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fzf tunesien (Gelesen: 5.962 mal)
bibiblocksberg
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.02.2010 um 17:16:02
 
hallo ihr lieben ich bin neu hier und  bin begeistert.
Also ich bin seid November mit meinem Mann verheiratet und wegen einem Krankheitsfall in meiner Familie bin ich wieder Nach Deutschland zurück.
Also wir haben dann beschlossen hier zuleben.
Ich habe eine 3 1/2 jährige Tochter also ist mein Mann nicht der Erzeuger.
Soweit so gut ich habe jetzt schon raus gefunden das hartz4 kein ablehnungs grund ist, richtig oder?
Nun habe ich gelesen das die Behörde ärger machen kann wgen meiner Tochter weil er halt nicht der Erzeuger ist und dann legen die das auf hartz4 zurück.
ich habe es nicht genau verstanden.
Hört sich jetzt komisch an aber ist meine Tochter ein ablehnungs grund?
Kann doch nicht sein,oder?
und was ich noch fragen wollte ist es zu früh und dreist wenn ich nach 3 wochen mal nach frage ob seine papiere schon da sind?
Hätte nie gedacht das warten so anstrengend ist.
Danke schon mal
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.02.2010 um 19:24:19
 
helft mir doch mal bitte mach mir echt sorgen wegen dem Visum.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.02.2010 um 19:54:00
 
bibiblocksberg schrieb am 09.02.2010 um 17:16:02:
Hätte nie gedacht das warten so anstrengend ist.

Das merkt man auch hier. Ist schon sehr ungewöhnlich,
nach gradmal 2 Stunden ne Antwort anzumahnen. Hier
opfert jeder seine Zeit wie er kann. Auf Befehl geht da
nix  Cool
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 09.02.2010 um 20:19:15
 
Zwinkerndich meinte eigentlich das (kurze)warten auf das Visum.
sollte nicht falsch rüber kommen  Zwinkernd
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #4 - 10.02.2010 um 08:25:32
 
bibiblocksberg schrieb am 09.02.2010 um 17:16:02:
Hört sich jetzt komisch an aber ist meine Tochter ein ablehnungs grund?


Nein, ist sie nicht.

Dein Mann beantragt ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs zu seiner deutschen Ehegattin. - Für die Erteilung dieses Visums und nachfolgend einer Aufenthaltserlaubnis ( AE ) ist es in der Regel nicht erforderlich , dass gesicherter Lebensunterhalt nachgewiesen wird.

Ich zitiere mal aus den FAQ dieses Forums:

Zitat:
Der Nachzug kann aber versagt werden, wenn ein Regelausnahmefall vorliegt. Ein solcher Fall liegt bspw. vor, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist (unter Berücksichtigung der Person des Nachziehenden) und wenn die Eheleute eine gemeinsame Bindung an einen anderen Staat haben, in welchem die Ehe geführt werden könnte. Das wäre bspw. der Fall, wenn der Deutsche (Mono- Staater) sich längere Zeit im Heimatstaat des Nachziehenden aufgehalten hätte, oder wenn der Deutsche auch die Staatsangehörigkeit dieses Staates besäße. In einem solchen Fall wäre ein Regelausnahmefall gegeben und der Nachzug des ausl. Ehegatten könnte (nicht: müsste) wegen des nicht gesicherten gemeinsamen Lebensunterhaltes abgelehnt werden.


Liegt bei Dir (wovon ich ausgehe) kein solcher Regelausnahmefall vor, kannst Du also ganz beruhigt sein - die Erteilung des Visums wird dann auch nicht daran scheitern, dass noch eine Tochter aus einer früheren Beziehung von Dir mit in Eurem Haushalt lebt.

bibiblocksberg schrieb am 09.02.2010 um 17:16:02:
was ich noch fragen wollte ist es zu früh und dreist wenn ich nach 3 wochen mal nach frage ob seine papiere schon da sind?


Nein, das ist es sicher nicht. (Obwohl es durchaus auch mal mehr als drei Wochen dauern kann, bis die Unterlagen bei der ABH sind) Nicht alle ABH geben allerdings dem in Deutschland lebenden Ehepartner einfach so eine Auskunft. - Manche bestehen (nicht unberechtigt) auf die Vorlage einer vom ausländischen Partner ausgestellten und unterschriebenen Vollmacht, denn er ist ja letztlich der Antragsteller. - Musst es halt probieren.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 10.02.2010 um 13:27:06
 
super danke.
werd morgen (Altweiber) mal nach fragen.
Vielleicht hab ich ja mal Glück.
Danke

mache mir recht viele gedanken wegen dem Visum. Traurig
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 11.02.2010 um 20:51:46
 
guten abend ihr lieben
ich hab mal wieder ne dringende frage.
Also ich war heute bei unserer Behörde um nach zufragen ob seine Papiere angekommen sind und sie waren da. Smiley Smiley Smiley Smiley
Sie bräuchte nur noch
-pass
-bescheid von der ARGE
-Mietvertrag
hab mich schon total gefreut da ich alles dabei hatte doch DANN sagte Sie mir und ich bräuchte ein AUszug aus dem dt. EHEregister.

