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Altersunterschied immer ein Indiz für Scheinehe? (Gelesen: 17.297 mal)
Dicle88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Altersunterschied immer ein Indiz für Scheinehe?
20.02.2010 um 15:13:03
 
Hallo,
nachdem was ich hier alles so gelesen habe,
bin sehr besorgt, hier meine Frage an euch:
Ich bin in Deutschland aufgewachsen, lebe demnach seit 40 Jahren in Köln, mein Alter :41, BEruf:Verwaltungsangestellte.
Ich habe die deutsche STaatsbürgerschaft.
Meine erste Ehe bin ich 1990 in der Türkei eingegangen, war 15 Jahre verheiratet und bin seit 5 Jahren geschieden, habe 2 Kinder , eine erwachsene Tochter und einen 16 Jährigen Sohn.
2008 habe ich meinen jetzigen Mann über das Internet kennen und lieben gelernt.habe meinen Mann insgesamt dreimal in der Türkei besucht, wir haben seit unserem kennenlernen, täglich mehrmals Telefonisch/Internet Kontakt( NAchweislich)NAchdem wir festgestellt hatten, dass wir uns total gut verstehen und lieben...beschlossen wir zu heiraten.
Mein Mann war noch nie in Deutschland, war nie verheiratet, hat keine STraftaten , also nichts negatives.Geheiratet haben wir standesamtlich am 14.01.10 seitdem besucht mein Mann den erforderlichen Deutschkurs.NAch erfolgreicher Beendigung wird er in der Deutschen Botschaft Ankara das iVsum zum Ehegattennachzug beantragen.Mein Mann ist jünger als ich , es trennen uns 13 JAhre..ist das allein schon ein Indiz ür eine Scheinehe für die Behörden? Kann allein aus diesem Grund das Visum verweigert werden? Ich mache mir sehr große SOrgen , desweiteren möchte ich noch angeben, dass ich bei meinem hiesigen Arbeitsgeber die Übersetzungen in SAchen Scheinehenbefragungen durchführe..also total schicksalhaft.
Nun trifft es mich selber.Noch kurz zu mir habe eine feste Anstellung, WOhnung und in meinem ganzen LEben unauffällig in Sachen Straftaten oder dergleichen gewesen...
Hoffe auf Antworten.
Gruß
Dicle
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 20.02.2010 um 17:17:13
 
Er sollte einfach zusammen mit dem A1-Zertifikat ein Visum beantragen. Vielleicht bekommt er es ja einfach, dann wäre Deine Frage erledigt. Ansonsten: Wenn Botschaft oder ABH den Verdacht haben, gibt es eben eine gleichzeitige Befragung. Na und? Wenn Ihr Euch kennt, könnt Ihr die Fragen doch beantworten.
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elii
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 20.02.2010 um 19:41:19
 
hallo

wenn du die Fragen bei den Behörden beantwortest, wirst du KEINE Probleme haben !
Sie werden dich von A bis Z ausfragen !!! Ich habe meinen Mann auch übers Internet kennengelernt!
Unser Altersunterschied ist auch 13 Jahre !Ich bin Ausländerin und mein Mann ist Deutscher!

Viel Erfolg!!
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Dicle88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.02.2010 um 19:45:09
 
Hallo Reinhard,
danke für deine Antwort, mal sehen was die Botschaft und die ABH sich einfallen lassen, im September 09 hatte mein Mann ein Besuchervisum für 10 Tage beantragt, zum Kennenlernen meiner Kinder , wir waren zu dem Zeitpunkt noch nicht verheiratet, das Besuchervisum wurde abgelehnt.
Ich finde das einfach nur unmöglich, warum ist es so schwierig Besuch von Familienangehörigkeiten oder Freunden zu erhalten? Wieso wird pauschal gerichtet, klar gibt es schwarze Schafe..aber... warum werden wir "normalen " mit diskriminiert?

