedenfalls sind wir schon mal im richtigen Forum gelandet.
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« Zuletzt geändert: 08.03.2010 um 17:48:04 von fliptronic »  
 
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Antwort #11 - 14.03.2010 um 22:27:13
 
fliptronic schrieb am 05.03.2010 um 23:09:34:
Ihr Reisepass läuft am 18. März2010 ab. Im letzten Oktober hat sie einen Termin für die Verlängerung des Reisepasses im Konsulat am 26. März bekommen!

Aus meiner Sicht hättet Ihr damit bereits im Oktober letzten Jahres was unternehmen müssen.
Es würde mich wundern, wenn die AE deiner Frau über den Gültigkeitszeitraum des Reisepasses gehen sollte. Damit hätte sie vom 18.3  keine legalen Aufenthalt in D.
Vor allem wird der Termin am 26.3 kaum gleich einen neun RP in die Hand drücken, oder?

Unabhängig davon, könnte
fliptronic schrieb am 08.03.2010 um 11:12:22:
Laut Konsulat behält sie ihren alten Reisepass so lange bis der neue kommt. Bis zu diesem Zeitpunkt bekommt sie vom Konsulat ein Papier ausgehändigt, auf dem steht, dass sie einen neuen Pass beantragt hat und sie somit in Deutschland legalisiert.

nicht ein Grund für die ABH sein eine FB basierend auf dem alten RP und dieser Bescheinigung zu erteilen, bis der neue RP da ist? Was sagt die ABH dazu?
Mit der FB ist ihr Aufenthalt gesichert und u.U. kann sie damit reisen (kommt auf die § im FB an)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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