kein problem dachte ich mir und rannte zum Standesamt  Ärgerlichzu früh gefreut jetzt brauchen wir noch mal alle unterlagen neu um dieses Teil zu beantragen Traurig Traurig
Aber ich frag mich Warum für was benötigen die den AUszug?
versteh nix mehr und das dauert ja auch wieder ewig.
kann mir jemand sagen wieso weshalb warum weinend weinend weinend weinend weinend
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Aliciasmum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 12.02.2010 um 10:02:05
 
also ich hab ja wie du weist das gleiche problem und ich musste auch mietvertrag, einkommensbescheinigung und natürlich pass mitbringen.
den termin habe ich gott sei dank hinter mir und warten halt jetzt auf die antwort..
mein mann ist auch nicht der erzeuger von meiner tochter..die war bei der ausländerbehörde nicht mal im gespräch, ( nur ob er der erzeuger ist  , das wars )
mein anwalt hat gesagt sie sind verpflichtet ein visum zu geben minimum für 1 jahr um seinen lebensunterhalt zu klären..ansonsten dürfen sie NUR ablehnen 1. wenn ein beweis von scheinehe vorhanden ist und 2. wenn dein mann schon mal im deutschland war und negativ aufgefallen ist..das könnte ein grund für die ausländerbehörde sein..

ich hab auch kein bock mehr  Traurig kämpfen seit 1. september und antrag auf visum hatte er erst bei der botschaft einen termin am 7.12 .09 bekommen gehabt termin bei ausländerbehörde am 28.2...stelle dich auf wartezeit ein
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #8 - 12.02.2010 um 11:22:40
 
Das ging ja be uns bis jetzt alles ganz schnell nur dieser
Auszug aus dem dt. Eheregister dauert jetzt wieder.
und ich weiß immer noch nicht für was das gut sein soll.

Manno unentschlossen
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 13.02.2010 um 16:45:15
 
ich dreh am rad...
also kann mir keiner sagen warum ich ein Auszug Aus Dem Dt. Eheregister brauche.

ich habe von vielen gehört aber von diesem Auszug noch nie!!!!!!!!!!
helft mir doch weinend weinend weinend weinend
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sabifee
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 13.02.2010 um 16:55:45
 
also das einzige was ich dir sagen kann ist das ihr ja ein familien buch bekommt habt und das hättest du gleich in deutschland b ei deinen standesamt abgeben müssen und dann haättest du einfach einen neuen auszug holen müssen und die sache wäre ok !!! wenn du ein internationales familiebuch hast wenn nicht dann ist schei.........e    !!! lg sabifee
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 13.02.2010 um 17:08:35
 
Danke aber wir haben garnichts bekommen außer diese Heiratsurkunde.
ach ist doch alles mieß fühl mich als wollte ich den Papst nach Deutschland holen
Hätte nie gedacht das es so schwierig ist Ärgerlich
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bibiblocksberg
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 16.02.2010 um 18:04:22
 
also weiß keiner was mmhhh... weinend weinend weinend
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Sunshine1906
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #13 - 16.02.2010 um 20:13:33
 
Also ich weiß auch nur das ich mit der ausländischen Heiratsurkunde,seiner Geburtsurkunde und einer beglaubigten Pass Kopie zum Standesamt muß!!Glaube das ist dafür damit die hier anerkannt ist!?!
Und einen Antrag aus dem Internet von dem Standesamt,und 50 euro müßte ich zahlen!!Die Nette Dame sagte mir vom Standesamt normal brauchte man das nicht ,aber es kann sein das die ABH es haben möchte!!Mehr weiß ich auch nicht!!ICh denke nicht das es so schwierig sein wird ,es dauert halt nur!!
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Sunshine1906  
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Antwort #14 - 16.02.2010 um 23:27:53
 
Hallo,
wir haben auch in Tunesien geheiratet und dort ein Familienstambuch bekommen, was aber hier in Deutschland keinen Wert hat.War mit der Heiratsurkunde beim Standesamt,sie haben sie angeschaut und mir zurück geben, alles weitere kannst erst gemacht werden wenn dein Mann hier ist.Denke das jetzt nur erkannt wurde das ich wieder verheiratet bin. War auch bei der ALB, aber so eine Bescheinigung brauchte ich nicht.
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