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Dicle88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.02.2010 um 19:48:37
 
Hallo Elii,
bist du älter als dein Mann?
wurde bei euch eine Befragung durchgeführt oder musstet ihr einen Bogen ausfüllen?Was wurden für Fragen gestellt?und ..wie lange könnte es nach der Befragung dauern bis mein Mann sein isum erhält?
danke für deine Antwort
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Donna Krawalla
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 21.02.2010 um 07:54:04
 
Hallo,

ich verstehe nicht so ganz wie du, als Verwaltungsangestellte in deinem Job mit den Übersetzungen der Scheinehebefragungen beauftragt bist, diese Fragen stellst. Dir sollte es durch deinen Job, ich nehme an bei der Stadt Köln doch geläufig sein, welche Art der Fragen dort vorkommen??? Ich denke mir ebenfalls, daß du durch den Job an der richtigen Stelle sitzt, um dich eventuell mit den Kollegen austauschen zu können. Vielleicht kannst du, wenn du diese Übersetzungen der Fragen jobmäig ausführen musst, mal einen sogenannten Fragenkatalog hier einstellen???
Wenn ich etwas falsch verstanden haben sollte, dann bitte ich um Entschuldigung.
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Dicle88
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 21.02.2010 um 09:53:48
 
Hallo und lieben Gruß zurück,
ich bin nicht bei der Stadt Köln tätig sondern in einer umliegenden Kommune,meine Tätigkeit ist eine ganz andere,lediglich werde ich hier und da zu der Ausländerbehörde zwecks mündlicher Übersetzung von Fragen bezüglich Scheinehenverdachtsmomenten bei Menschen,die hier in Deutschland zusammen leben.Die Fragen sind da sehr unterschiedlich und auf den jeweiligen Fall bezogen.Der SB fragt , ich übersetze vor Ort, meistens können die Menschen kein oder fast kein Deutsch, beide Partner werden zusammen eingeladen und werden getrennt befragt.
Also,diese wenigen Übersetzungen die ich ausübe haben nichts mit dem Visumverfahren zu tun..damit kenne ich mich überhaupt nicht aus.Deswegen hier meine Umfrage , hoffe es melden sich auch Damen , die älter sind und Erfolg hatten , lese nur negatives Traurig

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peppermint
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Antwort #7 - 21.02.2010 um 10:00:26
 
Smileyhallo Dicle...ich habe meinen Mann auf dem gleichen wege wie du kennengelernt.ich bin auch älter wie meinn mann 6 Jahre...mach dir nicht so viel gedanken wegen dem Altersunterschied Smiley 13 Jahre sind auch nicht die welt.einfach nur ehrlich sein...meine SB sagte nur ob ich mir denn ganz sicher wäre...weil wir uns auch nur 3x gesehen haben...ich hatte eher deswegen bedenken gehabt.
eine frage hätte ich aber...dein erster mann, hast du ihn auch aus der Türkei hier nach Deutschland gebracht?
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Tippi
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Antwort #8 - 21.02.2010 um 10:57:22
 
Nur um hier mal wieder Ordnung reinzubringen ...

Donna Krawalla schrieb am 21.02.2010 um 07:54:04:
ich verstehe nicht so ganz wie du, als Verwaltungsangestellte in deinem Job mit den Übersetzungen der Scheinehebefragungen beauftragt bist, diese Fragen stellst.


Das musst du nicht verstehen, es muss nicht begründet
werden, warum hier jemand Fragen stellt.

Donna Krawalla schrieb am 21.02.2010 um 07:54:04:
Vielleicht kannst du, wenn du diese Übersetzungen der Fragen jobmäig ausführen musst, mal einen sogenannten Fragenkatalog hier einstellen?


Bei Google sind genügend Fragekataloge zu finden, hier
im Board hat so etwas keinen Platz.

Dicle88 schrieb am 21.02.2010 um 09:53:48:
hoffe es melden sich auch Damen , die älter sind und Erfolg hatten , lese nur negatives 


Diese Art von Erfahrungsaustausch bitte nur im User-
forum oder per PN, Mail, etc.

peppermint schrieb am 21.02.2010 um 10:00:26:
hast du ihn auch aus der Türkei hier nach Deutschland gebracht? 


Hört sich für mich wie das Mitbringen eines Souvenirs an  Augenrollen

Sooo, bitte auf die rechtlichen Fragen beschränken.

Nutzt für alles Weitere einfach unser Userforum
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Dicle88
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Antwort #9 - 21.02.2010 um 12:05:58
 
Hallo Peppermint,
danke für deine Antwort, wollte dir privat schreiben, geht leider noch nicht , muss ja mindestend 5 Beiträge geschrieben haben.
Sobald ich kann , kontaktiere ich dich.
lieben Gruß  Smiley
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erne
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Antwort #10 - 21.02.2010 um 19:22:12
 
Dicle88 schrieb am 20.02.2010 um 19:45:09:
Ich finde das einfach nur unmöglich, warum ist es so schwierig Besuch von Familienangehörigkeiten oder Freunden zu erhalten?

ist gar nicht so schwierig, wenn man Rückkehrbereitschaft nachweist. Schwierig ist es, wenn die Auslandsvertretung keine Rückkehrbereitschaft sieht.

Dicle88 schrieb am 20.02.2010 um 19:45:09:
klar gibt es schwarze Schafe..aber... warum werden wir "normalen " mit diskriminiert?

das ist das Problem: wie unterscheidet man schwarze Schafe von "normalen"?
Und da es zu viele Schwarze Schafe gibt, ist die Auslandsvertretung entsprechen vorsichtig. Daher: Rückkehrbereitschaft nachweisen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #11 - 21.02.2010 um 19:46:28
 
Ja ..aber..wie kann man denn die Rückkehrbereitschaft beweisen?Mein Mann hatte damals von seinem Arbeitgeber die Beurlaubung, seinen Arbeitsvertrag, sein Sparbuch mit ne Menge GEld drauf, seine ganzen VErsicherungen..vorgelegt, wollte nur für ein paar Tage zum Kennenlernen mit meiner Familie und meinen Kinder runterfliegen...man sah keine Rückkehrbereitschaft.
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reinhard
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Antwort #12 - 21.02.2010 um 19:49:55
 
Dicle88 schrieb am 21.02.2010 um 19:46:28:
Ja ..aber..wie kann man denn die Rückkehrbereitschaft beweisen?Mein Mann hatte damals von seinem Arbeitgeber die Beurlaubung, seinen Arbeitsvertrag, sein Sparbuch mit ne Menge GEld drauf, seine ganzen VErsicherungen..vorgelegt, wollte nur für ein paar Tage zum Kennenlernen mit meiner Familie und meinen Kinder runterfliegen...man sah keine Rückkehrbereitschaft.


Die Rückkehrbereitschaft wurde vermutlich bezweifelt, weil er in DE Frau und Kinder hat. Vielleicht dachte die Botschaft, er wollte nur das FZF-Visum umgehen.

Wenn er jetzt ein FZF-Visum (ohne Rückkehr) beantragt, fällt ja das Hauptproblem schon mal weg. Warum sollte das nicht klappen?

Er sollte es einfach beantragen, und Du meldest Dich, falls es wirklich ein Problem gibt. Im Moment befürchtest Du ja nur Probleme, die bei den meisten Visum-Anträgen nie auftreten.
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Antwort #13 - 21.02.2010 um 19:59:34
 
du hast Recht...ich sollte erstmal abwarten...und keine Panik verbreiten ...werde euch auf jeden Fall weiter berichten ...zur Zeit besucht er ja noch den Deutschkurs..wenn er sein ZErtifikat erhält wird er sofort die FZF beantragen...bin halt einfach nur besorgt weil ich lese, dass man auch nur wegen einem Altersunterschied einer Scheinehe beschuldigt werden kann    Traurig
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Antwort #14 - 24.05.2010 um 12:45:12
 
Hallo,
wollte mich einfach mal melden und den Stand meiner FZF mitteilen.
Mein Mann hat leider erst im zweiten Anlauf das ersehnte A1 Zertifikat vom Goethe Institut Ankara erhalten Smiley
Am 27.05. hat er den Termin bei der Botschaft Ankara zwecks Beantragung Visum Ehegattennachzug.
Mal sehen wie es weitergeht Smiley
und wie lange es dauert, ob Probleme usw.
Drücke allen Leidgenossen/innen die Daumen.
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